Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592.ches bißweilen auch wolgeübten Kirchendienern zuschaffen / alle Tück vnd Renck deren verschlagenen Leut zumercken / so schlüpfferig seind sie in jhrer Lehr. Aber daß einer ein vnderricht für recht / vnnd Gottes Wort durchauß gemeß erkennen solle / vnd denselben dannoch nit wöllen annemmen / das würdt man disem Caluinisten (weil er auch sonsten bißher so vil vnwarheiten gesagt) nicht bald glauben. Vnnd müsten das gar vbelberichte Leut sein / die kein andern grund jres Glaubens hetten / dann entweder den alten Gebrauch vnnd langwirige Gewonheit / weil hundert Jar vnrecht / kein stund recht sein kan / oder daß sie mehr nit wissen zusagen / Dann das hat mein Vatter / mein Pfarrer / mein Preceptor mich gelehrt / in diser Religion bin ich geborn vnd erzogen / Darumb muß es recht sein / vnd kan nicht vnrecht sein. Vnd zweiffelt man nicht vnbillich / ob diser Caluinist nicht / seiner art nach / disen guten Leuten / mit solcher zulag vnrecht thue. Dann diß hieß seinen Glauben nicht auff Gottes Wort / sonder auff Menschen bawen / welches Gottes Wort verbeut vnd sagt: Verflucht sey / der sich auffHier. 17. Menschen verlaßt. Vnnd würdt kein Mensch für den andern / sonder jeder für sich selbs seines Glaubens wegen müssen Rechenschafft geben / wie geschriben stehet: Der gerecht würdt seines Glaubens leben.Hab. 2. Darneben aber ist auch diß wahr / wann Gottselige Eltern mit allem angewendtem fleiß jhr Kind zur rechten Religion / vnd in dem Christlichen / in Gottes Wort wol gegründten Catechismo erziehen: So soll ja ein Kind bey solcher Religion seiner seligen Eltern auch nach jhrem Tod steiff verharren / vnd sich keine süsse wort oder prächtiges Geschwätz daruon abführen lassen. Vnd kan ein solch Kind mit frewdigem Gewissen sagen: Ich will bey meiner Christlichen Eltern (die ich grundtlich weiß in Gottes Wort recht vnderrichtet gewesen sein) Religion / darinnen sie mich erzogen / durch Gottes Gnad biß an mein seligs end verharren. Daher sich die Gottselige im alten Testament auff jhrer Vätter Gott haben referiert / vnd Moses erinnert sein Volck offt jhrer Vätter Gott. Hergegen werden die gescholten / die den Gott jhrer Vätter verlassen haben / Jud. 2. 2. Reg. 21. 2. Par. 7. vnd 21. ches bißweilen auch wolgeübten Kirchendienern zuschaffen / alle Tück vnd Renck deren verschlagenen Leut zumercken / so schlüpfferig seind sie in jhrer Lehr. Aber daß einer ein vnderricht für recht / vnnd Gottes Wort durchauß gemeß erkennen solle / vnd denselben dannoch nit wöllen annemmen / das würdt man disem Caluinisten (weil er auch sonsten bißher so vil vnwarheiten gesagt) nicht bald glauben. Vnnd müstẽ das gar vbelberichte Leut sein / die kein andern grund jres Glaubens hetten / dann entweder den alten Gebrauch vnnd langwirige Gewonheit / weil hundert Jar vnrecht / kein stund recht sein kan / oder daß sie mehr nit wissen zusagen / Dann das hat mein Vatter / mein Pfarrer / mein Pręceptor mich gelehrt / in diser Religion bin ich geborn vnd erzogen / Darumb muß es recht sein / vnd kan nicht vnrecht sein. Vnd zweiffelt man nicht vnbillich / ob diser Caluinist nicht / seiner art nach / disen guten Leuten / mit solcher zulag vnrecht thue. Dann diß hieß seinen Glauben nicht auff Gottes Wort / sonder auff Menschen bawen / welches Gottes Wort verbeut vnd sagt: Verflucht sey / der sich auffHier. 17. Menschen verlaßt. Vnnd würdt kein Mensch für den andern / sonder jeder für sich selbs seines Glaubens wegen müssen Rechenschafft geben / wie geschriben stehet: Der gerecht würdt seines Glaubens leben.Hab. 2. Darneben aber ist auch diß wahr / wann Gottselige Eltern mit allem angewendtem fleiß jhr Kind zur rechten Religion / vnd in dem Christlichen / in Gottes Wort wol gegründten Catechismo erziehen: So soll ja ein Kind bey solcher Religion seiner seligen Eltern auch nach jhrem Tod steiff verharren / vnd sich keine süsse wort oder prächtiges Geschwätz daruon abführen lassen. Vnd kan ein solch Kind mit frewdigem Gewissen sagen: Ich will bey meiner Christlichen Eltern (die ich grundtlich weiß in Gottes Wort recht vnderrichtet gewesen sein) Religion / darinnen sie mich erzogen / durch Gottes Gnad biß an mein seligs end verharren. Daher sich die Gottselige im alten Testament auff jhrer Vätter Gott haben referiert / vnd Moses erinnert sein Volck offt jhrer Vätter Gott. Hergegen werden die gescholten / die den Gott jhrer Vätter verlassen haben / Jud. 2. 2. Reg. 21. 2. Par. 7. vnd 21. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0051" n="49"/> ches bißweilen auch wolgeübten Kirchendienern zuschaffen / alle Tück vnd Renck deren verschlagenen Leut zumercken / so schlüpfferig seind sie in jhrer Lehr. Aber daß einer ein vnderricht für recht / vnnd Gottes Wort durchauß gemeß erkennen solle / vnd denselben dannoch nit wöllen annemmen / das würdt man disem Caluinisten (weil er auch sonsten bißher so vil vnwarheiten gesagt) nicht bald glauben. Vnnd müstẽ das gar vbelberichte Leut sein / die kein andern grund jres Glaubens hetten / dann entweder den alten Gebrauch vnnd langwirige Gewonheit / weil hundert Jar vnrecht / kein stund recht sein kan / oder daß sie mehr nit wissen zusagen / Dann das hat mein Vatter / mein Pfarrer / mein Pręceptor mich gelehrt / in diser Religion bin ich geborn vnd erzogen / Darumb muß es recht sein / vnd kan nicht vnrecht sein. Vnd zweiffelt man nicht vnbillich / ob diser Caluinist nicht / seiner art nach / disen guten Leuten / mit solcher zulag vnrecht thue. Dann diß hieß seinen Glauben nicht auff Gottes Wort / sonder auff Menschen bawen / welches Gottes Wort verbeut vnd sagt: Verflucht sey / der sich auff<note place="right">Hier. 17.</note> Menschen verlaßt. Vnnd würdt kein Mensch für den andern / sonder jeder für sich selbs seines Glaubens wegen müssen Rechenschafft geben / wie geschriben stehet: Der gerecht würdt seines Glaubens leben.<note place="right">Hab. 2.</note></p> <p>Darneben aber ist auch diß wahr / wann Gottselige Eltern mit allem angewendtem fleiß jhr Kind zur rechten Religion / vnd in dem Christlichen / in Gottes Wort wol gegründten Catechismo erziehen: So soll ja ein Kind bey solcher Religion seiner seligen Eltern auch nach jhrem Tod steiff verharren / vnd sich keine süsse wort oder prächtiges Geschwätz daruon abführen lassen. Vnd kan ein solch Kind mit frewdigem Gewissen sagen: Ich will bey meiner Christlichen Eltern (die ich grundtlich weiß in Gottes Wort recht vnderrichtet gewesen sein) Religion / darinnen sie mich erzogen / durch Gottes Gnad biß an mein seligs end verharren. Daher sich die Gottselige im alten Testament auff jhrer Vätter Gott haben referiert / vnd Moses erinnert sein Volck offt jhrer Vätter Gott. Hergegen werden die gescholten / die den Gott jhrer Vätter verlassen haben / Jud. 2. 2. Reg. 21. 2. Par. 7. vnd 21.</p> </div> </body> </text> </TEI> [49/0051]
ches bißweilen auch wolgeübten Kirchendienern zuschaffen / alle Tück vnd Renck deren verschlagenen Leut zumercken / so schlüpfferig seind sie in jhrer Lehr. Aber daß einer ein vnderricht für recht / vnnd Gottes Wort durchauß gemeß erkennen solle / vnd denselben dannoch nit wöllen annemmen / das würdt man disem Caluinisten (weil er auch sonsten bißher so vil vnwarheiten gesagt) nicht bald glauben. Vnnd müstẽ das gar vbelberichte Leut sein / die kein andern grund jres Glaubens hetten / dann entweder den alten Gebrauch vnnd langwirige Gewonheit / weil hundert Jar vnrecht / kein stund recht sein kan / oder daß sie mehr nit wissen zusagen / Dann das hat mein Vatter / mein Pfarrer / mein Pręceptor mich gelehrt / in diser Religion bin ich geborn vnd erzogen / Darumb muß es recht sein / vnd kan nicht vnrecht sein. Vnd zweiffelt man nicht vnbillich / ob diser Caluinist nicht / seiner art nach / disen guten Leuten / mit solcher zulag vnrecht thue. Dann diß hieß seinen Glauben nicht auff Gottes Wort / sonder auff Menschen bawen / welches Gottes Wort verbeut vnd sagt: Verflucht sey / der sich auff Menschen verlaßt. Vnnd würdt kein Mensch für den andern / sonder jeder für sich selbs seines Glaubens wegen müssen Rechenschafft geben / wie geschriben stehet: Der gerecht würdt seines Glaubens leben.
Hier. 17.
Hab. 2. Darneben aber ist auch diß wahr / wann Gottselige Eltern mit allem angewendtem fleiß jhr Kind zur rechten Religion / vnd in dem Christlichen / in Gottes Wort wol gegründten Catechismo erziehen: So soll ja ein Kind bey solcher Religion seiner seligen Eltern auch nach jhrem Tod steiff verharren / vnd sich keine süsse wort oder prächtiges Geschwätz daruon abführen lassen. Vnd kan ein solch Kind mit frewdigem Gewissen sagen: Ich will bey meiner Christlichen Eltern (die ich grundtlich weiß in Gottes Wort recht vnderrichtet gewesen sein) Religion / darinnen sie mich erzogen / durch Gottes Gnad biß an mein seligs end verharren. Daher sich die Gottselige im alten Testament auff jhrer Vätter Gott haben referiert / vnd Moses erinnert sein Volck offt jhrer Vätter Gott. Hergegen werden die gescholten / die den Gott jhrer Vätter verlassen haben / Jud. 2. 2. Reg. 21. 2. Par. 7. vnd 21.
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