Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

D. Lutheri Sprüchlein Dom. 12. Trinit. in der Jenischen Postill / da er sagt: Der Sohn Gottes zerbricht dem Teuffel sein Werck / die Sünde / den Tod / vnd die Helle / etc. bekräfftiget vnsere Lehr / vnnd nicht deß Gegentheils Schwarm / wie menniglich verstehet.

Eine grewlige Verkehrung der Schrifft ist es / da das GegentheilL. 2. fac. 2. fürgibt / es seyn aequipollentia vocabula gleichgeltende Reden / der Sünden gnädig seyn / die Sünde vertilgen / ins tieffe mehr werffen / etc. vnnd zu Gnaden auff vnd annemen / Sünde vergeben / etc. sonderlich weil sie vnterm Schein dieser Reden jhr schädliches Gifft vertuschen / daß Gott der Sünden selbst gnädig sey / etc. Von welchen Reden wir kurtz zuuor gehöret / daß sie in Gottes Wort keinen Grundt vnnd Bestandt habe / sondern eine schändtliche verkehrung desselben sey.

Nochmals / wo es wahr were / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst were / vnd aber die Schrifft bezeuget / daß Gott dieselbe sampt jhren Früchten vertilget / vnnd in die tieffe deß Meers wirffet / so müst / deß Gegentheils schändtlichen Gedicht nach / die verderbte Natur selbst vertilget vnd in die tieffe deß Meers geworffen werden. Das wolte nun ein feine Rechtfertigung vnd Seligmachung deß armen Sünders seyn / da vns der liebe Gott gnädig für behüten wölle / Amen.

Bringt das Gegen theil dieses Argument für / das es offt zuerholenL. 3: fac. 2. pflegt / vnnd vermeint es sey vns vnmüglich drauff zuantworten:

Sünde ist alles / was wider Gottes Gesetz ist / vnd das gestehet das Concordi Buch selbst.

Deß Menschen verderbte Natur ist wider das Gesetz.

Derhalben ist deß Menschen verderbte vnnd dem Gefetz widerstrebende Natur / Oder / welches gleich so viel ist / der verderbte vnd dem Gesetz widerstrebende Mensch die Sünde. Nun kan ein solcher dem Gesetz widerstrebender Mensch oder Natur / nicht wirck-

D. Lutheri Sprüchlein Dom. 12. Trinit. in der Jenischen Postill / da er sagt: Der Sohn Gottes zerbricht dem Teuffel sein Werck / die Sünde / den Tod / vnd die Helle / etc. bekräfftiget vnsere Lehr / vnnd nicht deß Gegentheils Schwarm / wie menniglich verstehet.

Eine grewlige Verkehrung der Schrifft ist es / da das GegentheilL. 2. fac. 2. fürgibt / es seyn aequipollentia vocabula gleichgeltende Reden / der Sünden gnädig seyn / die Sünde vertilgen / ins tieffe mehr werffen / etc. vnnd zu Gnaden auff vnd annemen / Sünde vergeben / etc. sonderlich weil sie vnterm Schein dieser Reden jhr schädliches Gifft vertuschen / daß Gott der Sünden selbst gnädig sey / etc. Von welchen Reden wir kurtz zuuor gehöret / daß sie in Gottes Wort keinen Grundt vnnd Bestandt habe / sondern eine schändtliche verkehrung desselben sey.

Nochmals / wo es wahr were / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst were / vnd aber die Schrifft bezeuget / daß Gott dieselbe sampt jhren Früchten vertilget / vnnd in die tieffe deß Meers wirffet / so müst / deß Gegentheils schändtlichen Gedicht nach / die verderbte Natur selbst vertilget vñ in die tieffe deß Meers geworffen werden. Das wolte nun ein feine Rechtfertigung vnd Seligmachung deß armen Sünders seyn / da vns der liebe Gott gnädig für behüten wölle / Amen.

Bringt das Gegen theil dieses Argument für / das es offt zuerholenL. 3: fac. 2. pflegt / vnnd vermeint es sey vns vnmüglich drauff zuantworten:

Sünde ist alles / was wider Gottes Gesetz ist / vnd das gestehet das Concordi Buch selbst.

Deß Menschen verderbte Natur ist wider das Gesetz.

Derhalben ist deß Menschen verderbte vnnd dem Gefetz widerstrebende Natur / Oder / welches gleich so viel ist / der verderbte vñ dem Gesetz widerstrebende Mensch die Sünde. Nun kan ein solcher dem Gesetz widerstrebender Mensch oder Natur / nicht wirck-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0137" n="63"/>
        <p>D. Lutheri Sprüchlein Dom. 12. Trinit. in der Jenischen Postill / da er sagt: Der                      Sohn Gottes zerbricht dem Teuffel sein Werck / die Sünde / den Tod / vnd die                      Helle / etc. bekräfftiget vnsere Lehr / vnnd nicht deß Gegentheils Schwarm / wie                      menniglich verstehet.</p>
        <p>Eine grewlige Verkehrung der Schrifft ist es / da das Gegentheil<note place="right">L. 2. fac. 2.</note> fürgibt / es seyn aequipollentia                      vocabula gleichgeltende Reden / der Sünden gnädig seyn / die Sünde vertilgen /                      ins tieffe mehr werffen / etc. vnnd zu Gnaden auff vnd annemen / Sünde vergeben                      / etc. sonderlich weil sie vnterm Schein dieser Reden jhr schädliches Gifft                      vertuschen / daß Gott der Sünden selbst gnädig sey / etc. Von welchen Reden wir                      kurtz zuuor gehöret / daß sie in Gottes Wort keinen Grundt vnnd Bestandt habe /                      sondern eine schändtliche verkehrung desselben sey.</p>
        <p>Nochmals / wo es wahr were / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst were /                      vnd aber die Schrifft bezeuget / daß Gott dieselbe sampt jhren Früchten                      vertilget / vnnd in die tieffe deß Meers wirffet / so müst / deß Gegentheils                      schändtlichen Gedicht nach / die verderbte Natur selbst vertilget vn&#x0303; in die tieffe deß Meers geworffen werden. Das wolte nun ein                      feine Rechtfertigung vnd Seligmachung deß armen Sünders seyn / da vns der liebe                      Gott gnädig für behüten wölle / Amen.</p>
        <p>Bringt das Gegen theil dieses Argument für / das es offt zuerholen<note place="right">L. 3: fac. 2.</note> pflegt / vnnd vermeint es sey vns                      vnmüglich drauff zuantworten:</p>
        <p>Sünde ist alles / was wider Gottes Gesetz ist / vnd das gestehet das Concordi                      Buch selbst.</p>
        <p>Deß Menschen verderbte Natur ist wider das Gesetz.</p>
        <p>Derhalben ist deß Menschen verderbte vnnd dem Gefetz widerstrebende Natur / Oder                      / welches gleich so viel ist / der verderbte vn&#x0303; dem Gesetz                      widerstrebende Mensch die Sünde. Nun kan ein solcher dem Gesetz widerstrebender                      Mensch oder Natur / nicht wirck-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[63/0137] D. Lutheri Sprüchlein Dom. 12. Trinit. in der Jenischen Postill / da er sagt: Der Sohn Gottes zerbricht dem Teuffel sein Werck / die Sünde / den Tod / vnd die Helle / etc. bekräfftiget vnsere Lehr / vnnd nicht deß Gegentheils Schwarm / wie menniglich verstehet. Eine grewlige Verkehrung der Schrifft ist es / da das Gegentheil fürgibt / es seyn aequipollentia vocabula gleichgeltende Reden / der Sünden gnädig seyn / die Sünde vertilgen / ins tieffe mehr werffen / etc. vnnd zu Gnaden auff vnd annemen / Sünde vergeben / etc. sonderlich weil sie vnterm Schein dieser Reden jhr schädliches Gifft vertuschen / daß Gott der Sünden selbst gnädig sey / etc. Von welchen Reden wir kurtz zuuor gehöret / daß sie in Gottes Wort keinen Grundt vnnd Bestandt habe / sondern eine schändtliche verkehrung desselben sey. L. 2. fac. 2. Nochmals / wo es wahr were / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst were / vnd aber die Schrifft bezeuget / daß Gott dieselbe sampt jhren Früchten vertilget / vnnd in die tieffe deß Meers wirffet / so müst / deß Gegentheils schändtlichen Gedicht nach / die verderbte Natur selbst vertilget vñ in die tieffe deß Meers geworffen werden. Das wolte nun ein feine Rechtfertigung vnd Seligmachung deß armen Sünders seyn / da vns der liebe Gott gnädig für behüten wölle / Amen. Bringt das Gegen theil dieses Argument für / das es offt zuerholen pflegt / vnnd vermeint es sey vns vnmüglich drauff zuantworten: L. 3: fac. 2. Sünde ist alles / was wider Gottes Gesetz ist / vnd das gestehet das Concordi Buch selbst. Deß Menschen verderbte Natur ist wider das Gesetz. Derhalben ist deß Menschen verderbte vnnd dem Gefetz widerstrebende Natur / Oder / welches gleich so viel ist / der verderbte vñ dem Gesetz widerstrebende Mensch die Sünde. Nun kan ein solcher dem Gesetz widerstrebender Mensch oder Natur / nicht wirck-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/137
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/137>, abgerufen am 17.05.2024.