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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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ter deß / daß der Heilige Geist selbst / Rom. 3. Da er beweisen will / daß alle Menschen Sünder sindt / vnd durch die Erbsünde verderderbet / die Sünde dem Gifft / auß dem 140. Psalmen / vergleichet / da er spricht: Ottern Gifft ist vnter jhren Lippen. Hat nun der Heilige Geist durch den Mundt Dauids vnnd Pauli keine schew gehabt / die Erbsünde mit einem Ottern Gifft zu vergleichen / warvmb solten wirs dann nicht auch thun dürffen / vnnd warumb solts vnrecht seyn / wann wirs theten? Die Erbsünde ist Otterngifft vnter den Lippen / darumb ist freylich die Erbsünde nicht die Lippen selbst. Die Erbsünde aber ist in einem Gliede wie im andern / dann der gantze Mensch mit Leib vnd Seel ist durch die Erbsünde / durch vnd durch verderbt. Sind nuhn die Lippen die Erbsünde selbst nicht / so ist auch das Hertz / die Seele / die Vernunfft / der Verstandt / der Wille / vnd wie das andere mehr heist / das am Menschen ist / die Erbsünde selbst nicht / sondern die Erbsünde ist in den allen / vnd gehet durch Adern / Marck / Bein / Leib / Seel / Kräfften / vnd alles / etc. Ist nuhn deß Menschen Leib / Seel / Hertz / Verstandt / Wille / etc. die Erbsünde selbst nicht / so muß ja die Erbsünde keine Substantz im Menschen seyn: Ausser den Menschen ist sie auch nicht / so folget ja vnwidersprechlich / daß sie ein accidens oder gefährlicher schedlicher böser Zufall im Menschen sey.

So nennet auch D. Lutherus an vielen Ohrten die Erbsünde ein Giff / wie droben auch gehöret. Sonderlich aber Genes. 42. spricht er: Hoc autem capite memorabilis est descriptio horribilis illius mali seu peccati, quod est profundum venenum in anima & corpore, ita vt etiam velit pro iusticia haberi. Das ist / In diesem 42. Cap. ist eine denckwirdige Beschreibung / deß grausamen Vbels oder Sünde / welche ist ein tieffes Gifft in der Seelen vnnd im Leibe / also daß sie auch will für Gerechtigkeit geachtet seyn. Vnd Genes. cap. 3. Homo peccati venenum a Satana infusum, hausit. Das ist / Der Mensch hat das Gifft der Sünden /

ter deß / daß der Heilige Geist selbst / Rom. 3. Da er beweisen will / daß alle Menschen Sünder sindt / vnd durch die Erbsünde verderderbet / die Sünde dem Gifft / auß dem 140. Psalmen / vergleichet / da er spricht: Ottern Gifft ist vnter jhren Lippen. Hat nun der Heilige Geist durch den Mundt Dauids vnnd Pauli keine schew gehabt / die Erbsünde mit einem Ottern Gifft zu vergleichen / warvmb solten wirs dann nicht auch thun dürffen / vnnd warumb solts vnrecht seyn / wann wirs theten? Die Erbsünde ist Otterngifft vnter den Lippen / darumb ist freylich die Erbsünde nicht die Lippen selbst. Die Erbsünde aber ist in einem Gliede wie im andern / dann der gantze Mensch mit Leib vnd Seel ist durch die Erbsünde / durch vnd durch verderbt. Sind nuhn die Lippen die Erbsünde selbst nicht / so ist auch das Hertz / die Seele / die Vernunfft / der Verstandt / der Wille / vnd wie das andere mehr heist / das am Menschen ist / die Erbsünde selbst nicht / sondern die Erbsünde ist in den allen / vnd gehet durch Adern / Marck / Bein / Leib / Seel / Kräfften / vnd alles / etc. Ist nuhn deß Menschen Leib / Seel / Hertz / Verstandt / Wille / etc. die Erbsünde selbst nicht / so muß ja die Erbsünde keine Substantz im Menschen seyn: Ausser dẽ Menschen ist sie auch nicht / so folget ja vnwidersprechlich / daß sie ein accidens oder gefährlicher schedlicher böser Zufall im Menschen sey.

So nennet auch D. Lutherus an vielen Ohrten die Erbsünde ein Giff / wie droben auch gehöret. Sonderlich aber Genes. 42. spricht er: Hoc autem capite memorabilis est descriptio horribilis illius mali seu peccati, quod est profundum venenum in anima & corpore, ita vt etiam velit pro iusticia haberi. Das ist / In diesem 42. Cap. ist eine denckwirdige Beschreibung / deß grausamen Vbels oder Sünde / welche ist ein tieffes Gifft in der Seelen vnnd im Leibe / also daß sie auch will für Gerechtigkeit geachtet seyn. Vnd Genes. cap. 3. Homo peccati venenum à Satana infusum, hausit. Das ist / Der Mensch hat das Gifft der Sünden /

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[61/0133] ter deß / daß der Heilige Geist selbst / Rom. 3. Da er beweisen will / daß alle Menschen Sünder sindt / vnd durch die Erbsünde verderderbet / die Sünde dem Gifft / auß dem 140. Psalmen / vergleichet / da er spricht: Ottern Gifft ist vnter jhren Lippen. Hat nun der Heilige Geist durch den Mundt Dauids vnnd Pauli keine schew gehabt / die Erbsünde mit einem Ottern Gifft zu vergleichen / warvmb solten wirs dann nicht auch thun dürffen / vnnd warumb solts vnrecht seyn / wann wirs theten? Die Erbsünde ist Otterngifft vnter den Lippen / darumb ist freylich die Erbsünde nicht die Lippen selbst. Die Erbsünde aber ist in einem Gliede wie im andern / dann der gantze Mensch mit Leib vnd Seel ist durch die Erbsünde / durch vnd durch verderbt. Sind nuhn die Lippen die Erbsünde selbst nicht / so ist auch das Hertz / die Seele / die Vernunfft / der Verstandt / der Wille / vnd wie das andere mehr heist / das am Menschen ist / die Erbsünde selbst nicht / sondern die Erbsünde ist in den allen / vnd gehet durch Adern / Marck / Bein / Leib / Seel / Kräfften / vnd alles / etc. Ist nuhn deß Menschen Leib / Seel / Hertz / Verstandt / Wille / etc. die Erbsünde selbst nicht / so muß ja die Erbsünde keine Substantz im Menschen seyn: Ausser dẽ Menschen ist sie auch nicht / so folget ja vnwidersprechlich / daß sie ein accidens oder gefährlicher schedlicher böser Zufall im Menschen sey. So nennet auch D. Lutherus an vielen Ohrten die Erbsünde ein Giff / wie droben auch gehöret. Sonderlich aber Genes. 42. spricht er: Hoc autem capite memorabilis est descriptio horribilis illius mali seu peccati, quod est profundum venenum in anima & corpore, ita vt etiam velit pro iusticia haberi. Das ist / In diesem 42. Cap. ist eine denckwirdige Beschreibung / deß grausamen Vbels oder Sünde / welche ist ein tieffes Gifft in der Seelen vnnd im Leibe / also daß sie auch will für Gerechtigkeit geachtet seyn. Vnd Genes. cap. 3. Homo peccati venenum à Satana infusum, hausit. Das ist / Der Mensch hat das Gifft der Sünden /

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/133>, abgerufen am 25.11.2024.