Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.Auß disem / wölches sich also vnd anderst nicht verhelt /Pag. 4. allergnedigster Keiser / haben E. K. M. zuuerstehn / daß bey vns gar nicht (als etwan vnsere mißgünstige außgiessen) die heiligen wort Christi verkert vnd zerrissen / nichts dann gemein Beckenbrot vnd schlechter Wein im Nachtmal gereicht / vnd das heilig Sacrament veracht vnd abgethon werden. Biß hieher die Confession. Erzelte wort haben etliche Politische Personen vnd Theologos bewegt / daß sie darfür gehalten / es sey dise Confession der vier Stett / der Augspurgischen ersten Confession im verstand nicht zuwider. Vnd ob sie wol noch etwas daran desiderirt (wie sie dann zukurtz / schlipfferig vnd nicht richtig ist) so seind doch solche mündtliche erklärungen / durch Politische Personen vnd Theologos, darauff erfolget / daß entlich die Euangelischen Chur / Fürsten vnd Ständ jnen derselbigen erklärung vnd außlegung nicht haben lassen zuwider sein: sondern darfür gehalten / daß selbige erklärung vnnd außlegung der ersten Augspurgischen Confession gemäß sey. Dises bezeuget Johannes Sleidanus mit disen worten. Aber imLib. 8. fol. 94. vorigen Jar (Anno 31.) hatten sich die protestirende zu Schmalkalden miteinander verglichen: vnd als die von Straßburg vnd etliche Schwäbische Stett / jhr Lehr von des Herrn Nachtmal / so sie zu Augspurg auff dem Reichstag vbergeben / weitleuffiger erklärt / war von den Sächsischen solche erklärung angenommen worden. Biß hieher Sleidanus. Daraus ist erfolget / daß Straßburg vnd etliche Auß disem / wölches sich also vñ anderst nicht verhelt /Pag. 4. allergnedigster Keiser / haben E. K. M. zuuerstehn / daß bey vns gar nicht (als etwan vnsere mißgünstige außgiessen) die heiligen wort Christi verkert vnd zerrissen / nichts dann gemein Beckenbrot vnd schlechter Wein im Nachtmal gereicht / vnd das heilig Sacrament veracht vnd abgethon werden. Biß hieher die Confession. Erzelte wort haben etliche Politische Personen vnd Theologos bewegt / daß sie darfür gehalten / es sey dise Confession der vier Stett / der Augspurgischen ersten Confession im verstand nicht zuwider. Vnd ob sie wol noch etwas daran desiderirt (wie sie dann zukurtz / schlipfferig vñ nicht richtig ist) so seind doch solche mündtliche erklärungen / durch Politische Personen vnd Theologos, darauff erfolget / daß entlich die Euangelischen Chur / Fürsten vnd Ständ jnen derselbigen erklärung vnd außlegung nicht haben lassen zuwider sein: sondern darfür gehalten / daß selbige erklärung vnnd außlegung der ersten Augspurgischen Confession gemäß sey. Dises bezeuget Johannes Sleidanus mit disen worten. Aber imLib. 8. fol. 94. vorigen Jar (Anno 31.) hatten sich die protestirende zu Schmalkalden miteinander verglichen: vnd als die von Straßburg vnd etliche Schwäbische Stett / jhr Lehr von des Herrn Nachtmal / so sie zu Augspurg auff dem Reichstag vbergeben / weitleuffiger erklärt / war von den Sächsischen solche erklärung angenommen worden. Biß hieher Sleidanus. Daraus ist erfolget / daß Straßburg vnd etliche <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0045" n="33"/> Auß disem / wölches sich also vñ anderst nicht verhelt /<note place="right"><hi rendition="#i">Pag.</hi> 4.</note> allergnedigster Keiser / haben E. K. M. zuuerstehn / daß bey vns gar nicht (als etwan vnsere mißgünstige außgiessen) die heiligen wort Christi verkert vnd zerrissen / nichts dann gemein Beckenbrot vnd schlechter Wein im Nachtmal gereicht / vnd das heilig Sacrament veracht vnd abgethon werden. Biß hieher die Confession.</p> <p>Erzelte wort haben etliche Politische Personen vnd Theologos bewegt / daß sie darfür gehalten / es sey dise Confession der vier Stett / der Augspurgischen ersten Confession im verstand nicht zuwider. Vnd ob sie wol noch etwas daran desiderirt (wie sie dann zukurtz / schlipfferig vñ nicht richtig ist) so seind doch solche mündtliche erklärungen / durch Politische Personen vnd Theologos, darauff erfolget / daß entlich die Euangelischen Chur / Fürsten vnd Ständ jnen derselbigen erklärung vnd außlegung nicht haben lassen zuwider sein: sondern darfür gehalten / daß selbige erklärung vnnd außlegung der ersten Augspurgischen Confession gemäß sey. Dises bezeuget Johannes Sleidanus mit disen worten. Aber im<note place="right"><hi rendition="#i">Lib.</hi> 8. <hi rendition="#i">fol.</hi> 94.</note> vorigen Jar (Anno 31.) hatten sich die protestirende zu Schmalkalden miteinander verglichen: vnd als die von Straßburg vnd etliche Schwäbische Stett / jhr Lehr von des Herrn Nachtmal / so sie zu Augspurg auff dem Reichstag vbergeben / weitleuffiger erklärt / war von den Sächsischen solche erklärung angenommen worden. Biß hieher Sleidanus.</p> <p>Daraus ist erfolget / daß Straßburg vnd etliche </p> </div> </body> </text> </TEI> [33/0045]
Auß disem / wölches sich also vñ anderst nicht verhelt / allergnedigster Keiser / haben E. K. M. zuuerstehn / daß bey vns gar nicht (als etwan vnsere mißgünstige außgiessen) die heiligen wort Christi verkert vnd zerrissen / nichts dann gemein Beckenbrot vnd schlechter Wein im Nachtmal gereicht / vnd das heilig Sacrament veracht vnd abgethon werden. Biß hieher die Confession.
Pag. 4. Erzelte wort haben etliche Politische Personen vnd Theologos bewegt / daß sie darfür gehalten / es sey dise Confession der vier Stett / der Augspurgischen ersten Confession im verstand nicht zuwider. Vnd ob sie wol noch etwas daran desiderirt (wie sie dann zukurtz / schlipfferig vñ nicht richtig ist) so seind doch solche mündtliche erklärungen / durch Politische Personen vnd Theologos, darauff erfolget / daß entlich die Euangelischen Chur / Fürsten vnd Ständ jnen derselbigen erklärung vnd außlegung nicht haben lassen zuwider sein: sondern darfür gehalten / daß selbige erklärung vnnd außlegung der ersten Augspurgischen Confession gemäß sey. Dises bezeuget Johannes Sleidanus mit disen worten. Aber im vorigen Jar (Anno 31.) hatten sich die protestirende zu Schmalkalden miteinander verglichen: vnd als die von Straßburg vnd etliche Schwäbische Stett / jhr Lehr von des Herrn Nachtmal / so sie zu Augspurg auff dem Reichstag vbergeben / weitleuffiger erklärt / war von den Sächsischen solche erklärung angenommen worden. Biß hieher Sleidanus.
Lib. 8. fol. 94. Daraus ist erfolget / daß Straßburg vnd etliche
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