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Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592.

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gemacht gewesen sey. Leugt aber darneben so vngeschwungenlich / daß er erschwartzen möchte / vnnd meldet / daß sie (die Lutherische) mehrertheils hefftig auff ein verguldten Kelch dringen / etc. Wann man nun jhme zumutete / er sollte solches von den Lutherischen beweisen / oder mit jhren Schrifften solchs darthun / würde er mit schanden verstummen müssen. Dann ob wol in vnsern Kirchen gemeinlich verguldte Kelch gebraucht werden / so würdt er doch kein einigen Buchstaben auffweisen können / daß die Lutherischen hefftig drauff dringen / daß es eben vergüldte Kelch sein müssen.

Pag. 24. 25.

Vnd gehet vns dißfahls nicht an / was der Papst Zepherinus von eim gläsern Kelch verordnet / oder der Papst Vrbanus von eim silbern oder gülden Kelch / Welche Satzungen diser wolbeschwätzte Man villeicht der vrsach erzehlt / darmit man sehe sein grosse Kunst / vnnd daß er auch ettwas in Historijs gelesen habe / sonsten kan er ja nicht sagen / daß es an jhm selb Sünd / oder vnrecht / man brauche ein silbern / oder gülden Kelch / oder von einer andern Materi.

Vnnd wöllen wir / wegen der Form eines Trinckgeschirrs / bey dem Nachtmal (als eines freygestelten Mitteldings) mit niemand zancken. Wir vnsers theils behalten vnnd gebrauchen die Kelch / als ein bequem Trinckgeschirr / hierzu. Wöllen aber die Caluinisten Krausen / oder Gläser / Kanten / auch darfür brauchen / oder grosse Zunfftfläschen / darmit sie ja gar ein Baurenzech auß dem heiligen Abentmal machen / das mögen sie thun.

DArnach so stechen disen Caluinisten auch die Altär in die augen / vnd verdreußt jn sehr / daß sie an ettlich orten / da Pag. 24.sie von den Caluinisten nidergerissen / vnnd (wie er jhm ein scheinbarn Namen gibt) die Apostolische Ordnung wider ein geführt worden / von newem wider auffgebawt werden. Vnd vermeinet / dieweil Christus / nach erfültem Gesetz / vnnd volbrachtem Pag. 26.Creutzopffer / die Opffer des alten Testaments auffgehebt / so soll man

gemacht gewesen sey. Leugt aber darneben so vngeschwungenlich / daß er erschwartzen möchte / vnnd meldet / daß sie (die Lutherische) mehrertheils hefftig auff ein verguldten Kelch dringen / etc. Wann man nun jhme zumutete / er sollte solches von den Lutherischen beweisen / oder mit jhren Schrifften solchs darthun / würde er mit schanden verstummen müssen. Dann ob wol in vnsern Kirchen gemeinlich verguldte Kelch gebraucht werden / so würdt er doch kein einigen Buchstaben auffweisen können / daß die Lutherischen hefftig drauff dringen / daß es eben vergüldte Kelch sein müssen.

Pag. 24. 25.

Vnd gehet vns dißfahls nicht an / was der Papst Zepherinus von eim gläsern Kelch verordnet / oder der Papst Vrbanus von eim silbern oder gülden Kelch / Welche Satzungen diser wolbeschwätzte Man villeicht der vrsach erzehlt / darmit man sehe sein grosse Kunst / vnnd daß er auch ettwas in Historijs gelesen habe / sonsten kan er ja nicht sagen / daß es an jhm selb Sünd / oder vnrecht / man brauche ein silbern / oder gülden Kelch / oder von einer andern Materi.

Vnnd wöllen wir / wegen der Form eines Trinckgeschirrs / bey dem Nachtmal (als eines freygestelten Mitteldings) mit niemand zancken. Wir vnsers theils behalten vnnd gebrauchen die Kelch / als ein bequem Trinckgeschirr / hierzu. Wöllen aber die Caluinisten Krausen / oder Gläser / Kanten / auch darfür brauchen / oder grosse Zunfftfläschen / darmit sie ja gar ein Baurenzech auß dem heiligen Abentmal machen / das mögen sie thun.

DArnach so stechen disen Caluinisten auch die Altär in die augen / vnd verdreußt jn sehr / daß sie an ettlich orten / da Pag. 24.sie von den Caluinisten nidergerissen / vnnd (wie er jhm ein scheinbarn Namen gibt) die Apostolische Ordnung wider ein geführt worden / von newem wider auffgebawt werden. Vnd vermeinet / dieweil Christus / nach erfültem Gesetz / vnnd volbrachtem Pag. 26.Creutzopffer / die Opffer des alten Testaments auffgehebt / so soll man

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[26/0028] gemacht gewesen sey. Leugt aber darneben so vngeschwungenlich / daß er erschwartzen möchte / vnnd meldet / daß sie (die Lutherische) mehrertheils hefftig auff ein verguldten Kelch dringen / etc. Wann man nun jhme zumutete / er sollte solches von den Lutherischen beweisen / oder mit jhren Schrifften solchs darthun / würde er mit schanden verstummen müssen. Dann ob wol in vnsern Kirchen gemeinlich verguldte Kelch gebraucht werden / so würdt er doch kein einigen Buchstaben auffweisen können / daß die Lutherischen hefftig drauff dringen / daß es eben vergüldte Kelch sein müssen. Vnd gehet vns dißfahls nicht an / was der Papst Zepherinus von eim gläsern Kelch verordnet / oder der Papst Vrbanus von eim silbern oder gülden Kelch / Welche Satzungen diser wolbeschwätzte Man villeicht der vrsach erzehlt / darmit man sehe sein grosse Kunst / vnnd daß er auch ettwas in Historijs gelesen habe / sonsten kan er ja nicht sagen / daß es an jhm selb Sünd / oder vnrecht / man brauche ein silbern / oder gülden Kelch / oder von einer andern Materi. Vnnd wöllen wir / wegen der Form eines Trinckgeschirrs / bey dem Nachtmal (als eines freygestelten Mitteldings) mit niemand zancken. Wir vnsers theils behalten vnnd gebrauchen die Kelch / als ein bequem Trinckgeschirr / hierzu. Wöllen aber die Caluinisten Krausen / oder Gläser / Kanten / auch darfür brauchen / oder grosse Zunfftfläschen / darmit sie ja gar ein Baurenzech auß dem heiligen Abentmal machen / das mögen sie thun. DArnach so stechen disen Caluinisten auch die Altär in die augen / vnd verdreußt jn sehr / daß sie an ettlich orten / da sie von den Caluinisten nidergerissen / vnnd (wie er jhm ein scheinbarn Namen gibt) die Apostolische Ordnung wider ein geführt worden / von newem wider auffgebawt werden. Vnd vermeinet / dieweil Christus / nach erfültem Gesetz / vnnd volbrachtem Creutzopffer / die Opffer des alten Testaments auffgehebt / so soll man Pag. 24. Pag. 26.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_bericht_1592/28>, abgerufen am 29.03.2024.