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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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hen / so man des Herrn Christi Einsatzung vnd Befelch helt.

Dise wort zeugen klar / daß nicht allein die gute vnd fromme / sondern auch die bösen Kirchendiener warhafftig den Leib vnd Blut Christi im Sacrament reichen können: wider des Schwenckfelds Schwarm. So ist auch lautter bekent worden / daß auch die vnwürdige Pfarrkinder den warhafftigen Leib vnd Blut Christi im Nachtmal entpfangen: wölches die Zwinglianer keins wegs zugeben / sondern hefftig widerfochten haben / vnd noch widerfechten. Vnd hilfft den Vuolfium vnd seins gleichen newe Zwinglische Scribenten gar nicht / daß sie zweierley vnwürdige machen. Dann die heilig Göttlich Schrifft hat solches nirgend angezeigt. Vnd können Vuolfius vnd sein Anhang kein einigen Spruch der heiligen Schrifft (auch nur zu einer beschönung jrer meinung) hierüber auff die Ban bringen. Dann Paulus meldet nur einerley vnwürdige: wölche seind die jenigen / wölche ohn ware Erkantnuß Gottes vnd ohn rechte Buß zu dem heiligen Abentmal gehn. Vnd was darff es vil disputierens? Es hat doch des Vuolfij eigner Rottgsellen einer / Ioachimus Curaeus Freistadianus, in seiner Spongia wider die Confessionem Pauli Eberi vom Nachtmal / etc. so er Anno 75. zu Heidelberg im Truck außgehn lassen / dis Gedicht von zweierley vnwürdigen selbs verworffen. Sagt / Pag. 272.es sey gar ein new / jme vor vnerhört vnd seltzam Chimaera oder Wunderthier / wann man von dreierley Menschen sage / die das Nachtmal entpfangen: Als da sein sollen / erstlich die schwache / denen das Nacht-

hen / so man des Herrn Christi Einsatzung vnd Befelch helt.

Dise wort zeugen klar / daß nicht allein die gute vnd fromme / sondern auch die bösen Kirchendiener warhafftig den Leib vnd Blut Christi im Sacrament reichen können: wider des Schwenckfelds Schwarm. So ist auch lautter bekent worden / daß auch die vnwürdige Pfarrkinder den warhafftigen Leib vnd Blut Christi im Nachtmal entpfangen: wölches die Zwinglianer keins wegs zugeben / sondern hefftig widerfochten haben / vnd noch widerfechten. Vnd hilfft den Vuolfium vnd seins gleichen newe Zwinglische Scribenten gar nicht / daß sie zweierley vnwürdige machen. Dann die heilig Göttlich Schrifft hat solches nirgend angezeigt. Vnd können Vuolfius vnd sein Anhang kein einigen Spruch der heiligen Schrifft (auch nur zu einer beschönung jrer meinung) hierüber auff die Ban bringen. Dañ Paulus meldet nur einerley vnwürdige: wölche seind die jenigen / wölche ohn ware Erkantnuß Gottes vnd ohn rechte Buß zu dem heiligen Abentmal gehn. Vnd was darff es vil disputierens? Es hat doch des Vuolfij eigner Rottgsellen einer / Ioachimus Curaeus Freistadianus, in seiner Spongia wider die Confessionem Pauli Eberi vom Nachtmal / etc. so er Anno 75. zu Heidelberg im Truck außgehn lassen / dis Gedicht von zweierley vnwürdigen selbs verworffen. Sagt / Pag. 272.es sey gar ein new / jme vor vnerhört vnd seltzam Chimaera oder Wunderthier / wann man von dreierley Menschen sage / die das Nachtmal entpfangen: Als da sein sollen / erstlich die schwache / denen das Nacht-

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[50/0062] hen / so man des Herrn Christi Einsatzung vnd Befelch helt. Dise wort zeugen klar / daß nicht allein die gute vnd fromme / sondern auch die bösen Kirchendiener warhafftig den Leib vnd Blut Christi im Sacrament reichen können: wider des Schwenckfelds Schwarm. So ist auch lautter bekent worden / daß auch die vnwürdige Pfarrkinder den warhafftigen Leib vnd Blut Christi im Nachtmal entpfangen: wölches die Zwinglianer keins wegs zugeben / sondern hefftig widerfochten haben / vnd noch widerfechten. Vnd hilfft den Vuolfium vnd seins gleichen newe Zwinglische Scribenten gar nicht / daß sie zweierley vnwürdige machen. Dann die heilig Göttlich Schrifft hat solches nirgend angezeigt. Vnd können Vuolfius vnd sein Anhang kein einigen Spruch der heiligen Schrifft (auch nur zu einer beschönung jrer meinung) hierüber auff die Ban bringen. Dañ Paulus meldet nur einerley vnwürdige: wölche seind die jenigen / wölche ohn ware Erkantnuß Gottes vnd ohn rechte Buß zu dem heiligen Abentmal gehn. Vnd was darff es vil disputierens? Es hat doch des Vuolfij eigner Rottgsellen einer / Ioachimus Curaeus Freistadianus, in seiner Spongia wider die Confessionem Pauli Eberi vom Nachtmal / etc. so er Anno 75. zu Heidelberg im Truck außgehn lassen / dis Gedicht von zweierley vnwürdigen selbs verworffen. Sagt / es sey gar ein new / jme vor vnerhört vnd seltzam Chimaera oder Wunderthier / wann man von dreierley Menschen sage / die das Nachtmal entpfangen: Als da sein sollen / erstlich die schwache / denen das Nacht- Pag. 272.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/62>, abgerufen am 27.11.2024.