Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.vnd genommen würdt. Derhalben würdt auch die gegenlehr verworffen. Biß hieher die Confession. Ob wol nun Vuolfius sunsten sehr frech ist / halt ich doch nicht darfür / daß er so vnuerschämpt sein werde / vnnd fürgeben dürffe / daß die Euangelische Chur vnd Fürsten / wölche Anno / etc. 40. vnd 42. gelebt vnd regiert / zur selbigen zeit eines andern gesinnet gewesen / dann die jenigen / wölche zu Naumburg die erste Confession widerumb vnderschriben vnd besiglet haben. Nachdem auch im Colloquio zu Wormbs Anno 40. von den anwesenden Euangelischen Theologis ein Schrifft den Papisten vbergeben: in wölcher der Artickel von des Herren Nachtmal gehandelt würdt: (dann die Papisten habens gemeldet / daß die wort vom Nachtmal in der andern Confession ettwas anderst lautteten / den in der ersten:) zeucht Vuolfius dieselbig vbergebne Schrifft zu seinem vortheil mit gwalt / vnd wider die eigenschafft der wort / auff seinen Zwinglischen jrrthumb. So doch die selb Schrifft außtruckenlich vnser reine Lehr begreifft. Ich will die wort erzelen / wie sie Vuolfius selbs in sein Buch gsetzt hat / also aber lautten dieselbige. NamPag. 74. perspicue testati sumus, nos amplecti & tueri communem consensum Catholicae Ecclesiae, quod in Coena Domini, cum consecrato pane vere adsint & sumantur Corpus & Sanguis Christi. Testati sumus etiam, nos improbare eos, qui negant adesse & sumi verum Corpus Christi, Abhorremus enim a prophanis iudi - vnd genommen würdt. Derhalben würdt auch die gegenlehr verworffen. Biß hieher die Confession. Ob wol nun Vuolfius sunsten sehr frech ist / halt ich doch nicht darfür / daß er so vnuerschämpt sein werde / vnnd fürgeben dürffe / daß die Euangelische Chur vnd Fürsten / wölche Anno / etc. 40. vnd 42. gelebt vnd regiert / zur selbigen zeit eines andern gesinnet gewesen / dann die jenigen / wölche zu Naumburg die erste Confession widerumb vnderschriben vnd besiglet haben. Nachdem auch im Colloquio zu Wormbs Anno 40. von den anwesenden Euangelischen Theologis ein Schrifft den Papisten vbergeben: in wölcher der Artickel von des Herren Nachtmal gehandelt würdt: (dann die Papisten habens gemeldet / daß die wort vom Nachtmal in der andern Confession ettwas anderst lautteten / den in der ersten:) zeucht Vuolfius dieselbig vbergebne Schrifft zu seinem vortheil mit gwalt / vnd wider die eigenschafft der wort / auff seinen Zwinglischen jrrthumb. So doch die selb Schrifft außtruckenlich vnser reine Lehr begreifft. Ich will die wort erzelen / wie sie Vuolfius selbs in sein Buch gsetzt hat / also aber lautten dieselbige. NamPag. 74. perspicuè testati sumus, nos amplecti & tueri communem consensum Catholicae Ecclesiae, quòd in Coena Domini, cùm consecrato pane verè adsint & sumantur Corpus & Sanguis Christi. Testati sumus etiam, nos improbare eos, qui negant adesse & sumi verum Corpus Christi, Abhorremus enim à prophanis iudi - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0099" n="87"/> vnd genommen würdt. Derhalben würdt auch die gegenlehr verworffen. Biß hieher die Confession.</p> <p>Ob wol nun Vuolfius sunsten sehr frech ist / halt ich doch nicht darfür / daß er so vnuerschämpt sein werde / vnnd fürgeben dürffe / daß die Euangelische Chur vnd Fürsten / wölche Anno / etc. 40. vnd 42. gelebt vnd regiert / zur selbigen zeit eines andern gesinnet gewesen / dann die jenigen / wölche zu Naumburg die erste Confession widerumb vnderschriben vnd besiglet haben.</p> <p>Nachdem auch im Colloquio zu Wormbs Anno 40. von den anwesenden Euangelischen Theologis ein Schrifft den Papisten vbergeben: in wölcher der Artickel von des Herren Nachtmal gehandelt würdt: (dann die Papisten habens gemeldet / daß die wort vom Nachtmal in der andern Confession ettwas anderst lautteten / den in der ersten:) zeucht Vuolfius dieselbig vbergebne Schrifft zu seinem vortheil mit gwalt / vnd wider die eigenschafft der wort / auff seinen Zwinglischen jrrthumb. So doch die selb Schrifft außtruckenlich vnser reine Lehr begreifft.</p> <p>Ich will die wort erzelen / wie sie Vuolfius selbs in sein Buch gsetzt hat / also aber lautten dieselbige. Nam<note place="right"><hi rendition="#i">Pag.</hi> 74.</note> perspicuè testati sumus, nos amplecti & tueri communem consensum Catholicae Ecclesiae, quòd in Coena Domini, cùm consecrato pane verè adsint & sumantur Corpus & Sanguis Christi. Testati sumus etiam, nos improbare eos, qui negant adesse & sumi verum Corpus Christi, Abhorremus enim à prophanis iudi - </p> </div> </body> </text> </TEI> [87/0099]
vnd genommen würdt. Derhalben würdt auch die gegenlehr verworffen. Biß hieher die Confession.
Ob wol nun Vuolfius sunsten sehr frech ist / halt ich doch nicht darfür / daß er so vnuerschämpt sein werde / vnnd fürgeben dürffe / daß die Euangelische Chur vnd Fürsten / wölche Anno / etc. 40. vnd 42. gelebt vnd regiert / zur selbigen zeit eines andern gesinnet gewesen / dann die jenigen / wölche zu Naumburg die erste Confession widerumb vnderschriben vnd besiglet haben.
Nachdem auch im Colloquio zu Wormbs Anno 40. von den anwesenden Euangelischen Theologis ein Schrifft den Papisten vbergeben: in wölcher der Artickel von des Herren Nachtmal gehandelt würdt: (dann die Papisten habens gemeldet / daß die wort vom Nachtmal in der andern Confession ettwas anderst lautteten / den in der ersten:) zeucht Vuolfius dieselbig vbergebne Schrifft zu seinem vortheil mit gwalt / vnd wider die eigenschafft der wort / auff seinen Zwinglischen jrrthumb. So doch die selb Schrifft außtruckenlich vnser reine Lehr begreifft.
Ich will die wort erzelen / wie sie Vuolfius selbs in sein Buch gsetzt hat / also aber lautten dieselbige. Nam perspicuè testati sumus, nos amplecti & tueri communem consensum Catholicae Ecclesiae, quòd in Coena Domini, cùm consecrato pane verè adsint & sumantur Corpus & Sanguis Christi. Testati sumus etiam, nos improbare eos, qui negant adesse & sumi verum Corpus Christi, Abhorremus enim à prophanis iudi -
Pag. 74.
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/99>, abgerufen am 25.07.2024. |