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Magirus, Johannes: Summarischer Begriff, deß gantzen Evangelisten Matthei. Tübingen, 1607.

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v. 30.die Finsternuß / da nichts dann heulen vnd zänklappen. Ist vns ein Warnung / daß wir stets sollen wachen / wacker vnd munder sein / damit wann vnser HERR Christus zum Gericht kommet / wir Rechenschafft geben / vnd für jhm bestehn mögen. Im selbigen Cap. beschreibt auch Matthaeus / wie es mit der Zukunfft deß HERRN am Jüngstentag / vnnd letzten allgemeinen Gericht zugehen v. 33.werde: Deß Menschen Sohn werde kommen in seiner Herrligkeit / vnd alle seine Engel mit jhm / dann werde er sitzen auff dem Stul seiner Herrligkeit / vnnd werden für jhm alle Völcker versamlet werden / vnnd werde sie von einander scheiden vnd absöndern / etc. Die frommen vnd seine gläubige Schäflin / welche jhn erkant / an jn glaubt / vnd den Glauben mit den Wercken der Liebe vnd Barmhertzigkeit gegen jhm vnd seinen dürfftigen bewisen / werde v. 34.er hören lassen die liebliche Stimm: Kommet her / jhr gesegneten meines Vatters / ererbet das Reich / das euch bereitet ist von anbegin der Welt. Aber die Böck vnd Gottlosen / welche jhn nit erkannt / noch an jhn glaubt / weder jhm noch den seinen ettwas guts erzeigt / werde er hören v. 41.lassen die schröckenliche Stimm vnd Vrtheil: Gehet hin von mir / jhr verfluchten / in das Ewig Fewr / das dem Teuffel vnd seinen Engeln bereitet ist. Vnd würdt solches Vrtheil als bald exequirt werden / daß die Gottlosen werden eingehn in die ewige Pein / darauß kein Erlösung nimmer sein würdt: Aber die Gerechten in das ewig Leben.

CAP. XXVI.

Im 26. vnd 27. Cap. beschreibt der Evangelist die Historiam deß bitter Leidens / Sterbens vnd Begräbnus CAP. XXVII.Christi. Wie auch im 28. Cap. sein Gnaden vnd Sigreiche Aufferstehung. Aber hievon / wie es hiemit zugangen CAP. XXVIII./ seind wir die verschine Fasten vnnd Osterliche Zeit außführlich berichtet worden / daß er / nämlich / vmb vnser

v. 30.die Finsternuß / da nichts dann heulen vnd zänklappen. Ist vns ein Warnung / daß wir stets sollen wachen / wacker vnd munder sein / damit wann vnser HERR Christus zum Gericht kommet / wir Rechenschafft geben / vnd für jhm bestehn mögen. Im selbigen Cap. beschreibt auch Matthaeus / wie es mit der Zukunfft deß HERRN am Jüngstentag / vnnd letzten allgemeinen Gericht zugehen v. 33.werde: Deß Menschen Sohn werde kommen in seiner Herrligkeit / vnd alle seine Engel mit jhm / dann werde er sitzen auff dem Stul seiner Herrligkeit / vnnd werden für jhm alle Völcker versamlet werden / vnnd werde sie von einander scheiden vnd absöndern / etc. Die frommen vnd seine gläubige Schäflin / welche jhn erkant / an jn glaubt / vnd den Glauben mit den Wercken der Liebe vnd Barmhertzigkeit gegen jhm vnd seinen dürfftigen bewisen / werde v. 34.er hören lassen die liebliche Stim̃: Kommet her / jhr gesegneten meines Vatters / ererbet das Reich / das euch bereitet ist von anbegin der Welt. Aber die Böck vnd Gottlosen / welche jhn nit erkannt / noch an jhn glaubt / weder jhm noch den seinen ettwas guts erzeigt / werde er hören v. 41.lassen die schröckenliche Stim̃ vnd Vrtheil: Gehet hin von mir / jhr verfluchten / in das Ewig Fewr / das dem Teuffel vnd seinen Engeln bereitet ist. Vnd würdt solches Vrtheil als bald exequirt werden / daß die Gottlosen werden eingehn in die ewige Pein / darauß kein Erlösung nimmer sein würdt: Aber die Gerechten in das ewig Leben.

CAP. XXVI.

Im 26. vnd 27. Cap. beschreibt der Evangelist die Historiam deß bitter Leidens / Sterbens vnd Begräbnus CAP. XXVII.Christi. Wie auch im 28. Cap. sein Gnaden vnd Sigreiche Aufferstehung. Aber hievon / wie es hiemit zugangen CAP. XXVIII./ seind wir die verschine Fasten vnnd Osterliche Zeit außführlich berichtet worden / daß er / nämlich / vmb vnser

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[0034] die Finsternuß / da nichts dann heulen vnd zänklappen. Ist vns ein Warnung / daß wir stets sollen wachen / wacker vnd munder sein / damit wann vnser HERR Christus zum Gericht kommet / wir Rechenschafft geben / vnd für jhm bestehn mögen. Im selbigen Cap. beschreibt auch Matthaeus / wie es mit der Zukunfft deß HERRN am Jüngstentag / vnnd letzten allgemeinen Gericht zugehen werde: Deß Menschen Sohn werde kommen in seiner Herrligkeit / vnd alle seine Engel mit jhm / dann werde er sitzen auff dem Stul seiner Herrligkeit / vnnd werden für jhm alle Völcker versamlet werden / vnnd werde sie von einander scheiden vnd absöndern / etc. Die frommen vnd seine gläubige Schäflin / welche jhn erkant / an jn glaubt / vnd den Glauben mit den Wercken der Liebe vnd Barmhertzigkeit gegen jhm vnd seinen dürfftigen bewisen / werde er hören lassen die liebliche Stim̃: Kommet her / jhr gesegneten meines Vatters / ererbet das Reich / das euch bereitet ist von anbegin der Welt. Aber die Böck vnd Gottlosen / welche jhn nit erkannt / noch an jhn glaubt / weder jhm noch den seinen ettwas guts erzeigt / werde er hören lassen die schröckenliche Stim̃ vnd Vrtheil: Gehet hin von mir / jhr verfluchten / in das Ewig Fewr / das dem Teuffel vnd seinen Engeln bereitet ist. Vnd würdt solches Vrtheil als bald exequirt werden / daß die Gottlosen werden eingehn in die ewige Pein / darauß kein Erlösung nimmer sein würdt: Aber die Gerechten in das ewig Leben. v. 30. v. 33. v. 34. v. 41. Im 26. vnd 27. Cap. beschreibt der Evangelist die Historiam deß bitter Leidens / Sterbens vnd Begräbnus Christi. Wie auch im 28. Cap. sein Gnaden vnd Sigreiche Aufferstehung. Aber hievon / wie es hiemit zugangen / seind wir die verschine Fasten vnnd Osterliche Zeit außführlich berichtet worden / daß er / nämlich / vmb vnser CAP. XXVII. CAP. XXVIII.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Summarischer Begriff, deß gantzen Evangelisten Matthei. Tübingen, 1607, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_begriff_1607/34>, abgerufen am 24.11.2024.