Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592.oder außtheilung des Brots / sonder auch ein Außtheilung des Kelchgewesen. Sonsten wann man so gar auff das Wort / Brechen / dringen wöllte / so würde folgen / daß man solch Brot nicht hette dörffen schneiden / so doch nicht vermutlich / daß in der ersten Kirchen nicht bißweilen solche grosse Brot oder gantze Laib in die Gemein gebracht worden / die man nicht füglich brechen können / sondern schneiden müssen. Vnnd sihet man hierauß / daß diß gar ein vnnotwendigt Klag ist. FVRS dritt / klagt diser Caluinist / daß wir die Ostienbrot den Communicanten nicht in die Hand (wie Christus seinen Jüngern) sonder in den Mund geben. Ist aber diß nicht ein wichtige Klag? vnd was gehet dem heiligen Abentmal für sich selbsten dran auff oder ab / man empfahe es in die Händ oder in den Mund? Christus bleibt ein weg / als den andern der einig Geber / der vns mit seinem wahren Leib vnd Blut im Abentmal zu dem ewigen Leben speiset / vnnd träncket. Vnnd kan man / zu Empfahung des heiligen Abentmals / vil besser der Händ / weder des Munds entrahten / Dann mit der Hand kan man nur ettwas empfahen / aber nicht mit essen: Aber mit dem Mund kan man beides / empfahen / vnnd essen. So ist es nicht den Händen / sonder dem Mund gestifftet / weil der HERR sagt: Nemet / vnnd esset. Vnnd wann man das Abentmal nicht dürffte in den Mund empfangen / so were es den Lamen vbel gesagt / die jhre Händ nicht brauchen können. Es klagt aber diser Caluinist abermal seine eigne Glaubensgenossen an ettlichen orten an / da es in disem eusserlichen Stuck mit vns gleich gehalten würdt. Vnnd achten wir solchen Gebrauch / das Brot vnnd Wein des HERREN in den Mund zuempfahen / (so gleichwol sonst ein srey vngebunden Adiaphorum / vnnd Mittelding ist) in den Euangelischen Kirchen zubehalten sein / Nicht vmb des Papsts oder des Concilij zu Rouan willen / die solches sollen geordnet haben / sonder darumb / weil auß den Historien vnnd Erfahrung bekandt / daß bißweilen Gottlose Leut sich auch zum heiligen Nachtmal geschlaichet / vnnd die gegebne Ostien wider oder außtheilung des Brots / sonder auch ein Außtheilung des Kelchgewesen. Sonsten wann man so gar auff das Wort / Brechen / dringen wöllte / so würde folgen / daß man solch Brot nicht hette dörffen schneiden / so doch nicht vermutlich / daß in der ersten Kirchen nicht bißweilen solche grosse Brot oder gantze Laib in die Gemein gebracht worden / die man nicht füglich brechen können / sondern schneiden müssen. Vnnd sihet man hierauß / daß diß gar ein vnnotwendigt Klag ist. FVRS dritt / klagt diser Caluinist / daß wir die Ostienbrot den Communicanten nicht in die Hand (wie Christus seinen Jüngern) sonder in den Mund geben. Ist aber diß nicht ein wichtige Klag? vnd was gehet dem heiligen Abentmal für sich selbsten dran auff oder ab / man empfahe es in die Händ oder in den Mund? Christus bleibt ein weg / als den andern der einig Geber / der vns mit seinem wahren Leib vnd Blut im Abentmal zu dem ewigen Leben speiset / vnnd träncket. Vnnd kan man / zu Empfahung des heiligen Abentmals / vil besser der Händ / weder des Munds entrahten / Dann mit der Hand kan man nur ettwas empfahen / aber nicht mit essen: Aber mit dem Mund kan man beides / empfahen / vnnd essen. So ist es nicht den Händen / sonder dem Mund gestifftet / weil der HERR sagt: Nemet / vnnd esset. Vnnd wann man das Abentmal nicht dürffte in den Mund empfangen / so were es den Lamen vbel gesagt / die jhre Händ nicht brauchen können. Es klagt aber diser Caluinist abermal seine eigne Glaubensgenossen an ettlichen orten an / da es in disem eusserlichen Stuck mit vns gleich gehalten würdt. Vnnd achten wir solchen Gebrauch / das Brot vnnd Wein des HERREN in den Mund zuempfahen / (so gleichwol sonst ein srey vngebunden Adiaphorum / vnnd Mittelding ist) in den Euangelischen Kirchen zubehalten sein / Nicht vmb des Papsts oder des Concilij zu Rouan willen / die solches sollen geordnet haben / sonder darumb / weil auß den Historien vnnd Erfahrung bekandt / daß bißweilen Gottlose Leut sich auch zum heiligen Nachtmal geschlaichet / vnnd die gegebne Ostien wider <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0026" n="24"/> oder außtheilung des Brots / sonder auch ein Außtheilung des Kelchgewesen. Sonsten wann man so gar auff das Wort / Brechen / dringen wöllte / so würde folgen / daß man solch Brot nicht hette dörffen schneiden / so doch nicht vermutlich / daß in der ersten Kirchen nicht bißweilen solche grosse Brot oder gantze Laib in die Gemein gebracht worden / die man nicht füglich brechen können / sondern schneiden müssen. Vnnd sihet man hierauß / daß diß gar ein vnnotwendigt Klag ist.</p> <note place="left">Pag. 18.</note> <p>FVRS dritt / klagt diser Caluinist / daß wir die Ostienbrot den Communicanten nicht in die Hand (wie Christus seinen Jüngern) sonder in den Mund geben. Ist aber diß nicht ein wichtige Klag? vnd was gehet dem heiligen Abentmal für sich selbsten dran auff oder ab / man empfahe es in die Händ oder in den Mund? Christus bleibt ein weg / als den andern der einig Geber / der vns mit seinem wahren Leib vnd Blut im Abentmal zu dem ewigen Leben speiset / vnnd träncket. Vnnd kan man / zu Empfahung des heiligen Abentmals / vil besser der Händ / weder des Munds entrahten / Dann mit der Hand kan man nur ettwas empfahen / aber nicht mit essen: Aber mit dem Mund kan man beides / empfahen / vnnd essen. So ist es nicht den Händen / sonder dem Mund gestifftet / weil der HERR sagt: Nemet / vnnd esset. Vnnd wann man das Abentmal nicht dürffte in den Mund empfangen / so were es den Lamen vbel gesagt / die jhre Händ nicht brauchen können. Es klagt aber diser Caluinist abermal seine eigne Glaubensgenossen an ettlichen orten an / da es in disem eusserlichen Stuck mit vns gleich gehalten würdt. Vnnd achten wir solchen Gebrauch / das Brot vnnd Wein des HERREN in den Mund zuempfahen / (so gleichwol sonst ein srey vngebunden Adiaphorum / vnnd Mittelding ist) in den Euangelischen Kirchen zubehalten sein / Nicht vmb des Papsts oder des Concilij zu Rouan willen / die solches sollen geordnet haben / sonder darumb / weil auß den Historien vnnd Erfahrung bekandt / daß bißweilen Gottlose Leut sich auch zum heiligen Nachtmal geschlaichet / vnnd die gegebne Ostien wider </p> </div> </body> </text> </TEI> [24/0026]
oder außtheilung des Brots / sonder auch ein Außtheilung des Kelchgewesen. Sonsten wann man so gar auff das Wort / Brechen / dringen wöllte / so würde folgen / daß man solch Brot nicht hette dörffen schneiden / so doch nicht vermutlich / daß in der ersten Kirchen nicht bißweilen solche grosse Brot oder gantze Laib in die Gemein gebracht worden / die man nicht füglich brechen können / sondern schneiden müssen. Vnnd sihet man hierauß / daß diß gar ein vnnotwendigt Klag ist.
FVRS dritt / klagt diser Caluinist / daß wir die Ostienbrot den Communicanten nicht in die Hand (wie Christus seinen Jüngern) sonder in den Mund geben. Ist aber diß nicht ein wichtige Klag? vnd was gehet dem heiligen Abentmal für sich selbsten dran auff oder ab / man empfahe es in die Händ oder in den Mund? Christus bleibt ein weg / als den andern der einig Geber / der vns mit seinem wahren Leib vnd Blut im Abentmal zu dem ewigen Leben speiset / vnnd träncket. Vnnd kan man / zu Empfahung des heiligen Abentmals / vil besser der Händ / weder des Munds entrahten / Dann mit der Hand kan man nur ettwas empfahen / aber nicht mit essen: Aber mit dem Mund kan man beides / empfahen / vnnd essen. So ist es nicht den Händen / sonder dem Mund gestifftet / weil der HERR sagt: Nemet / vnnd esset. Vnnd wann man das Abentmal nicht dürffte in den Mund empfangen / so were es den Lamen vbel gesagt / die jhre Händ nicht brauchen können. Es klagt aber diser Caluinist abermal seine eigne Glaubensgenossen an ettlichen orten an / da es in disem eusserlichen Stuck mit vns gleich gehalten würdt. Vnnd achten wir solchen Gebrauch / das Brot vnnd Wein des HERREN in den Mund zuempfahen / (so gleichwol sonst ein srey vngebunden Adiaphorum / vnnd Mittelding ist) in den Euangelischen Kirchen zubehalten sein / Nicht vmb des Papsts oder des Concilij zu Rouan willen / die solches sollen geordnet haben / sonder darumb / weil auß den Historien vnnd Erfahrung bekandt / daß bißweilen Gottlose Leut sich auch zum heiligen Nachtmal geschlaichet / vnnd die gegebne Ostien wider
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |