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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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hergegen wancken würde / wann das Euangelion lehrete / daß Gott der Sünde selbst gnädig were. Denn da würde als bald im Gewissen dieser Zweiffel angehen: Wo bleibe aber ich / als ein armer Sünder? Aber was darffs viel Wort? Diese Lehre ist so hell vnd klar / daß das Euangelion nicht lehre / daß Gott der Sünde / sondern den Sündern gnädig sey / vnd jhre Sünde vergebe / daß auch das Gegentheil selbst seine schwermerische Rede / daß Gott der Sünden gnädig sey / an diesem Ort also erklären muß (oder die Sünde jhnen N. 4. fac. 2.vmb Christi willen vergebe) da menniglich verstehet / daß es viel ein anders ist / den Menschen vmb Christi willen gnädig seyn / vnd jhre Sünde vergeben / denn der Sünde selbst gnädig seyn.

Wo auch diese richtige Lehre nicht behalten wirdt / da wirdt freylich die gantze Lehre deß Euangelij vmbgestossen vnnd schändtlich vorkehret. Denn ja die Predigt deß Euangelij nicht vmb der Sünde selbst willen / daß derselben Gnade widerfahren solle / geordnet ist / sondern vmm der armen Sünder willen / daß denselbigen Gnad erzeigt / vnnd jhnen jhre Sünde auß Gnaden vmb Christi willen mögen verziehen oder erlassen werden.

Freylich ists eine greiffliche Blindtheit / da das Gegentheil also schleust: Gott vergibt Sünde vmb Christi willen / auch die Erbsünde / Ergo so ist er ja der Sünden gnädig / etc. Denn diese Leute können für grosser erschrecklicher Blindtheit / damit sie geschlagen sind / weder sehen noch verstehen / daß ein anders sey / den Sündern gnädig seyn / vnd alle Sünde vergeben / vnd aber ein anders der Sünden selbst gnädig seyn. Den armen Sündern ist Gott gnädig / vnnd vergibt jhnen alle jhre Erb vnnd wirckliche Sünde / auff daß sie beständigen Trost haben / vnd versichert seyn mögen der ewigen Seligkeit. Der Sünden selbst ist er nicht gnädig / sondern er vergibt sie den Sündern / oder rechnet sie jhnen nicht zu zur Verdamniß / welches er thun köndte / wenn er nach seiner strengen Gerechtigkeit / vnd nicht nach seiner grossen Barmhertzigkeit mit jnen handeln solte.

hergegen wancken würde / wann das Euangelion lehrete / daß Gott der Sünde selbst gnädig were. Denn da würde als bald im Gewissen dieser Zweiffel angehen: Wo bleibe aber ich / als ein armer Sünder? Aber was darffs viel Wort? Diese Lehre ist so hell vnd klar / daß das Euangelion nicht lehre / daß Gott der Sünde / sondern den Sündern gnädig sey / vñ jhre Sünde vergebe / daß auch das Gegẽtheil selbst seine schwermerische Rede / daß Gott der Sünden gnädig sey / an diesem Ort also erklären muß (oder die Sünde jhnen N. 4. fac. 2.vmb Christi willen vergebe) da menniglich verstehet / daß es viel ein anders ist / den Menschen vmb Christi willen gnädig seyn / vnd jhre Sünde vergeben / denn der Sünde selbst gnädig seyn.

Wo auch diese richtige Lehre nicht behalten wirdt / da wirdt freylich die gantze Lehre deß Euangelij vmbgestossen vnnd schändtlich vorkehret. Denn ja die Predigt deß Euangelij nicht vmb der Sünde selbst willen / daß derselbẽ Gnade widerfahren solle / geordnet ist / sondern vm̃ der armen Sünder willen / daß denselbigẽ Gnad erzeigt / vnnd jhnen jhre Sünde auß Gnaden vmb Christi willen mögen verziehen oder erlassen werden.

Freylich ists eine greiffliche Blindtheit / da das Gegentheil also schleust: Gott vergibt Sünde vmb Christi willen / auch die Erbsünde / Ergo so ist er ja der Sünden gnädig / etc. Denn diese Leute können für grosser erschrecklicher Blindtheit / damit sie geschlagen sind / weder sehen noch verstehen / daß ein anders sey / den Sündern gnädig seyn / vnd alle Sünde vergeben / vnd aber ein anders der Sünden selbst gnädig seyn. Den armen Sündern ist Gott gnädig / vnnd vergibt jhnen alle jhre Erb vnnd wirckliche Sünde / auff daß sie beständigen Trost haben / vnd versichert seyn mögen der ewigen Seligkeit. Der Sünden selbst ist er nicht gnädig / sondern er vergibt sie den Sündern / oder rechnet sie jhnen nicht zu zur Verdamniß / welches er thun köndte / wenn er nach seiner strengen Gerechtigkeit / vnd nicht nach seiner grossen Barmhertzigkeit mit jnen handeln solte.

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[0140] hergegen wancken würde / wann das Euangelion lehrete / daß Gott der Sünde selbst gnädig were. Denn da würde als bald im Gewissen dieser Zweiffel angehen: Wo bleibe aber ich / als ein armer Sünder? Aber was darffs viel Wort? Diese Lehre ist so hell vnd klar / daß das Euangelion nicht lehre / daß Gott der Sünde / sondern den Sündern gnädig sey / vñ jhre Sünde vergebe / daß auch das Gegẽtheil selbst seine schwermerische Rede / daß Gott der Sünden gnädig sey / an diesem Ort also erklären muß (oder die Sünde jhnen vmb Christi willen vergebe) da menniglich verstehet / daß es viel ein anders ist / den Menschen vmb Christi willen gnädig seyn / vnd jhre Sünde vergeben / denn der Sünde selbst gnädig seyn. N. 4. fac. 2. Wo auch diese richtige Lehre nicht behalten wirdt / da wirdt freylich die gantze Lehre deß Euangelij vmbgestossen vnnd schändtlich vorkehret. Denn ja die Predigt deß Euangelij nicht vmb der Sünde selbst willen / daß derselbẽ Gnade widerfahren solle / geordnet ist / sondern vm̃ der armen Sünder willen / daß denselbigẽ Gnad erzeigt / vnnd jhnen jhre Sünde auß Gnaden vmb Christi willen mögen verziehen oder erlassen werden. Freylich ists eine greiffliche Blindtheit / da das Gegentheil also schleust: Gott vergibt Sünde vmb Christi willen / auch die Erbsünde / Ergo so ist er ja der Sünden gnädig / etc. Denn diese Leute können für grosser erschrecklicher Blindtheit / damit sie geschlagen sind / weder sehen noch verstehen / daß ein anders sey / den Sündern gnädig seyn / vnd alle Sünde vergeben / vnd aber ein anders der Sünden selbst gnädig seyn. Den armen Sündern ist Gott gnädig / vnnd vergibt jhnen alle jhre Erb vnnd wirckliche Sünde / auff daß sie beständigen Trost haben / vnd versichert seyn mögen der ewigen Seligkeit. Der Sünden selbst ist er nicht gnädig / sondern er vergibt sie den Sündern / oder rechnet sie jhnen nicht zu zur Verdamniß / welches er thun köndte / wenn er nach seiner strengen Gerechtigkeit / vnd nicht nach seiner grossen Barmhertzigkeit mit jnen handeln solte.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/140>, abgerufen am 17.05.2024.