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Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592.

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Dann er schleußt gemeinlich durchauß also: Der HErr Christus / die Propheten vnnd Apostel seind vmb der Warheit willen geschmächt / vnnd Schwermer genennt worden / daran aber jhnen vnrecht geschehen. Wir Caluinisten werden auch Schwermer genennt. Ergo so geschicht vns darmit auch vnrecht. Wann ich nun ein Schuler frag: Ist dise Schlußred vest vnnd gewiß? so würdt er antworten / Nein. Dann in meiner Dialectica stehet. Ex puris particularibus nihil sequitur. Dann es kan dise allgemeine Red nicht passiert werden: (Allen denen / die man Schwermer nennt / geschicht vnrecht) dann diser Schwermer bekennt selbs / daß auch die / so sich Pag. 8.des Namens vnnd Ampts der rechten Propheten angemasset / vnnd doch das Volck in Sünd / Abgötterey vnd Irrthumb geführt haben / Narren vnnd Wahnsinnige / das ist / (wie ers oben selbs gedeuttet) Schwermer genennt worden / welchen freilich nicht vnrecht geschehen. Darumb kan auch diser Schluß nicht vest sein / daß den Caluinisten mit dem Namen / Sacramentschwärmer vnrecht geschehe. Vnd würdt sich diser Schwermer des Sprüchleins Augustini zuerinnern wissen: Non poena, sed causa facit Martyrem. Nicht die gleichheit der Straff / sonder die gleichheit der vnschuld macht rechte Märtyrer. Wie vngleich aber die Caluinische Schwermer dem HERRN Christo vnd seinen Apostel in der Lehr vnnd vnschuld seien / ist droben im Gegenbericht angezeigt worden.

Eben ein solcher schwermerischer paralogismus, oder vnbindige Pag 14.Schlußred ist dises / da er sagt: Es könne wol geschehen / daß jemands einen andern ein Schwermer / Ketzer vnd Versührer heisse / der doch zehen mal solcher Namen würdiger were: vnnd will solches mit D. Luthern bestettigen / der geschriben / daß man biß weilen ettwas für ein Ketzerey halte / welches doch / da man es recht nach dem Wort Gottes vrtheilet / die grund lautere Warheit sey. Welches vil mal wahr ist / vnnd sich an der that bey den Papisten befindet (auff welche Lutherus gesehen) die vns Lutherische für Ketzer außrüffen / vnd doch selbs voller grewlicher Abgötterey vnd Ketzerey stecken. Es folget aber darumb nicht / Ergo, die seind selbs vil grössere Schwermer / die vns Caluinisten Schwermer schelten. Dann was schon offt geschicht /

Dann er schleußt gemeinlich durchauß also: Der HErr Christus / die Propheten vnnd Apostel seind vmb der Warheit willen geschmächt / vnnd Schwermer genennt worden / daran aber jhnen vnrecht geschehen. Wir Caluinisten werden auch Schwermer genennt. Ergo so geschicht vns darmit auch vnrecht. Wann ich nun ein Schuler frag: Ist dise Schlußred vest vnnd gewiß? so würdt er antworten / Nein. Dann in meiner Dialectica stehet. Ex puris particularibus nihil sequitur. Dann es kan dise allgemeine Red nicht passiert werden: (Allen denen / die man Schwermer nennt / geschicht vnrecht) dann diser Schwermer bekennt selbs / daß auch die / so sich Pag. 8.des Namens vnnd Ampts der rechten Propheten angemasset / vnnd doch das Volck in Sünd / Abgötterey vnd Irrthumb geführt haben / Narren vnnd Wahnsinnige / das ist / (wie ers oben selbs gedeuttet) Schwermer genennt worden / welchen freilich nicht vnrecht geschehen. Darumb kan auch diser Schluß nicht vest sein / daß den Caluinisten mit dem Namen / Sacramentschwärmer vnrecht geschehe. Vnd würdt sich diser Schwermer des Sprüchleins Augustini zuerinnern wissen: Non poena, sed causa facit Martyrem. Nicht die gleichheit der Straff / sonder die gleichheit der vnschuld macht rechte Märtyrer. Wie vngleich aber die Caluinische Schwermer dem HERRN Christo vnd seinen Apostel in der Lehr vnnd vnschuld seien / ist droben im Gegenbericht angezeigt worden.

Eben ein solcher schwermerischer paralogismus, oder vnbindige Pag 14.Schlußred ist dises / da er sagt: Es könne wol geschehen / daß jemands einen andern ein Schwermer / Ketzer vnd Versührer heisse / der doch zehen mal solcher Namen würdiger were: vnnd will solches mit D. Luthern bestettigen / der geschriben / daß man biß weilen ettwas für ein Ketzerey halte / welches doch / da man es recht nach dem Wort Gottes vrtheilet / die grund lautere Warheit sey. Welches vil mal wahr ist / vnnd sich an der that bey den Papisten befindet (auff welche Lutherus gesehen) die vns Lutherische für Ketzer außrüffen / vnd doch selbs voller grewlicher Abgötterey vnd Ketzerey stecken. Es folget aber darumb nicht / Ergo, die seind selbs vil grössere Schwermer / die vns Caluinisten Schwermer schelten. Dann was schon offt geschicht /

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[78/0080] Dann er schleußt gemeinlich durchauß also: Der HErr Christus / die Propheten vnnd Apostel seind vmb der Warheit willen geschmächt / vnnd Schwermer genennt worden / daran aber jhnen vnrecht geschehen. Wir Caluinisten werden auch Schwermer genennt. Ergo so geschicht vns darmit auch vnrecht. Wann ich nun ein Schuler frag: Ist dise Schlußred vest vnnd gewiß? so würdt er antworten / Nein. Dann in meiner Dialectica stehet. Ex puris particularibus nihil sequitur. Dann es kan dise allgemeine Red nicht passiert werden: (Allen denen / die man Schwermer nennt / geschicht vnrecht) dann diser Schwermer bekennt selbs / daß auch die / so sich des Namens vnnd Ampts der rechten Propheten angemasset / vnnd doch das Volck in Sünd / Abgötterey vnd Irrthumb geführt haben / Narren vnnd Wahnsinnige / das ist / (wie ers oben selbs gedeuttet) Schwermer genennt worden / welchen freilich nicht vnrecht geschehen. Darumb kan auch diser Schluß nicht vest sein / daß den Caluinisten mit dem Namen / Sacramentschwärmer vnrecht geschehe. Vnd würdt sich diser Schwermer des Sprüchleins Augustini zuerinnern wissen: Non poena, sed causa facit Martyrem. Nicht die gleichheit der Straff / sonder die gleichheit der vnschuld macht rechte Märtyrer. Wie vngleich aber die Caluinische Schwermer dem HERRN Christo vnd seinen Apostel in der Lehr vnnd vnschuld seien / ist droben im Gegenbericht angezeigt worden. Pag. 8. Eben ein solcher schwermerischer paralogismus, oder vnbindige Schlußred ist dises / da er sagt: Es könne wol geschehen / daß jemands einen andern ein Schwermer / Ketzer vnd Versührer heisse / der doch zehen mal solcher Namen würdiger were: vnnd will solches mit D. Luthern bestettigen / der geschriben / daß man biß weilen ettwas für ein Ketzerey halte / welches doch / da man es recht nach dem Wort Gottes vrtheilet / die grund lautere Warheit sey. Welches vil mal wahr ist / vnnd sich an der that bey den Papisten befindet (auff welche Lutherus gesehen) die vns Lutherische für Ketzer außrüffen / vnd doch selbs voller grewlicher Abgötterey vnd Ketzerey stecken. Es folget aber darumb nicht / Ergo, die seind selbs vil grössere Schwermer / die vns Caluinisten Schwermer schelten. Dann was schon offt geschicht / Pag 14.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_bericht_1592/80>, abgerufen am 22.11.2024.