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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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daß Gott der Sünden selbst gnädig sey / da sie doch anderst nicht / als von den Sündern selbst zu verstehen sind.

V. Verkleinert es nicht alleine den Artickel von der Schöpffung / sondern es macht entweder Gott selbst oder je den Teuffel zum Schöpffer der Sünde. Dann ist die verderbte Natur die Erbsünde selbst ohne Vnderscheid / so muß der zweyer eins folgen / entweder daß Gott ein Schöpffer der Sünden sey / weil er die verderbte Natur / welche / jhrem Fürgeben nach / die Erbsünde selbst ist / schaffet / etc. Oder aber da das nit ist / weil die Erbsünde vom Teuffel herrüret / vnd die verderbte Natur / jhrer Lehre nach / die Erbsünde selbst ist / vnd aber ohne einen Schöpffer nicht seyn kan / muß der Teuffel jhr Schöpffer seyn. Der beyder eines müssen sie gestehen / wenn sie jhren Schwarm behalten wollen / daß zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde durchauß kein Vnderscheid sey / wie solchs hiebeuor gründtlich außgeführet.

VI. Hebet es den Trost / den wir arme Menschen auß dem Artickel von der Menschwerdung Christi haben solten / zu Grundt auff / in dem es dichtet / daß Christi angenommene Menschliche Natur vnnd vnser Natur nicht eines Wesens seyn / sondern wesentlich vnderscheiden / etc. Denn was Christus nicht angenommen / das hat er auch nicht erlöset / hat er nun vnser Fleisch vnd Blut nicht angenommen / sondern ein solch Fleisch / das wesentlich von vnserm Fleisch vnderscheiden ist / etc. so hat er auch vnser Fleisch nicht erlöset. Dahin kommen entlich diese Lästerer / daß sie vns Christen alles wahren Trostes berauben / etc. Aber Gott wirdt jhnen stewren / vnnd die Christenheit für jhrem Lästern erhalten.

VII. Schändet es Christi Leiden vnd Blut / in dem es fürgibt / Christus habe die Erbsünde selbst durch sein Todt vnnd Blut erlöset. Da doch die gantze Schrifft bezeuget / daß er vns Menschen durch sein Todt vnnd Blut von der Sünde / vnd nicht die Sünde selbst erlöset habe / Rom. 3. 4. 5. Galat. 1. Matth. 1. 1. Timoth. 1.

daß Gott der Sünden selbst gnädig sey / da sie doch anderst nicht / als von den Sündern selbst zu verstehen sind.

V. Verkleinert es nicht alleine den Artickel von der Schöpffung / sondern es macht entweder Gott selbst oder je den Teuffel zum Schöpffer der Sünde. Dañ ist die verderbte Natur die Erbsünde selbst ohne Vnderscheid / so muß der zweyer eins folgen / entweder daß Gott ein Schöpffer der Sünden sey / weil er die verderbte Natur / welche / jhrem Fürgebẽ nach / die Erbsünde selbst ist / schaffet / etc. Oder aber da das nit ist / weil die Erbsünde vom Teuffel herrüret / vñ die verderbte Natur / jhrer Lehre nach / die Erbsünde selbst ist / vnd aber ohne einen Schöpffer nicht seyn kan / muß der Teuffel jhr Schöpffer seyn. Der beyder eines müssen sie gestehen / wenn sie jhren Schwarm behalten wollen / daß zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde durchauß kein Vnderscheid sey / wie solchs hiebeuor gründtlich außgeführet.

VI. Hebet es den Trost / den wir arme Menschen auß dem Artickel von der Menschwerdung Christi haben solten / zu Grundt auff / in dem es dichtet / daß Christi angenommene Menschliche Natur vnnd vnser Natur nicht eines Wesens seyn / sondern wesentlich vnderscheiden / etc. Denn was Christus nicht angenommen / das hat er auch nicht erlöset / hat er nun vnser Fleisch vnd Blut nicht angenom̃en / sondern ein solch Fleisch / das wesentlich von vnserm Fleisch vnderscheiden ist / etc. so hat er auch vnser Fleisch nicht erlöset. Dahin kommen entlich diese Lästerer / daß sie vns Christen alles wahren Trostes berauben / etc. Aber Gott wirdt jhnen stewren / vnnd die Christenheit für jhrem Lästern erhalten.

VII. Schändet es Christi Leiden vnd Blut / in dem es fürgibt / Christus habe die Erbsünde selbst durch sein Todt vnnd Blut erlöset. Da doch die gantze Schrifft bezeuget / daß er vns Menschen durch sein Todt vnnd Blut von der Sünde / vnd nicht die Sünde selbst erlöset habe / Rom. 3. 4. 5. Galat. 1. Matth. 1. 1. Timoth. 1.

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[0176] daß Gott der Sünden selbst gnädig sey / da sie doch anderst nicht / als von den Sündern selbst zu verstehen sind. V. Verkleinert es nicht alleine den Artickel von der Schöpffung / sondern es macht entweder Gott selbst oder je den Teuffel zum Schöpffer der Sünde. Dañ ist die verderbte Natur die Erbsünde selbst ohne Vnderscheid / so muß der zweyer eins folgen / entweder daß Gott ein Schöpffer der Sünden sey / weil er die verderbte Natur / welche / jhrem Fürgebẽ nach / die Erbsünde selbst ist / schaffet / etc. Oder aber da das nit ist / weil die Erbsünde vom Teuffel herrüret / vñ die verderbte Natur / jhrer Lehre nach / die Erbsünde selbst ist / vnd aber ohne einen Schöpffer nicht seyn kan / muß der Teuffel jhr Schöpffer seyn. Der beyder eines müssen sie gestehen / wenn sie jhren Schwarm behalten wollen / daß zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde durchauß kein Vnderscheid sey / wie solchs hiebeuor gründtlich außgeführet. VI. Hebet es den Trost / den wir arme Menschen auß dem Artickel von der Menschwerdung Christi haben solten / zu Grundt auff / in dem es dichtet / daß Christi angenommene Menschliche Natur vnnd vnser Natur nicht eines Wesens seyn / sondern wesentlich vnderscheiden / etc. Denn was Christus nicht angenommen / das hat er auch nicht erlöset / hat er nun vnser Fleisch vnd Blut nicht angenom̃en / sondern ein solch Fleisch / das wesentlich von vnserm Fleisch vnderscheiden ist / etc. so hat er auch vnser Fleisch nicht erlöset. Dahin kommen entlich diese Lästerer / daß sie vns Christen alles wahren Trostes berauben / etc. Aber Gott wirdt jhnen stewren / vnnd die Christenheit für jhrem Lästern erhalten. VII. Schändet es Christi Leiden vnd Blut / in dem es fürgibt / Christus habe die Erbsünde selbst durch sein Todt vnnd Blut erlöset. Da doch die gantze Schrifft bezeuget / daß er vns Menschen durch sein Todt vnnd Blut von der Sünde / vnd nicht die Sünde selbst erlöset habe / Rom. 3. 4. 5. Galat. 1. Matth. 1. 1. Timoth. 1.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/176>, abgerufen am 24.11.2024.