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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Dann wo deß Gegentheils Glaube ist / daß die verderbte Natur / welche / jhrem Fürgeben nach / die Erbsünde selbst ist / hie durch Zurechnung gerecht geschetzt vnd newgeboren / vnd in der Aufferstehung wesentlich verwandelt werde / etc. so bleibet es vnwidersprechlich wahr / daß die Erbsünde selbst von Todten erweckt / vnd alsdann gäntzlich in die Gerechtigkeit verwandelt / vnnd also in das ewige Leben gehe. Da kan es nicht fürvber / sintemal es vnwidersprechlich wahr ist / daß die Natur deß Menschen am jüngsten Tage wirdt aufferweckt werden / so er jetzo hat. Ist nuhn die jetzige Natur deß Menschen die Erbsünde selbst: So muß sie ja auch am jüngsten Tage aufferweckt werden. Redet demnach vnd schreibet in dieser Antwort wider sich selbst.

Will es aber sagen / die Menschliche Natur werde newgeboren vnnd verwandelt / daß wie sie zuvor vngerecht vnd sündig war / nuhn in der Aufferstehung gantz gerecht vnd heilig werde / vnd also allerding zu recht gebracht / so muß es mit vns den Vnderscheidt zwischen der Erbsünde vnd verderbten Natur halten. Will es das nicht thun / so bleibet seine Gotteslästerung einen Weg als den andern / daß nemmlich die Erbsünde selbst von Todten aufferweckt werde / vnd ins ewige Leben komme. Dann was aufferweckt wirdt (reden hie von den Außerwehlten) von den Todten / das wirdt auch ins ewige Leben kommen / Die Erbsünde / jhrem Fürgeben nach / wirdt aufferweckt / etc. Darumb so wirdt sie / jhrem Fürgeben nach / auch ins ewige Leben kommen. Vnd hilfft sie nicht / daß sie von der Verwandlung derselben in die Gerechtigkeit viel Geschreyes machen. Dann solchs eben so wahr / als das vorige / könnens nimmehr mit einigem Spruch der Schrifft erweisen / wann sie sich auch zerreissen solten.

Sie wenden sich nuhn wohin sie wöllen / so sindt sie geschlagen / vnd können sich nicht loß wircken.

Sie vermeynen wol darmit loß zu kommen / daß sie fürgeben /

Dann wo deß Gegentheils Glaube ist / daß die verderbte Natur / welche / jhrem Fürgeben nach / die Erbsünde selbst ist / hie durch Zurechnung gerecht geschetzt vnd newgeboren / vnd in der Aufferstehung wesentlich verwandelt werde / etc. so bleibet es vnwidersprechlich wahr / daß die Erbsünde selbst von Todten erweckt / vnd alsdann gäntzlich in die Gerechtigkeit verwandelt / vnnd also in das ewige Leben gehe. Da kan es nicht fürvber / sintemal es vnwidersprechlich wahr ist / daß die Natur deß Menschen am jüngsten Tage wirdt aufferweckt werden / so er jetzo hat. Ist nuhn die jetzige Natur deß Menschen die Erbsünde selbst: So muß sie ja auch am jüngsten Tage aufferweckt werden. Redet demnach vnd schreibet in dieser Antwort wider sich selbst.

Will es aber sagen / die Menschliche Natur werde newgeboren vnnd verwandelt / daß wie sie zuvor vngerecht vnd sündig war / nuhn in der Aufferstehung gantz gerecht vnd heilig werde / vnd also allerding zu recht gebracht / so muß es mit vns den Vnderscheidt zwischen der Erbsünde vnd verderbten Natur halten. Will es das nicht thun / so bleibet seine Gotteslästerung einen Weg als den andern / daß nem̃lich die Erbsünde selbst von Todten aufferweckt werde / vnd ins ewige Leben komme. Dann was aufferweckt wirdt (reden hie von den Außerwehlten) von den Todten / das wirdt auch ins ewige Leben kommen / Die Erbsünde / jhrem Fürgeben nach / wirdt aufferweckt / etc. Darumb so wirdt sie / jhrem Fürgeben nach / auch ins ewige Leben kommen. Vnd hilfft sie nicht / daß sie von der Verwandlung derselben in die Gerechtigkeit viel Geschreyes machen. Dann solchs eben so wahr / als das vorige / könnens nimmehr mit einigem Spruch der Schrifft erweisen / wañ sie sich auch zerreissen solten.

Sie wenden sich nuhn wohin sie wöllen / so sindt sie geschlagen / vnd können sich nicht loß wircken.

Sie vermeynen wol darmit loß zu kommen / daß sie fürgeben /

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[78/0167] Dann wo deß Gegentheils Glaube ist / daß die verderbte Natur / welche / jhrem Fürgeben nach / die Erbsünde selbst ist / hie durch Zurechnung gerecht geschetzt vnd newgeboren / vnd in der Aufferstehung wesentlich verwandelt werde / etc. so bleibet es vnwidersprechlich wahr / daß die Erbsünde selbst von Todten erweckt / vnd alsdann gäntzlich in die Gerechtigkeit verwandelt / vnnd also in das ewige Leben gehe. Da kan es nicht fürvber / sintemal es vnwidersprechlich wahr ist / daß die Natur deß Menschen am jüngsten Tage wirdt aufferweckt werden / so er jetzo hat. Ist nuhn die jetzige Natur deß Menschen die Erbsünde selbst: So muß sie ja auch am jüngsten Tage aufferweckt werden. Redet demnach vnd schreibet in dieser Antwort wider sich selbst. Will es aber sagen / die Menschliche Natur werde newgeboren vnnd verwandelt / daß wie sie zuvor vngerecht vnd sündig war / nuhn in der Aufferstehung gantz gerecht vnd heilig werde / vnd also allerding zu recht gebracht / so muß es mit vns den Vnderscheidt zwischen der Erbsünde vnd verderbten Natur halten. Will es das nicht thun / so bleibet seine Gotteslästerung einen Weg als den andern / daß nem̃lich die Erbsünde selbst von Todten aufferweckt werde / vnd ins ewige Leben komme. Dann was aufferweckt wirdt (reden hie von den Außerwehlten) von den Todten / das wirdt auch ins ewige Leben kommen / Die Erbsünde / jhrem Fürgeben nach / wirdt aufferweckt / etc. Darumb so wirdt sie / jhrem Fürgeben nach / auch ins ewige Leben kommen. Vnd hilfft sie nicht / daß sie von der Verwandlung derselben in die Gerechtigkeit viel Geschreyes machen. Dann solchs eben so wahr / als das vorige / könnens nimmehr mit einigem Spruch der Schrifft erweisen / wañ sie sich auch zerreissen solten. Sie wenden sich nuhn wohin sie wöllen / so sindt sie geschlagen / vnd können sich nicht loß wircken. Sie vermeynen wol darmit loß zu kommen / daß sie fürgeben /

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/167>, abgerufen am 24.11.2024.