Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.gerecht / etc. Dann wie nun offt erwiesen / die Sünde vnd vngerecht seyn / nicht ein Ding seind oder eynerley bedeuten. Wann das Wörtlein (Sünde) so viel heissen soll (als es dann vnser Gegentheil in diesem Streit versteht vnd gebraucht) als: Die Sünde selbst seyn / so kan es durchs Wörtlein (vngerecht) nit erkläret werden. Sintemal das Wörtlein (vngerecht) zweyerley begreifft / wie alle verständige Christen wissen / nemmlich das subiectum oder den Menschen / vnnd das vitium oder die Vngerechtigkeit im Menschen. Kan demnach Maior propositio von wegen jhrer Ambiguitet nicht stehen / es were dann / daß sie sagen wolten / daß (vngerecht seyn) eigentlich zu reden / eben so viel hiesse / als: Die Sünde oder Vngerechtigkeit selbst seyn. Da nun das Gegentheil das affirmieren wolte / müst es auffheben den Vnderscheidt vnder den Worten Vngerechtigkeit vnd vngerecht / vnnd auß Vngerechtigkeit vnnd vngerecht ein Ding machen / Da Maior propositio aber falsch würde. Dann diese beyde Wörter / nach Art der Sprachen eygentlich zu reden / nicht können für ein Ding genommen werden. Dann vngerecht seyn ist terminus compositus, ein Wort so zwey Ding begreifft / Vngerechtigkeit aber terminus simplex, oder ein solch Wort / das nur ein Ding bedeutet. So ist auch in diesem Argument plus in conclusione, quam in praemissis: Dann die conclusio lautet also: Derwegen ist deß Menschen gantz verderbte Natur oder verderbte Leib vnnd Seele Sünde / ja Erbsünde / Wurtzel / Brunnquell vnnd Thäterin aller wircklichen Sünde. Dann die erste Propositio hat nicht simpliciter vnd durchauß also gelautet / daß die verderbte Natur Leib vnd Seel Sünde / ja Erbsünde sey: sonder was der Verdammniß schüldig ist / solches ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zu wider vnd entgegen / welches viel anderst klinget / als die Wort / die in conclusione erholet werden / neben dem / daß es ambigue / dz ist / zweiffelhafftig oder beydenhändisch geredt ist. Weil dann solchs offenbar / so bestehet gemelter Syllogismus zu Grudne nicht. gerecht / etc. Dann wie nun offt erwiesen / die Sünde vnd vngerecht seyn / nicht ein Ding seind oder eynerley bedeuten. Wañ das Wörtlein (Sünde) so viel heissen soll (als es dann vnser Gegentheil in diesem Streit versteht vñ gebraucht) als: Die Sünde selbst seyn / so kan es durchs Wörtlein (vngerecht) nit erkläret werden. Sintemal das Wörtlein (vngerecht) zweyerley begreifft / wie alle verständige Christen wissen / nem̃lich das subiectum oder den Menschen / vnnd das vitium oder die Vngerechtigkeit im Menschen. Kan demnach Maior propositio von wegen jhrer Ambiguitet nicht stehen / es were dann / daß sie sagen wolten / daß (vngerecht seyn) eigentlich zu redẽ / eben so viel hiesse / als: Die Sünde oder Vngerechtigkeit selbst seyn. Da nun das Gegentheil das affirmieren wolte / müst es auffheben den Vnderscheidt vnder den Worten Vngerechtigkeit vnd vngerecht / vnnd auß Vngerechtigkeit vnnd vngerecht ein Ding machen / Da Maior propositio aber falsch würde. Dann diese beyde Wörter / nach Art der Sprachen eygentlich zu reden / nicht können für ein Ding genommen werden. Dann vngerecht seyn ist terminus compositus, ein Wort so zwey Ding begreifft / Vngerechtigkeit aber terminus simplex, oder ein solch Wort / das nur ein Ding bedeutet. So ist auch in diesem Argument plus in conclusione, quàm in praemissis: Dann die conclusio lautet also: Derwegen ist deß Menschen gantz verderbte Natur oder verderbte Leib vnnd Seele Sünde / ja Erbsünde / Wurtzel / Brunnquell vnnd Thäterin aller wircklichen Sünde. Dañ die erste Propositio hat nicht simpliciter vnd durchauß also gelautet / daß die verderbte Natur Leib vñ Seel Sünde / ja Erbsünde sey: sonder was der Verdam̃niß schüldig ist / solches ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zu wider vnd entgegẽ / welches viel anderst klinget / als die Wort / die in conclusione erholet werden / neben dem / daß es ambiguè / dz ist / zweiffelhafftig oder beydenhändisch geredt ist. Weil dann solchs offenbar / so bestehet gemelter Syllogismus zu Grudne nicht. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0163" n="76"/> gerecht / etc. Dann wie nun offt erwiesen / die Sünde vnd vngerecht seyn / nicht ein Ding seind oder eynerley bedeuten. 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Dann vngerecht seyn ist terminus compositus, ein Wort so zwey Ding begreifft / Vngerechtigkeit aber terminus simplex, oder ein solch Wort / das nur ein Ding bedeutet.</p> <p>So ist auch in diesem Argument plus in conclusione, quàm in praemissis: Dann die conclusio lautet also: Derwegen ist deß Menschen gantz verderbte Natur oder verderbte Leib vnnd Seele Sünde / ja Erbsünde / Wurtzel / Brunnquell vnnd Thäterin aller wircklichen Sünde. Dañ die erste Propositio hat nicht simpliciter vnd durchauß also gelautet / daß die verderbte Natur Leib vñ Seel Sünde / ja Erbsünde sey: sonder was der Verdam̃niß schüldig ist / solches ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zu wider vnd entgegẽ / welches viel anderst klinget / als die Wort / die in conclusione erholet werden / neben dem / daß es ambiguè / dz ist / zweiffelhafftig oder beydenhändisch geredt ist. Weil dann solchs offenbar / so bestehet gemelter Syllogismus zu Grudne nicht.</p> </div> </body> </text> </TEI> [76/0163]
gerecht / etc. Dann wie nun offt erwiesen / die Sünde vnd vngerecht seyn / nicht ein Ding seind oder eynerley bedeuten. Wañ das Wörtlein (Sünde) so viel heissen soll (als es dann vnser Gegentheil in diesem Streit versteht vñ gebraucht) als: Die Sünde selbst seyn / so kan es durchs Wörtlein (vngerecht) nit erkläret werden. Sintemal das Wörtlein (vngerecht) zweyerley begreifft / wie alle verständige Christen wissen / nem̃lich das subiectum oder den Menschen / vnnd das vitium oder die Vngerechtigkeit im Menschen.
Kan demnach Maior propositio von wegen jhrer Ambiguitet nicht stehen / es were dann / daß sie sagen wolten / daß (vngerecht seyn) eigentlich zu redẽ / eben so viel hiesse / als: Die Sünde oder Vngerechtigkeit selbst seyn. Da nun das Gegentheil das affirmieren wolte / müst es auffheben den Vnderscheidt vnder den Worten Vngerechtigkeit vnd vngerecht / vnnd auß Vngerechtigkeit vnnd vngerecht ein Ding machen / Da Maior propositio aber falsch würde. Dann diese beyde Wörter / nach Art der Sprachen eygentlich zu reden / nicht können für ein Ding genommen werden. Dann vngerecht seyn ist terminus compositus, ein Wort so zwey Ding begreifft / Vngerechtigkeit aber terminus simplex, oder ein solch Wort / das nur ein Ding bedeutet.
So ist auch in diesem Argument plus in conclusione, quàm in praemissis: Dann die conclusio lautet also: Derwegen ist deß Menschen gantz verderbte Natur oder verderbte Leib vnnd Seele Sünde / ja Erbsünde / Wurtzel / Brunnquell vnnd Thäterin aller wircklichen Sünde. Dañ die erste Propositio hat nicht simpliciter vnd durchauß also gelautet / daß die verderbte Natur Leib vñ Seel Sünde / ja Erbsünde sey: sonder was der Verdam̃niß schüldig ist / solches ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zu wider vnd entgegẽ / welches viel anderst klinget / als die Wort / die in conclusione erholet werden / neben dem / daß es ambiguè / dz ist / zweiffelhafftig oder beydenhändisch geredt ist. Weil dann solchs offenbar / so bestehet gemelter Syllogismus zu Grudne nicht.
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