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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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Auf einen wesentlich andern Standpunkt stellen sich die
meisten französischen Schriftsteller, indem sie den Hauptnachdruck
auf die persönliche Thätigkeit des Unternehmens legen und ihn
demzufolge wesentlich als Arbeiter, das, was er erhält, als Ar-
beitsentschädigung auffassen. Namentlich ist es J. B. Say,
durch welchen diese Auffassungsweise dort heimisch geworden ist 1).
Derselbe unterscheidet als Einkommenszweige die Gewinnste des
Grundes und Bodens, des Capitals und der Industrie 2) und
läßt wiederum letztere in die Gewinnste der Unternehmer, der
eigentlichen Arbeiter und der wissenschaftlich Thätigen (de la classe

tel: Theory of profits führen. Ich habe sie nicht erlangen können und muß
es daher dahingestellt sein lassen, welche Berücksichtigung der Unternehmer-
gewinn darin gefunden hat. Der Ort, wo Soetbeer sie einregistrirt, und der
Umstand, daß Mill sie mit Stillschweigen übergeht, lassen mich jedoch ver-
muthen, daß sie von der in England üblichen Auffassung des "profit" nicht
wesentlich abweichen.
1) Rau, §. 238 und neuerdings Roscher (die Grundlagen der Rational-
ökonomie. Stuttgart und Tübingen 1854, §. 195, Anm. 3.) führen auch
schon Canard unter Denen an, die den Gewerbsverdienst dem Lohne zurech-
nen. Dieß ist insofern richtig, als Canard (§. 21) von den Verkäufern einer
Waare regelmäßig voraussetzt, daß sie eine industrielle Thätigkeit darauf ver-
wendet haben. Allein Canard übergeht nicht nur den Unterschied zwischen
Unternehmern und Arbeitern, sondern auch den zwischen Unternehmern und
Capitalisten. Hierzu kommt, daß er den Unterschied zwischen Einkommen und
Eigenthum, Capitalersatz und Capitalzins mehrfach verkennt. Dieser Gegen-
satz sowohl, wie derjenige des Einkommens aus den verschiedenen Produc-
tionsfactoren verschwimmt bei ihm, und man könnte daher vielleicht ebenso
gut sagen, er rechne den Gewerbsverdienst zum Capitaleinkommen. Jeden-
falls ist seine Darstellung für die Lehre vom Unternehmergewinn durchaus
bedeutungslos, und ich habe aus diesem Grunde vorgezogen, seinen Namen
im Texte zu übergehen.
2) Cours, Buch V, besonders die Cap. 1, 2, 7--9 und Traite, Buch II,
Cap. 7, dazu in der Uebersetzung von Morstädt der dem erstern Werk ent-
nommene Anhang zu Bd. II, Abth. 3, Cap. 3.

Auf einen weſentlich andern Standpunkt ſtellen ſich die
meiſten franzoͤſiſchen Schriftſteller, indem ſie den Hauptnachdruck
auf die perſoͤnliche Thaͤtigkeit des Unternehmens legen und ihn
demzufolge weſentlich als Arbeiter, das, was er erhaͤlt, als Ar-
beitsentſchaͤdigung auffaſſen. Namentlich iſt es J. B. Say,
durch welchen dieſe Auffaſſungsweiſe dort heimiſch geworden iſt 1).
Derſelbe unterſcheidet als Einkommenszweige die Gewinnſte des
Grundes und Bodens, des Capitals und der Induſtrie 2) und
laͤßt wiederum letztere in die Gewinnſte der Unternehmer, der
eigentlichen Arbeiter und der wiſſenſchaftlich Thaͤtigen (de la classe

tel: Theory of profits führen. Ich habe ſie nicht erlangen können und muß
es daher dahingeſtellt ſein laſſen, welche Berückſichtigung der Unternehmer-
gewinn darin gefunden hat. Der Ort, wo Soetbeer ſie einregiſtrirt, und der
Umſtand, daß Mill ſie mit Stillſchweigen übergeht, laſſen mich jedoch ver-
muthen, daß ſie von der in England üblichen Auffaſſung des „profit“ nicht
weſentlich abweichen.
1) Rau, §. 238 und neuerdings Roſcher (die Grundlagen der Rational-
ökonomie. Stuttgart und Tübingen 1854, §. 195, Anm. 3.) fuͤhren auch
ſchon Canard unter Denen an, die den Gewerbsverdienſt dem Lohne zurech-
nen. Dieß iſt inſofern richtig, als Canard (§. 21) von den Verkäufern einer
Waare regelmäßig vorausſetzt, daß ſie eine induſtrielle Thätigkeit darauf ver-
wendet haben. Allein Canard übergeht nicht nur den Unterſchied zwiſchen
Unternehmern und Arbeitern, ſondern auch den zwiſchen Unternehmern und
Capitaliſten. Hierzu kommt, daß er den Unterſchied zwiſchen Einkommen und
Eigenthum, Capitalerſatz und Capitalzins mehrfach verkennt. Dieſer Gegen-
ſatz ſowohl, wie derjenige des Einkommens aus den verſchiedenen Produc-
tionsfactoren verſchwimmt bei ihm, und man könnte daher vielleicht ebenſo
gut ſagen, er rechne den Gewerbsverdienſt zum Capitaleinkommen. Jeden-
falls iſt ſeine Darſtellung für die Lehre vom Unternehmergewinn durchaus
bedeutungslos, und ich habe aus dieſem Grunde vorgezogen, ſeinen Namen
im Texte zu übergehen.
2) Cours, Buch V, beſonders die Cap. 1, 2, 7—9 und Traité, Buch II,
Cap. 7, dazu in der Ueberſetzung von Morſtädt der dem erſtern Werk ent-
nommene Anhang zu Bd. II, Abth. 3, Cap. 3.
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[13/0025] Auf einen weſentlich andern Standpunkt ſtellen ſich die meiſten franzoͤſiſchen Schriftſteller, indem ſie den Hauptnachdruck auf die perſoͤnliche Thaͤtigkeit des Unternehmens legen und ihn demzufolge weſentlich als Arbeiter, das, was er erhaͤlt, als Ar- beitsentſchaͤdigung auffaſſen. Namentlich iſt es J. B. Say, durch welchen dieſe Auffaſſungsweiſe dort heimiſch geworden iſt 1). Derſelbe unterſcheidet als Einkommenszweige die Gewinnſte des Grundes und Bodens, des Capitals und der Induſtrie 2) und laͤßt wiederum letztere in die Gewinnſte der Unternehmer, der eigentlichen Arbeiter und der wiſſenſchaftlich Thaͤtigen (de la classe 3) 1) Rau, §. 238 und neuerdings Roſcher (die Grundlagen der Rational- ökonomie. Stuttgart und Tübingen 1854, §. 195, Anm. 3.) fuͤhren auch ſchon Canard unter Denen an, die den Gewerbsverdienſt dem Lohne zurech- nen. Dieß iſt inſofern richtig, als Canard (§. 21) von den Verkäufern einer Waare regelmäßig vorausſetzt, daß ſie eine induſtrielle Thätigkeit darauf ver- wendet haben. Allein Canard übergeht nicht nur den Unterſchied zwiſchen Unternehmern und Arbeitern, ſondern auch den zwiſchen Unternehmern und Capitaliſten. Hierzu kommt, daß er den Unterſchied zwiſchen Einkommen und Eigenthum, Capitalerſatz und Capitalzins mehrfach verkennt. Dieſer Gegen- ſatz ſowohl, wie derjenige des Einkommens aus den verſchiedenen Produc- tionsfactoren verſchwimmt bei ihm, und man könnte daher vielleicht ebenſo gut ſagen, er rechne den Gewerbsverdienſt zum Capitaleinkommen. Jeden- falls iſt ſeine Darſtellung für die Lehre vom Unternehmergewinn durchaus bedeutungslos, und ich habe aus dieſem Grunde vorgezogen, ſeinen Namen im Texte zu übergehen. 2) Cours, Buch V, beſonders die Cap. 1, 2, 7—9 und Traité, Buch II, Cap. 7, dazu in der Ueberſetzung von Morſtädt der dem erſtern Werk ent- nommene Anhang zu Bd. II, Abth. 3, Cap. 3. 3) tel: Theory of profits führen. Ich habe ſie nicht erlangen können und muß es daher dahingeſtellt ſein laſſen, welche Berückſichtigung der Unternehmer- gewinn darin gefunden hat. Der Ort, wo Soetbeer ſie einregiſtrirt, und der Umſtand, daß Mill ſie mit Stillſchweigen übergeht, laſſen mich jedoch ver- muthen, daß ſie von der in England üblichen Auffaſſung des „profit“ nicht weſentlich abweichen.

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/25>, abgerufen am 21.11.2024.