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Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592.

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Wann aber diser Caluinist gedacht hette / woher seines Glaubens Ertzuatter Zwinglius sein Lehr entlehnet / würde er D. Luthern wol vngeuexiert gelassen haben. Dann als Zwinglius die wort Christi im Nachtmal anderst / dann wie sie lauten / außzulegen bey jhme fürgenommen Iud. Lauat. in hist. Sacra. fol. 1. b./ vnd jhme aber nicht zufallen wöllen / mit was worten er solchen sein Tropum oder Gloß köndte fürgeben / würdt jhm gezeigt ein Epistel Honij eines Hollenders / darinnen das wörtlein (Ist) im heiligen Nachtmal / durch das wörtlein (Bedeutet) erklärt würdt / hat den Zwinglium bedaucht / dise Außlegung sey die aller bequemest. Vnnd Zwinglius selbs bekennt / da jhme nicht gnugsame Sprüche der heiligen Schrifft / einfallen wöllen / mit welchen er sein (significat) hette bestettigen können / hab im Traum einer (er wisse selbs nicht ob derselbig weiß oder schwartz gewesen) jhne erinnert vnd eingeblasen / disen Spruch: Est enim phase Domini, welchen Spruch er gleich morgens offentlich gepredigt / vnd sein Gloß (Ist / müsse heissen / Bedeutet) darmit erfechten hat wöllen.

Pag. 24.

WAs dann diser Caluinist nochmalen erholt. Es wöllen die Lutherischen bey dem andern Stuck des Abentmals / eben wie im ersten / die Consubstantiation oder raumliche Einschliessung behaupten: Ist solche offentliche vnuerschämbte wissentliche Lügen droben schon widerlegt / darbey man es bleiben laßt.

Vnnd hiemit hat der Christliche Leser / welcher gestalt er denen vilfältigen Lästerungen / so diser vnd andere Caluinisten wider vnsere reine Lehr vom heiligen Abentmal außschütten / vnd darmit den Weg der Warheit verlästern / gründtlich begegnen kan vnd soll.

WOLlen nun zum andern Puncten schreitten / vnnd von denen Vrsachen oder Einreden hören / dardurch guthertzige Leut bey vnser reinen Lehr (die diser Caluinist fälschlich ein gefaßten jrrigen Pag. 32.wohn schiltet) steiff vnd vest auffgehalten / aber von der Zwinglianer Lehr abgeschreckt / vnd daran geärgert werden.

Wann aber diser Caluinist gedacht hette / woher seines Glaubens Ertzuatter Zwinglius sein Lehr entlehnet / würde er D. Luthern wol vngeuexiert gelassen haben. Dann als Zwinglius die wort Christi im Nachtmal anderst / dann wie sie lauten / außzulegen bey jhme fürgenommen Iud. Lauat. in hist. Sacra. fol. 1. b./ vnd jhme aber nicht zufallen wöllen / mit was worten er solchen sein Tropum oder Gloß köndte fürgeben / würdt jhm gezeigt ein Epistel Honij eines Hollenders / darinnen das wörtlein (Ist) im heiligen Nachtmal / durch das wörtlein (Bedeutet) erklärt würdt / hat den Zwinglium bedaucht / dise Außlegung sey die aller bequemest. Vnnd Zwinglius selbs bekennt / da jhme nicht gnugsame Sprüche der heiligen Schrifft / einfallen wöllen / mit welchen er sein (significat) hette bestettigen können / hab im Traum einer (er wisse selbs nicht ob derselbig weiß oder schwartz gewesen) jhne erinnert vnd eingeblasen / disen Spruch: Est enim phase Domini, welchen Spruch er gleich morgens offentlich gepredigt / vnd sein Gloß (Ist / müsse heissen / Bedeutet) darmit erfechten hat wöllen.

Pag. 24.

WAs dann diser Caluinist nochmalen erholt. Es wöllen die Lutherischen bey dem andern Stuck des Abentmals / eben wie im ersten / die Consubstantiation oder raumliche Einschliessung behaupten: Ist solche offentliche vnuerschämbte wissentliche Lügen droben schon widerlegt / darbey man es bleiben laßt.

Vnnd hiemit hat der Christliche Leser / welcher gestalt er denen vilfältigen Lästerungen / so diser vnd andere Caluinisten wider vnsere reine Lehr vom heiligen Abentmal außschütten / vnd darmit den Weg der Warheit verlästern / gründtlich begegnen kan vnd soll.

WOLlen nun zum andern Puncten schreitten / vnnd von denen Vrsachen oder Einreden hören / dardurch guthertzige Leut bey vnser reinen Lehr (die diser Caluinist fälschlich ein gefaßten jrrigen Pag. 32.wohn schiltet) steiff vñ vest auffgehalten / aber von der Zwinglianer Lehr abgeschreckt / vnd daran geärgert werden.

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[44/0046] Wann aber diser Caluinist gedacht hette / woher seines Glaubens Ertzuatter Zwinglius sein Lehr entlehnet / würde er D. Luthern wol vngeuexiert gelassen haben. Dann als Zwinglius die wort Christi im Nachtmal anderst / dann wie sie lauten / außzulegen bey jhme fürgenommen / vnd jhme aber nicht zufallen wöllen / mit was worten er solchen sein Tropum oder Gloß köndte fürgeben / würdt jhm gezeigt ein Epistel Honij eines Hollenders / darinnen das wörtlein (Ist) im heiligen Nachtmal / durch das wörtlein (Bedeutet) erklärt würdt / hat den Zwinglium bedaucht / dise Außlegung sey die aller bequemest. Vnnd Zwinglius selbs bekennt / da jhme nicht gnugsame Sprüche der heiligen Schrifft / einfallen wöllen / mit welchen er sein (significat) hette bestettigen können / hab im Traum einer (er wisse selbs nicht ob derselbig weiß oder schwartz gewesen) jhne erinnert vnd eingeblasen / disen Spruch: Est enim phase Domini, welchen Spruch er gleich morgens offentlich gepredigt / vnd sein Gloß (Ist / müsse heissen / Bedeutet) darmit erfechten hat wöllen. Iud. Lauat. in hist. Sacra. fol. 1. b. WAs dann diser Caluinist nochmalen erholt. Es wöllen die Lutherischen bey dem andern Stuck des Abentmals / eben wie im ersten / die Consubstantiation oder raumliche Einschliessung behaupten: Ist solche offentliche vnuerschämbte wissentliche Lügen droben schon widerlegt / darbey man es bleiben laßt. Vnnd hiemit hat der Christliche Leser / welcher gestalt er denen vilfältigen Lästerungen / so diser vnd andere Caluinisten wider vnsere reine Lehr vom heiligen Abentmal außschütten / vnd darmit den Weg der Warheit verlästern / gründtlich begegnen kan vnd soll. WOLlen nun zum andern Puncten schreitten / vnnd von denen Vrsachen oder Einreden hören / dardurch guthertzige Leut bey vnser reinen Lehr (die diser Caluinist fälschlich ein gefaßten jrrigen wohn schiltet) steiff vñ vest auffgehalten / aber von der Zwinglianer Lehr abgeschreckt / vnd daran geärgert werden. Pag. 32.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_bericht_1592/46>, abgerufen am 28.03.2024.