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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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Unternehmergewinn nicht auch unter Umständen einen Bestand-
theil enthalten könne, der nichts Anderes als eine Entschädigung
für persönliche Leistungen ist, nur dürfen die Fähigkeiten, auf
welchen diese Leistungen beruhen, entweder überhaupt keine oder
doch keine vollständige Verwerthung im Dienste Anderer zulassen,
so daß sie eben nur der Unternehmer als solcher zur Ausbeutung,
bezüglich zur vollen Ausbeutung zu bringen vermag. Erblickten

zu erhalten, wie andrerseits die minder fruchtbar oder nachtheilig wirkenden
Bestandtheile der Unternehmung unverzüglich herauszufinden und zu beseitigen.

6) Talent, sein Angebot stets im entsprechendsten Umfang, zu der
günstigsten Zeit, unter den vortheilhaftesten Verhältnissen, in der verlockend-
sten Weise zu stellen.
Geht man auf die geistigen und moralischen Eigenschaften, auf welchen
alle diese Fähigkeiten beruhen, näher ein, so findet man, daß sie nicht
weniger umfassen, als Kenntniß und richtige Beurtheilung der gegebenen
Verhältnisse wie der Menschen im Allgemeinen und seiner selbst insbesondere,
Muth, Besonnenheit, Ausdauer, Fleiß, Selbstbeherrschung, Phantasie,
kurz Alles, was überhaupt zu einem vollkommenen Menschen gehört, selbst
die Begeisterung darf nicht fehlen, die alle Fähigkeiten erst nach einem Ziel-
punkte zusammendrängt, und endlich muß eine specielle Geschäftskenntniß
noch hinzu kommen. Da aber auf Erden einmal Alles unvollkommen ist,
so würde es darauf ankommen, zu beurtheilen, in welcher Reihe die ver-
schiedenen Eigenschaften ihrer Wichtigkeit nach rangiren, mit dem Fehlen
welcher größere und mit dem Fehlen welcher anderer geringere Nachtheile
verknüpft sind. Hierüber läßt sich jedoch keine allgemeine Regel aufstellen,
vielmehr wird das Resultat nach den verschiedenen Geschäften und in diesen
wieder nach den verschiedenen Umständen ein durchaus verschiedenes sein,
und schließlich erfordert jeder einzelne Fall seine eigne Beurtheilung. Nur
so viel läßt sich sagen, daß wenn auch die höchste menschliche Vollkommen-
heit und die höchste Vollkommenheit des Unternehmers zusammenfallen, die
Stufen minderer Vollkommenheit nicht dieselbe Gleichartigkeit zeigen. Man
kann ein geistig und moralisch sehr vortheilhaft ausgebildeter Mensch und
dennoch zu einem Unternehmer wenig geschickt sein, und auf der andern
Seite sehen wir Unternehmer, die ihre Sache vortrefflich verstehen und den-
noch von dem allgemeinen menschlichen Ideale sehr weit entfernt sind.

Unternehmergewinn nicht auch unter Umſtaͤnden einen Beſtand-
theil enthalten koͤnne, der nichts Anderes als eine Entſchaͤdigung
fuͤr perſoͤnliche Leiſtungen iſt, nur duͤrfen die Faͤhigkeiten, auf
welchen dieſe Leiſtungen beruhen, entweder uͤberhaupt keine oder
doch keine vollſtaͤndige Verwerthung im Dienſte Anderer zulaſſen,
ſo daß ſie eben nur der Unternehmer als ſolcher zur Ausbeutung,
bezuͤglich zur vollen Ausbeutung zu bringen vermag. Erblickten

zu erhalten, wie andrerſeits die minder fruchtbar oder nachtheilig wirkenden
Beſtandtheile der Unternehmung unverzüglich herauszufinden und zu beſeitigen.

6) Talent, ſein Angebot ſtets im entſprechendſten Umfang, zu der
günſtigſten Zeit, unter den vortheilhafteſten Verhältniſſen, in der verlockend-
ſten Weiſe zu ſtellen.
Geht man auf die geiſtigen und moraliſchen Eigenſchaften, auf welchen
alle dieſe Fähigkeiten beruhen, näher ein, ſo findet man, daß ſie nicht
weniger umfaſſen, als Kenntniß und richtige Beurtheilung der gegebenen
Verhältniſſe wie der Menſchen im Allgemeinen und ſeiner ſelbſt insbeſondere,
Muth, Beſonnenheit, Ausdauer, Fleiß, Selbſtbeherrſchung, Phantaſie,
kurz Alles, was überhaupt zu einem vollkommenen Menſchen gehört, ſelbſt
die Begeiſterung darf nicht fehlen, die alle Fähigkeiten erſt nach einem Ziel-
punkte zuſammendrängt, und endlich muß eine ſpecielle Geſchäftskenntniß
noch hinzu kommen. Da aber auf Erden einmal Alles unvollkommen iſt,
ſo würde es darauf ankommen, zu beurtheilen, in welcher Reihe die ver-
ſchiedenen Eigenſchaften ihrer Wichtigkeit nach rangiren, mit dem Fehlen
welcher größere und mit dem Fehlen welcher anderer geringere Nachtheile
verknüpft ſind. Hierüber läßt ſich jedoch keine allgemeine Regel aufſtellen,
vielmehr wird das Reſultat nach den verſchiedenen Geſchäften und in dieſen
wieder nach den verſchiedenen Umſtänden ein durchaus verſchiedenes ſein,
und ſchließlich erfordert jeder einzelne Fall ſeine eigne Beurtheilung. Nur
ſo viel läßt ſich ſagen, daß wenn auch die höchſte menſchliche Vollkommen-
heit und die höchſte Vollkommenheit des Unternehmers zuſammenfallen, die
Stufen minderer Vollkommenheit nicht dieſelbe Gleichartigkeit zeigen. Man
kann ein geiſtig und moraliſch ſehr vortheilhaft ausgebildeter Menſch und
dennoch zu einem Unternehmer wenig geſchickt ſein, und auf der andern
Seite ſehen wir Unternehmer, die ihre Sache vortrefflich verſtehen und den-
noch von dem allgemeinen menſchlichen Ideale ſehr weit entfernt ſind.
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[98/0110] Unternehmergewinn nicht auch unter Umſtaͤnden einen Beſtand- theil enthalten koͤnne, der nichts Anderes als eine Entſchaͤdigung fuͤr perſoͤnliche Leiſtungen iſt, nur duͤrfen die Faͤhigkeiten, auf welchen dieſe Leiſtungen beruhen, entweder uͤberhaupt keine oder doch keine vollſtaͤndige Verwerthung im Dienſte Anderer zulaſſen, ſo daß ſie eben nur der Unternehmer als ſolcher zur Ausbeutung, bezuͤglich zur vollen Ausbeutung zu bringen vermag. Erblickten 1) 1) zu erhalten, wie andrerſeits die minder fruchtbar oder nachtheilig wirkenden Beſtandtheile der Unternehmung unverzüglich herauszufinden und zu beſeitigen. 6) Talent, ſein Angebot ſtets im entſprechendſten Umfang, zu der günſtigſten Zeit, unter den vortheilhafteſten Verhältniſſen, in der verlockend- ſten Weiſe zu ſtellen. Geht man auf die geiſtigen und moraliſchen Eigenſchaften, auf welchen alle dieſe Fähigkeiten beruhen, näher ein, ſo findet man, daß ſie nicht weniger umfaſſen, als Kenntniß und richtige Beurtheilung der gegebenen Verhältniſſe wie der Menſchen im Allgemeinen und ſeiner ſelbſt insbeſondere, Muth, Beſonnenheit, Ausdauer, Fleiß, Selbſtbeherrſchung, Phantaſie, kurz Alles, was überhaupt zu einem vollkommenen Menſchen gehört, ſelbſt die Begeiſterung darf nicht fehlen, die alle Fähigkeiten erſt nach einem Ziel- punkte zuſammendrängt, und endlich muß eine ſpecielle Geſchäftskenntniß noch hinzu kommen. Da aber auf Erden einmal Alles unvollkommen iſt, ſo würde es darauf ankommen, zu beurtheilen, in welcher Reihe die ver- ſchiedenen Eigenſchaften ihrer Wichtigkeit nach rangiren, mit dem Fehlen welcher größere und mit dem Fehlen welcher anderer geringere Nachtheile verknüpft ſind. Hierüber läßt ſich jedoch keine allgemeine Regel aufſtellen, vielmehr wird das Reſultat nach den verſchiedenen Geſchäften und in dieſen wieder nach den verſchiedenen Umſtänden ein durchaus verſchiedenes ſein, und ſchließlich erfordert jeder einzelne Fall ſeine eigne Beurtheilung. Nur ſo viel läßt ſich ſagen, daß wenn auch die höchſte menſchliche Vollkommen- heit und die höchſte Vollkommenheit des Unternehmers zuſammenfallen, die Stufen minderer Vollkommenheit nicht dieſelbe Gleichartigkeit zeigen. Man kann ein geiſtig und moraliſch ſehr vortheilhaft ausgebildeter Menſch und dennoch zu einem Unternehmer wenig geſchickt ſein, und auf der andern Seite ſehen wir Unternehmer, die ihre Sache vortrefflich verſtehen und den- noch von dem allgemeinen menſchlichen Ideale ſehr weit entfernt ſind.

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/110>, abgerufen am 05.12.2024.