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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Eben also thun jetzo diese Leuhte vnsern Kirchen auch / daß / weil sie die Erbsünde ein Gifft nennen / das ein Substantz ist / vnd damit vergleichen / geben sie für / es müsse auch von stundt an folgen / daß sie lehren / die Erbsünde sey eine sonderliche Substantz im Menschen / wie vor Zeiten die alten Manicheer gelästert haben / so es doch vnsere Kirchen nur Metaphorice oder Gleichniß Weise / vnd nicht eygentlich also nennen.

Wie nuhn Augustinus dem Juliano dazumal richtig vnter Augen gangen vnd gründtlichen Bescheidt gegeben / warumb er die Erbsünde mit einem Stauden / der ein Substantz ist / vergliechen / vnd doch beständig halte / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz sey: Also sagen wir dem Gegentheil rundt herauß / daß wir zwar der Gleichniß vom Gifft / welches für sich selbst ein Substantz ist / gestehen / vnd doch mit Augustino / zu forderst aber mit der gantzen heiligen Schrifft altes vnd newen Testaments / halten vnd lehren / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz im Menschen sey / sondern sey ein böser schädlicher Zufall / der von deß Menschen Natur vnnd Wesen könne gescheiden werden.

Deß Teuffels Werck / welche der Sohn Gottes zerstören soll / sindt nicht die wesentliche Verwandlung deß Menschen oder der Seelen / deß Verstandts / deß Willens in jhrem höchsten Grad / in ein ander böses Wesen / das nuhnmehr die Erbsünde selbst wesentlich sey / solches ist deß Gegentheils schändtlich Gedicht / vnnd nicht Göttlichs Worts Lehre. Sintemal der Teuffel keine solche wesendtliche Verwandlunge der Menschlichen Natur oder der Seelen / deß Verstandts / deß Willens / etc. Weder in jhrem höchsten / mittelsten oder nidersten Grad zu wegen bringen kan. Dann wesentliche Form geben oder wesentliche Verwandelung deß Leibs vnnd der Seelen anrichten / alleine Gott zustehet / vnd nicht dem Teuffel. Was sinds dann? Antwort:

Eben also thun jetzo diese Leuhte vnsern Kirchen auch / daß / weil sie die Erbsünde ein Gifft nennen / das ein Substantz ist / vnd damit vergleichen / geben sie für / es müsse auch von stundt an folgen / daß sie lehren / die Erbsünde sey eine sonderliche Substantz im Menschen / wie vor Zeiten die alten Manicheer gelästert haben / so es doch vnsere Kirchen nur Metaphoricè oder Gleichniß Weise / vnd nicht eygentlich also nennen.

Wie nuhn Augustinus dem Juliano dazumal richtig vnter Augen gangen vnd gründtlichen Bescheidt gegeben / warumb er die Erbsünde mit einem Stauden / der ein Substantz ist / vergliechen / vnd doch beständig halte / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz sey: Also sagen wir dem Gegentheil rundt herauß / daß wir zwar der Gleichniß vom Gifft / welches für sich selbst ein Substantz ist / gestehen / vnd doch mit Augustino / zu forderst aber mit der gantzen heiligen Schrifft altes vnd newen Testaments / halten vnd lehren / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz im Menschen sey / sondern sey ein böser schädlicher Zufall / der von deß Menschen Natur vnnd Wesen könne gescheiden werden.

Deß Teuffels Werck / welche der Sohn Gottes zerstören soll / sindt nicht die wesentliche Verwandlung deß Menschen oder der Seelen / deß Verstandts / deß Willens in jhrem höchsten Grad / in ein ander böses Wesen / das nuhnmehr die Erbsünde selbst wesentlich sey / solches ist deß Gegentheils schändtlich Gedicht / vnnd nicht Göttlichs Worts Lehre. Sintemal der Teuffel keine solche wesendtliche Verwandlunge der Menschlichen Natur oder der Seelen / deß Verstandts / deß Willens / etc. Weder in jhrem höchsten / mittelsten oder nidersten Grad zu wegen bringen kan. Dann wesentliche Form geben oder wesentliche Verwandelung deß Leibs vnnd der Seelen anrichten / alleine Gott zustehet / vnd nicht dem Teuffel. Was sinds dann? Antwort:

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[62/0135] Eben also thun jetzo diese Leuhte vnsern Kirchen auch / daß / weil sie die Erbsünde ein Gifft nennen / das ein Substantz ist / vnd damit vergleichen / geben sie für / es müsse auch von stundt an folgen / daß sie lehren / die Erbsünde sey eine sonderliche Substantz im Menschen / wie vor Zeiten die alten Manicheer gelästert haben / so es doch vnsere Kirchen nur Metaphoricè oder Gleichniß Weise / vnd nicht eygentlich also nennen. Wie nuhn Augustinus dem Juliano dazumal richtig vnter Augen gangen vnd gründtlichen Bescheidt gegeben / warumb er die Erbsünde mit einem Stauden / der ein Substantz ist / vergliechen / vnd doch beständig halte / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz sey: Also sagen wir dem Gegentheil rundt herauß / daß wir zwar der Gleichniß vom Gifft / welches für sich selbst ein Substantz ist / gestehen / vnd doch mit Augustino / zu forderst aber mit der gantzen heiligen Schrifft altes vnd newen Testaments / halten vnd lehren / daß die Erbsünde nullo modo substantia, Das ist / auff keinerley Weise eine Substantz im Menschen sey / sondern sey ein böser schädlicher Zufall / der von deß Menschen Natur vnnd Wesen könne gescheiden werden. Deß Teuffels Werck / welche der Sohn Gottes zerstören soll / sindt nicht die wesentliche Verwandlung deß Menschen oder der Seelen / deß Verstandts / deß Willens in jhrem höchsten Grad / in ein ander böses Wesen / das nuhnmehr die Erbsünde selbst wesentlich sey / solches ist deß Gegentheils schändtlich Gedicht / vnnd nicht Göttlichs Worts Lehre. Sintemal der Teuffel keine solche wesendtliche Verwandlunge der Menschlichen Natur oder der Seelen / deß Verstandts / deß Willens / etc. Weder in jhrem höchsten / mittelsten oder nidersten Grad zu wegen bringen kan. Dann wesentliche Form geben oder wesentliche Verwandelung deß Leibs vnnd der Seelen anrichten / alleine Gott zustehet / vnd nicht dem Teuffel. Was sinds dann? Antwort:

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/135>, abgerufen am 25.11.2024.