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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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christ nichts zuthon haben wöllen: ob sie wol sunsten nicht durchauß in allen Articuln der Christlichen Religion gnugsam oder recht informirt waren: vnd also in jrer Einfalt grosse verfolgungen außgestanden. Daß aber hier durch die Caluinisch Religion von den Chur / Fürsten vnd Ständen / vnd derselben fürnembsten Theologen solte gebillicht worden sein / darzu werde noch vilmehr gehörn. Vnnd haben die Chur vnd Fürsten mit jrer Intercession eben gehandelt / wie einer auß denselbigen Fürsten lobseeliger Gedächtnuß: Wölcher auff ein zeit den veriagtenC. H Z. W. Christen / die sich zu Franckfurt hielten / auß mitleiden jrer armut / etliche hundert Gulden verehrt: vnd jnen außtrucklich darbey sagen lassen / jre F. G. geben solches Almusen nicht jrer Religion / sondern jrer Armut. Darumb muß Vuolfius mehr Leut holen / wann es die Christlichen Chur / Fürsten / Ständ vnd jre Theologen / sampt der Augspurgischen Confession / will Zwinglisch machen.

Vnnd darmit Ambrosius Vuolfius ja gnugsam zuerkennen gebe / was er für ein vnuerschämpter Mensch sey / so will er in seinem Buch D. Luthern selbst Zwinglisch machen: nicht allein in der handlung / so mit den Schweitzerischen Stetten fürgeloffen / darin droben gnugsam gesagt ist: sondern es soll LutherusPag. 234. Zwinglisch gewesen sein / ehe er mit D. Carlstad zerfallen. Dann wo Lutherus inseinen ersten Schrifften von der geistlichen niessung des Leibs vnnd Bluts Christi redet (von wölcher wir Gott lob heutigs tags auch zu gebürlicher zeit lehren) oder wa D. Luther das heilig Sacrament des Leibs

christ nichts zuthon haben wöllen: ob sie wol sunsten nicht durchauß in allen Articuln der Christlichen Religion gnugsam oder recht informirt waren: vnd also in jrer Einfalt grosse verfolgungen außgestanden. Daß aber hier durch die Caluinisch Religion von den Chur / Fürsten vnd Ständen / vnd derselben fürnembsten Theologen solte gebillicht worden sein / darzu werde noch vilmehr gehörn. Vnnd haben die Chur vnd Fürsten mit jrer Intercession eben gehandelt / wie einer auß denselbigen Fürsten lobseeliger Gedächtnuß: Wölcher auff ein zeit den veriagtenC. H Z. W. Christen / die sich zu Franckfurt hielten / auß mitleiden jrer armut / etliche hundert Gulden verehrt: vnd jnen außtrucklich darbey sagen lassen / jre F. G. geben solches Almusen nicht jrer Religion / sondern jrer Armut. Darumb muß Vuolfius mehr Leut holen / wann es die Christlichen Chur / Fürsten / Ständ vnd jre Theologen / sampt der Augspurgischen Confession / will Zwinglisch machen.

Vnnd darmit Ambrosius Vuolfius ja gnugsam zuerkennen gebe / was er für ein vnuerschämpter Mensch sey / so will er in seinem Buch D. Luthern selbst Zwinglisch machen: nicht allein in der handlũg / so mit den Schweitzerischen Stetten fürgeloffen / darin droben gnugsam gesagt ist: sondern es soll LutherusPag. 234. Zwinglisch gewesen sein / ehe er mit D. Carlstad zerfallen. Dann wo Lutherus inseinen ersten Schrifften von der geistlichen niessung des Leibs vnnd Bluts Christi redet (von wölcher wir Gott lob heutigs tags auch zu gebürlicher zeit lehren) oder wa D. Luther das heilig Sacrament des Leibs

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[105/0117] christ nichts zuthon haben wöllen: ob sie wol sunsten nicht durchauß in allen Articuln der Christlichen Religion gnugsam oder recht informirt waren: vnd also in jrer Einfalt grosse verfolgungen außgestanden. Daß aber hier durch die Caluinisch Religion von den Chur / Fürsten vnd Ständen / vnd derselben fürnembsten Theologen solte gebillicht worden sein / darzu werde noch vilmehr gehörn. Vnnd haben die Chur vnd Fürsten mit jrer Intercession eben gehandelt / wie einer auß denselbigen Fürsten lobseeliger Gedächtnuß: Wölcher auff ein zeit den veriagten Christen / die sich zu Franckfurt hielten / auß mitleiden jrer armut / etliche hundert Gulden verehrt: vnd jnen außtrucklich darbey sagen lassen / jre F. G. geben solches Almusen nicht jrer Religion / sondern jrer Armut. Darumb muß Vuolfius mehr Leut holen / wann es die Christlichen Chur / Fürsten / Ständ vnd jre Theologen / sampt der Augspurgischen Confession / will Zwinglisch machen. C. H Z. W. Vnnd darmit Ambrosius Vuolfius ja gnugsam zuerkennen gebe / was er für ein vnuerschämpter Mensch sey / so will er in seinem Buch D. Luthern selbst Zwinglisch machen: nicht allein in der handlũg / so mit den Schweitzerischen Stetten fürgeloffen / darin droben gnugsam gesagt ist: sondern es soll Lutherus Zwinglisch gewesen sein / ehe er mit D. Carlstad zerfallen. Dann wo Lutherus inseinen ersten Schrifften von der geistlichen niessung des Leibs vnnd Bluts Christi redet (von wölcher wir Gott lob heutigs tags auch zu gebürlicher zeit lehren) oder wa D. Luther das heilig Sacrament des Leibs Pag. 234.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/117>, abgerufen am 22.11.2024.