Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.sion sey zuuerendern gewesen) fürnemlich alle auff disem Grund beruhen: so ligen auch dieselbige allesampt mit jrem vnwarhafften faulen Grund gantz vnd gar darnider. Vnd würdt also Vuolfius abermals als ein Lügner / Calumniator vnd Lösterer der reinen Augspurgischen Confession / vnd der Chur / Fürsten vnd Ständen / erfunden. Von der Confession der vier Stett / auch was vber derselben zu Schweinfurt Anno 32. vnd hernach biß auff Annum 35. in disem Religions puncten gehandelt: worden. ES kompt Ambros. Vuolfius auch auff die Confession der vier Stett / Straßburg / Costentz / Lindaw vnd Memmingen / wölche sie Anno 30. zu Augspurg dem Keiser vbergeben: vnd vermeldet / daß dieselbige auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg den Chur vnnd Fürsten nicht mißfallen hab. Es sey auch selbige Confession hernacher Anno / etc. 32. auff dem gehaltnen tag zu Schweinfurt von den Chur / vnd Fürsten approbirt / vnd neben der Augspurgischen Confession passirt worden. Also daß hernach dieselbige Stett zu den allgemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten seien gezogen / mit eingeschlossen / vnd in die Bündtnussen entlich eingenommen worden. Folgends seien derselbigen Euangelischen Stett gesandte Anno 34. zu Costnitz gewesen / vnd haben allda der Stett in Schweitz Confession von des Herrn Nacht- sion sey zuuerendern gewesen) fürnemlich alle auff disem Grund beruhen: so ligen auch dieselbige allesampt mit jrem vnwarhafften faulen Grund gantz vnd gar darnider. Vnd würdt also Vuolfius abermals als ein Lügner / Calumniator vnd Lösterer der reinen Augspurgischen Confession / vnd der Chur / Fürsten vnd Ständen / erfunden. Von der Confession der vier Stett / auch was vber derselben zu Schweinfurt Anno 32. vnd hernach biß auff Annum 35. in disem Religions puncten gehandelt: worden. ES kompt Ambros. Vuolfius auch auff die Confession der vier Stett / Straßburg / Costentz / Lindaw vñ Memmingen / wölche sie Anno 30. zu Augspurg dem Keiser vbergeben: vñ vermeldet / daß dieselbige auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg den Chur vnnd Fürsten nicht mißfallen hab. Es sey auch selbige Confession hernacher Anno / etc. 32. auff dem gehaltnen tag zu Schweinfurt von den Chur / vnd Fürsten approbirt / vnd neben der Augspurgischen Confession passirt worden. Also daß hernach dieselbige Stett zu den allgemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten seien gezogen / mit eingeschlossen / vnd in die Bündtnussen entlïch eingenommen worden. Folgends seien derselbigen Euangelischen Stett gesandte Anno 34. zu Costnitz gewesen / vnd haben allda der Stett in Schweitz Confession von des Herrn Nacht- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0041" n="29"/> sion sey zuuerendern gewesen) fürnemlich alle auff disem Grund beruhen: so ligen auch dieselbige allesampt mit jrem vnwarhafften faulen Grund gantz vnd gar darnider. Vnd würdt also Vuolfius abermals als ein Lügner / Calumniator vnd Lösterer der reinen Augspurgischen Confession / vnd der Chur / Fürsten vnd Ständen / erfunden.</p> </div> <div> <head>Von der Confession der vier Stett / auch was vber derselben zu Schweinfurt Anno 32. vnd hernach biß auff Annum 35. in disem Religions puncten gehandelt: worden.<lb/></head> <p>ES kompt Ambros. Vuolfius auch auff die Confession der vier Stett / Straßburg / Costentz / Lindaw vñ Memmingen / wölche sie Anno 30. zu Augspurg dem Keiser vbergeben: vñ vermeldet / daß dieselbige auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg den Chur vnnd Fürsten nicht mißfallen hab. Es sey auch selbige Confession hernacher Anno / etc. 32. auff dem gehaltnen tag zu Schweinfurt von den Chur / vnd Fürsten approbirt / vnd neben der Augspurgischen Confession passirt worden. Also daß hernach dieselbige Stett zu den allgemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten seien gezogen / mit eingeschlossen / vnd in die Bündtnussen entlïch eingenommen worden. Folgends seien derselbigen Euangelischen Stett gesandte Anno 34. zu Costnitz gewesen / vnd haben allda der Stett in Schweitz Confession von des Herrn Nacht- </p> </div> </body> </text> </TEI> [29/0041]
sion sey zuuerendern gewesen) fürnemlich alle auff disem Grund beruhen: so ligen auch dieselbige allesampt mit jrem vnwarhafften faulen Grund gantz vnd gar darnider. Vnd würdt also Vuolfius abermals als ein Lügner / Calumniator vnd Lösterer der reinen Augspurgischen Confession / vnd der Chur / Fürsten vnd Ständen / erfunden.
Von der Confession der vier Stett / auch was vber derselben zu Schweinfurt Anno 32. vnd hernach biß auff Annum 35. in disem Religions puncten gehandelt: worden.
ES kompt Ambros. Vuolfius auch auff die Confession der vier Stett / Straßburg / Costentz / Lindaw vñ Memmingen / wölche sie Anno 30. zu Augspurg dem Keiser vbergeben: vñ vermeldet / daß dieselbige auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg den Chur vnnd Fürsten nicht mißfallen hab. Es sey auch selbige Confession hernacher Anno / etc. 32. auff dem gehaltnen tag zu Schweinfurt von den Chur / vnd Fürsten approbirt / vnd neben der Augspurgischen Confession passirt worden. Also daß hernach dieselbige Stett zu den allgemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten seien gezogen / mit eingeschlossen / vnd in die Bündtnussen entlïch eingenommen worden. Folgends seien derselbigen Euangelischen Stett gesandte Anno 34. zu Costnitz gewesen / vnd haben allda der Stett in Schweitz Confession von des Herrn Nacht-
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/41>, abgerufen am 25.07.2024. |