Magirus, Johannes: Summarischer Begriff, deß gantzen Evangelisten Matthei. Tübingen, 1607.v. 22.vermahnt sie zur Beständigkeit: Dann wer biß ans End v. 30.beharre / der werde seelig. Item / alle Härlein jhres Haupts seyen gezehlet: Vnnd sollen sich nicht förchten v. 28.vor denen / die den Leib tödten / vnd die Seel nicht tödten mögen: Sonder vil mehr förchten vor dem / der Leib vnd Seel verderben mag in die Höll. Darumb sollen sie sich nicht beschämen sein Evangelium offentlich zubekennen. v. 32.Dann wer jhn bekenne vor den Menschen / den wöll er auch bekennen vor seinem Himmelischen Vatter. Wer jhn aberverläugne vor den Menschen / den wölle er auch verläugnen vor seinem Himmelischen Vatter / vnd beschleußt v. 42./ wer der Geringsten einen auß den seinen nur mit einem Becher kaltes Wassers trencke in eines Jüngers Namen / dem solle es nicht vnbelohnt bleiben. Welches alles vns soll frewdig vnd lustig machen / vmb Christi willen zuleiden / vnnd den Dürfftigen guts zu thun / vmb der herrlichen Belohnung willen / deß Sohns Gottes an jenem Tag. CAP. XI.Im Eilfften Capitul kommen Gesandten Johannis deß Täuffers / vnd begern vom HERRN zuwissen: v. 3.ob er der versprochene Messias sey / der in die Welt kommen soll / oder ob man müsse eines andern warten. Christus fertiget sie von jhm ab / der gestalt / daß er sie weiset auff die gegenwertige Wort vnnd Werck: Daß er die v. 5.Blinden sehend / die Lamen gerad / die Außsätzigen rein / die Stummen redend / die Tauben gehörend / die Todten lebendig mache. Vnd den betrübten / angefochtenen Gewissen / werde der Trost deß Evangelij verkündiget. Diß seyen die Merckzeichen deß Messiae / nach Esa. 35.der Weissagung deß Propheten Esaiae: Stärcket die müde Händ / vnd erquicket die strauchlenden Knü / saget den verzagten Hertzen: Seidt getrost / förchtet euch nit / v. 22.vermahnt sie zur Beständigkeit: Dann wer biß ans End v. 30.beharre / der werde seelig. Item / alle Härlein jhres Haupts seyen gezehlet: Vnnd sollen sich nicht förchten v. 28.vor denen / die den Leib tödten / vnd die Seel nicht tödten mögen: Sonder vil mehr förchten vor dem / der Leib vnd Seel verderben mag in die Höll. Darumb sollen sie sich nicht beschämen sein Evangelium offentlich zubekeñen. v. 32.Dann wer jhn bekenne vor den Menschen / den wöll er auch bekennen vor seinem Himmelischen Vatter. Wer jhn aberverläugne vor den Menschen / den wölle er auch verläugnen vor seinem Himmelischen Vatter / vnd beschleußt v. 42./ wer der Geringsten einen auß den seinen nur mit einem Becher kaltes Wassers trencke in eines Jüngers Namen / dem solle es nicht vnbelohnt bleiben. Welches alles vns soll frewdig vnd lustig machen / vmb Christi willen zuleiden / vnnd den Dürfftigen guts zu thun / vmb der herrlichen Belohnung willen / deß Sohns Gottes an jenem Tag. CAP. XI.Im Eilfften Capitul kommen Gesandten Johannis deß Täuffers / vnd begern vom HERRN zuwissen: v. 3.ob er der versprochene Messias sey / der in die Welt kommen soll / oder ob man müsse eines andern warten. Christus fertiget sie von jhm ab / der gestalt / daß er sie weiset auff die gegenwertige Wort vnnd Werck: Daß er die v. 5.Blinden sehend / die Lamen gerad / die Außsätzigen rein / die Stummen redend / die Tauben gehörend / die Todten lebendig mache. Vnd den betrübten / angefochtenen Gewissen / werde der Trost deß Evangelij verkündiget. Diß seyen die Merckzeichen deß Messiae / nach Esa. 35.der Weissagung deß Propheten Esaiae: Stärcket die müde Händ / vnd erquicket die strauchlenden Knü / saget den verzagten Hertzen: Seidt getrost / förchtet euch nit / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0016"/><note place="left">v. 22.</note>vermahnt sie zur Beständigkeit: Dann wer biß ans End <note place="left">v. 30.</note>beharre / der werde seelig. Item / alle Härlein jhres Haupts seyen gezehlet: Vnnd sollen sich nicht förchten <note place="left">v. 28.</note>vor denen / die den Leib tödten / vnd die Seel nicht tödten mögen: Sonder vil mehr förchten vor dem / der Leib vnd Seel verderben mag in die Höll. Darumb sollen sie sich nicht beschämen sein Evangelium offentlich zubekeñen. <note place="left">v. 32.</note>Dann wer jhn bekenne vor den Menschen / den wöll er auch bekennen vor seinem Himmelischen Vatter. 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vermahnt sie zur Beständigkeit: Dann wer biß ans End beharre / der werde seelig. Item / alle Härlein jhres Haupts seyen gezehlet: Vnnd sollen sich nicht förchten vor denen / die den Leib tödten / vnd die Seel nicht tödten mögen: Sonder vil mehr förchten vor dem / der Leib vnd Seel verderben mag in die Höll. Darumb sollen sie sich nicht beschämen sein Evangelium offentlich zubekeñen. Dann wer jhn bekenne vor den Menschen / den wöll er auch bekennen vor seinem Himmelischen Vatter. Wer jhn aberverläugne vor den Menschen / den wölle er auch verläugnen vor seinem Himmelischen Vatter / vnd beschleußt / wer der Geringsten einen auß den seinen nur mit einem Becher kaltes Wassers trencke in eines Jüngers Namen / dem solle es nicht vnbelohnt bleiben.
v. 22.
v. 30.
v. 28.
v. 32.
v. 42. Welches alles vns soll frewdig vnd lustig machen / vmb Christi willen zuleiden / vnnd den Dürfftigen guts zu thun / vmb der herrlichen Belohnung willen / deß Sohns Gottes an jenem Tag.
Im Eilfften Capitul kommen Gesandten Johannis deß Täuffers / vnd begern vom HERRN zuwissen: ob er der versprochene Messias sey / der in die Welt kommen soll / oder ob man müsse eines andern warten. Christus fertiget sie von jhm ab / der gestalt / daß er sie weiset auff die gegenwertige Wort vnnd Werck: Daß er die Blinden sehend / die Lamen gerad / die Außsätzigen rein / die Stummen redend / die Tauben gehörend / die Todten lebendig mache. Vnd den betrübten / angefochtenen Gewissen / werde der Trost deß Evangelij verkündiget. Diß seyen die Merckzeichen deß Messiae / nach der Weissagung deß Propheten Esaiae: Stärcket die müde Händ / vnd erquicket die strauchlenden Knü / saget den verzagten Hertzen: Seidt getrost / förchtet euch nit /
v. 3.
v. 5.
Esa. 35.
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Summarischer Begriff, deß gantzen Evangelisten Matthei. Tübingen, 1607, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_begriff_1607/16>, abgerufen am 05.07.2024. |