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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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D. Lutheri Sprüchlein Dom. 12. Trinit. in der Jenischen Postill / da er sagt: Der Sohn Gottes zerbricht dem Teuffel sein Werck / die Sünde / den Tod / vnd die Helle / etc. bekräfftiget vnsere Lehr / vnnd nicht deß Gegentheils Schwarm / wie menniglich verstehet.

Eine grewlige Verkehrung der Schrifft ist es / da das GegentheilL. 2. fac. 2. fürgibt / es seyn aequipollentia vocabula gleichgeltende Reden / der Sünden gnädig seyn / die Sünde vertilgen / ins tieffe mehr werffen / etc. vnnd zu Gnaden auff vnd annemen / Sünde vergeben / etc. sonderlich weil sie vnterm Schein dieser Reden jhr schädliches Gifft vertuschen / daß Gott der Sünden selbst gnädig sey / etc. Von welchen Reden wir kurtz zuuor gehöret / daß sie in Gottes Wort keinen Grundt vnnd Bestandt habe / sondern eine schändtliche verkehrung desselben sey.

Nochmals / wo es wahr were / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst were / vnd aber die Schrifft bezeuget / daß Gott dieselbe sampt jhren Früchten vertilget / vnnd in die tieffe deß Meers wirffet / so müst / deß Gegentheils schändtlichen Gedicht nach / die verderbte Natur selbst vertilget vnd in die tieffe deß Meers geworffen werden. Das wolte nun ein feine Rechtfertigung vnd Seligmachung deß armen Sünders seyn / da vns der liebe Gott gnädig für behüten wölle / Amen.

Bringt das Gegen theil dieses Argument für / das es offt zuerholenL. 3: fac. 2. pflegt / vnnd vermeint es sey vns vnmüglich drauff zuantworten:

Sünde ist alles / was wider Gottes Gesetz ist / vnd das gestehet das Concordi Buch selbst.

Deß Menschen verderbte Natur ist wider das Gesetz.

Derhalben ist deß Menschen verderbte vnnd dem Gefetz widerstrebende Natur / Oder / welches gleich so viel ist / der verderbte vnd dem Gesetz widerstrebende Mensch die Sünde. Nun kan ein solcher dem Gesetz widerstrebender Mensch oder Natur / nicht wirck-

D. Lutheri Sprüchlein Dom. 12. Trinit. in der Jenischen Postill / da er sagt: Der Sohn Gottes zerbricht dem Teuffel sein Werck / die Sünde / den Tod / vnd die Helle / etc. bekräfftiget vnsere Lehr / vnnd nicht deß Gegentheils Schwarm / wie menniglich verstehet.

Eine grewlige Verkehrung der Schrifft ist es / da das GegentheilL. 2. fac. 2. fürgibt / es seyn aequipollentia vocabula gleichgeltende Reden / der Sünden gnädig seyn / die Sünde vertilgen / ins tieffe mehr werffen / etc. vnnd zu Gnaden auff vnd annemen / Sünde vergeben / etc. sonderlich weil sie vnterm Schein dieser Reden jhr schädliches Gifft vertuschen / daß Gott der Sünden selbst gnädig sey / etc. Von welchen Reden wir kurtz zuuor gehöret / daß sie in Gottes Wort keinen Grundt vnnd Bestandt habe / sondern eine schändtliche verkehrung desselben sey.

Nochmals / wo es wahr were / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst were / vnd aber die Schrifft bezeuget / daß Gott dieselbe sampt jhren Früchten vertilget / vnnd in die tieffe deß Meers wirffet / so müst / deß Gegentheils schändtlichen Gedicht nach / die verderbte Natur selbst vertilget vñ in die tieffe deß Meers geworffen werden. Das wolte nun ein feine Rechtfertigung vnd Seligmachung deß armen Sünders seyn / da vns der liebe Gott gnädig für behüten wölle / Amen.

Bringt das Gegen theil dieses Argument für / das es offt zuerholenL. 3: fac. 2. pflegt / vnnd vermeint es sey vns vnmüglich drauff zuantworten:

Sünde ist alles / was wider Gottes Gesetz ist / vnd das gestehet das Concordi Buch selbst.

Deß Menschen verderbte Natur ist wider das Gesetz.

Derhalben ist deß Menschen verderbte vnnd dem Gefetz widerstrebende Natur / Oder / welches gleich so viel ist / der verderbte vñ dem Gesetz widerstrebende Mensch die Sünde. Nun kan ein solcher dem Gesetz widerstrebender Mensch oder Natur / nicht wirck-

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[63/0137] D. Lutheri Sprüchlein Dom. 12. Trinit. in der Jenischen Postill / da er sagt: Der Sohn Gottes zerbricht dem Teuffel sein Werck / die Sünde / den Tod / vnd die Helle / etc. bekräfftiget vnsere Lehr / vnnd nicht deß Gegentheils Schwarm / wie menniglich verstehet. Eine grewlige Verkehrung der Schrifft ist es / da das Gegentheil fürgibt / es seyn aequipollentia vocabula gleichgeltende Reden / der Sünden gnädig seyn / die Sünde vertilgen / ins tieffe mehr werffen / etc. vnnd zu Gnaden auff vnd annemen / Sünde vergeben / etc. sonderlich weil sie vnterm Schein dieser Reden jhr schädliches Gifft vertuschen / daß Gott der Sünden selbst gnädig sey / etc. Von welchen Reden wir kurtz zuuor gehöret / daß sie in Gottes Wort keinen Grundt vnnd Bestandt habe / sondern eine schändtliche verkehrung desselben sey. L. 2. fac. 2. Nochmals / wo es wahr were / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst were / vnd aber die Schrifft bezeuget / daß Gott dieselbe sampt jhren Früchten vertilget / vnnd in die tieffe deß Meers wirffet / so müst / deß Gegentheils schändtlichen Gedicht nach / die verderbte Natur selbst vertilget vñ in die tieffe deß Meers geworffen werden. Das wolte nun ein feine Rechtfertigung vnd Seligmachung deß armen Sünders seyn / da vns der liebe Gott gnädig für behüten wölle / Amen. Bringt das Gegen theil dieses Argument für / das es offt zuerholen pflegt / vnnd vermeint es sey vns vnmüglich drauff zuantworten: L. 3: fac. 2. Sünde ist alles / was wider Gottes Gesetz ist / vnd das gestehet das Concordi Buch selbst. Deß Menschen verderbte Natur ist wider das Gesetz. Derhalben ist deß Menschen verderbte vnnd dem Gefetz widerstrebende Natur / Oder / welches gleich so viel ist / der verderbte vñ dem Gesetz widerstrebende Mensch die Sünde. Nun kan ein solcher dem Gesetz widerstrebender Mensch oder Natur / nicht wirck-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/137>, abgerufen am 25.11.2024.