Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.Widergeburt / auß dem principio physico, oder Regel: Corruptio vnius est generatio alterius, Die Verderbung deß einen Dinges ist eine Geburt eines andern newen Dings / etc. gelehret hat / daß der Mensch in der Widergeburt wesentlich verändert vnnd new geboren werde / darauff droben nach der länge Bericht geschehen / hie vnnöhtig zu erholen. Da auch dieser deß Gegentheils jrriger Wahn / von der wesentlichen Verwandlung der durch den Teuffel (wie sie reden) ermordeten Natur / in ein newes Wesen / das auch alterius speciei were / vnd vom vorigen wesentlich vnderschieden / etc. bestehen solte: So müste vnwidersprechlich folgen / daß die Menschliche Natur von Todten nicht würde aufferstehen / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig werden. Dann das jenige / so wesentlich verändert vnd in ein ander Wesen vom vorigen vnderscheiden verwandelt wirdt / das stehet nicht warhafftig auff / wirdt nicht zu recht gebracht / wirdt auch deß ewigen Lebens nicht theilhafftig: Sondern es wirdt gantz vnd gar zerstöret vnd vertilget. Da nuhn deß Menschen Leib vnnd Seel solcher Gestallt verwandelt würden / müste folgen / daß der Leib von Todten nicht aufferwecket würde / Leib vnd Seel nicht zu recht gebracht / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig / sondern zerstöret vnd vertilget würden / das were aber eine feine Aufferstehung deß Fleisches / etc. Zum dritten / kompt es auch auff den Vnderscheid der Menschlichen Natur in diesem vnd jenem zukünfftigen Leben / vnd vermeinet darauß den Vnderscheit der Natur vnd Erbsünde auffzuheben / aber es richtet auch darmit nichts auß. I. Hie in diesem Leben (spricht es) sindt wir vngerecht / dem Gesetz zu wider / etc. Dort in jenem Leben / werden wir allerding gerecht / vnschüldig vnnd dem Gesetz gleichförmig seyn. Ist wahr / aber darauß folget nicht / daß die verderbte Natur vnnd Erbsünde in diesem Leben ein Ding sindt. Viel weniger folgt / daß wir in jenem Leben / dem Wesen nach / ein ander Natur Widergeburt / auß dem principio physico, oder Regel: Corruptio vnius est generatio alterius, Die Verderbung deß einen Dinges ist eine Geburt eines andern newen Dings / etc. gelehret hat / daß der Mensch in der Widergeburt wesentlich verändert vnnd new geboren werde / darauff droben nach der länge Bericht geschehen / hie vnnöhtig zu erholen. Da auch dieser deß Gegentheils jrriger Wahn / von der wesentlichen Verwandlung der durch den Teuffel (wie sie reden) ermordeten Natur / in ein newes Wesen / das auch alterius speciei were / vnd vom vorigen wesentlich vnderschieden / etc. bestehen solte: So müste vnwidersprechlich folgen / daß die Menschliche Natur von Todten nicht würde aufferstehen / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig werden. Dann das jenige / so wesentlich verändert vnd in ein ander Wesen vom vorigen vnderscheiden verwandelt wirdt / das stehet nicht warhafftig auff / wirdt nicht zu recht gebracht / wirdt auch deß ewigen Lebens nicht theilhafftig: Sondern es wirdt gantz vnd gar zerstöret vnd vertilget. Da nuhn deß Menschen Leib vnnd Seel solcher Gestallt verwandelt würden / müste folgen / daß der Leib von Todten nicht aufferwecket würde / Leib vnd Seel nicht zu recht gebracht / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig / sondern zerstöret vnd vertilget würden / das were aber eine feine Aufferstehung deß Fleisches / etc. Zum dritten / kompt es auch auff den Vnderscheid der Menschlichen Natur in diesem vnd jenem zukünfftigen Leben / vnd vermeinet darauß den Vnderscheit der Natur vnd Erbsünde auffzuheben / aber es richtet auch darmit nichts auß. I. Hie in diesem Leben (spricht es) sindt wir vngerecht / dem Gesetz zu wider / etc. Dort in jenem Leben / werden wir allerding gerecht / vnschüldig vnnd dem Gesetz gleichförmig seyn. Ist wahr / aber darauß folget nicht / daß die verderbte Natur vnnd Erbsünde in diesem Leben ein Ding sindt. 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Dann das jenige / so wesentlich verändert vnd in ein ander Wesen vom vorigen vnderscheiden verwandelt wirdt / das stehet nicht warhafftig auff / wirdt nicht zu recht gebracht / wirdt auch deß ewigen Lebens nicht theilhafftig: Sondern es wirdt gantz vnd gar zerstöret vnd vertilget. Da nuhn deß Menschen Leib vnnd Seel solcher Gestallt verwandelt würden / müste folgen / daß der Leib von Todten nicht aufferwecket würde / Leib vnd Seel nicht zu recht gebracht / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig / sondern zerstöret vnd vertilget würden / das were aber eine feine Aufferstehung deß Fleisches / etc.</p> <p>Zum dritten / kompt es auch auff den Vnderscheid der Menschlichen Natur in diesem vnd jenem zukünfftigen Leben / vnd vermeinet darauß den Vnderscheit der Natur vnd Erbsünde auffzuheben / aber es richtet auch darmit nichts auß.</p> <p>I. Hie in diesem Leben (spricht es) sindt wir vngerecht / dem Gesetz zu wider / etc. Dort in jenem Leben / werden wir allerding gerecht / vnschüldig vnnd dem Gesetz gleichförmig seyn. Ist wahr / aber darauß folget nicht / daß die verderbte Natur vnnd Erbsünde in diesem Leben ein Ding sindt. Viel weniger folgt / daß wir in jenem Leben / dem Wesen nach / ein ander Natur </p> </div> </body> </text> </TEI> [0152]
Widergeburt / auß dem principio physico, oder Regel: Corruptio vnius est generatio alterius, Die Verderbung deß einen Dinges ist eine Geburt eines andern newen Dings / etc. gelehret hat / daß der Mensch in der Widergeburt wesentlich verändert vnnd new geboren werde / darauff droben nach der länge Bericht geschehen / hie vnnöhtig zu erholen.
Da auch dieser deß Gegentheils jrriger Wahn / von der wesentlichen Verwandlung der durch den Teuffel (wie sie reden) ermordeten Natur / in ein newes Wesen / das auch alterius speciei were / vnd vom vorigen wesentlich vnderschieden / etc. bestehen solte: So müste vnwidersprechlich folgen / daß die Menschliche Natur von Todten nicht würde aufferstehen / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig werden. Dann das jenige / so wesentlich verändert vnd in ein ander Wesen vom vorigen vnderscheiden verwandelt wirdt / das stehet nicht warhafftig auff / wirdt nicht zu recht gebracht / wirdt auch deß ewigen Lebens nicht theilhafftig: Sondern es wirdt gantz vnd gar zerstöret vnd vertilget. Da nuhn deß Menschen Leib vnnd Seel solcher Gestallt verwandelt würden / müste folgen / daß der Leib von Todten nicht aufferwecket würde / Leib vnd Seel nicht zu recht gebracht / vnd deß ewigen Lebens theilhafftig / sondern zerstöret vnd vertilget würden / das were aber eine feine Aufferstehung deß Fleisches / etc.
Zum dritten / kompt es auch auff den Vnderscheid der Menschlichen Natur in diesem vnd jenem zukünfftigen Leben / vnd vermeinet darauß den Vnderscheit der Natur vnd Erbsünde auffzuheben / aber es richtet auch darmit nichts auß.
I. Hie in diesem Leben (spricht es) sindt wir vngerecht / dem Gesetz zu wider / etc. Dort in jenem Leben / werden wir allerding gerecht / vnschüldig vnnd dem Gesetz gleichförmig seyn. Ist wahr / aber darauß folget nicht / daß die verderbte Natur vnnd Erbsünde in diesem Leben ein Ding sindt. Viel weniger folgt / daß wir in jenem Leben / dem Wesen nach / ein ander Natur
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