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Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593.

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allerdings vnbefügt / vnd ipso Iure NVLLA / sonder daß ich vil mehr vrsach hette ein rechtmässige Retorsionem wider jhne zugebrauchen. Darumb so mag er / D. Marx / sein vermeindte Retorsionem / sampt allen denen in seiner lästerlichen Abfertigung vnbillich außgegoßnen schmähungen vnd schändungen / wider zu sich nemen / vnnd selbs behalten. Dann ich hierüber nicht mit jhme in ein weltlich Recht zuwachsen gedencke / weil diser Religionstritt für kein weltlich Gericht gehört / auch durch keinen weltlichen Richter kan oder würdt erörtert werden: sonder ich appelliere für meinen HErrn vnnd Heiland Jesum Christum / als den einigen vnnd gerechten Richter / für welchem ich / durch sein Gnad / vnnd auff sein Wort vnerschrocken erscheinen will / Vnd klage für desselbigen Angesicht vber die grewliche Gottslästerungen / welche D. Marx wider dises Richters Maiestet vnd Herrligkeit hat mit auffgespertem Rachen außgeschüttet / vnd sie ein heillose / verfluchte /Pag. 22. 47. 29. Eutychianische Vbiquitet schiltet: auch das mündtliche essen seines heiligen Leibs im Abendtmal / ein Menschenfleisch fresserey / darzu ein Capernaitisch Maul gehöre / suggilliert vnnd vergaufert. Welche Gottslästerungen er / D. Marx / daselbsten verantworten (das jhme aber vnmüglich) oder (welches seiner armen Seel vil heilsamer) mit wahrer ernstlicher buß / rhew / vnd bekanntnus / noch in disem Leben / vnserm HErrn vnd Gott abbitten würdt müssen.

VND hette es seiner angehenckten ProtestationPag. 41. vnd drawlichen Vorbehalts nicht bedörfft / wie derselben halber mir oder andern / ob Gott will / das Hertz nicht entpfallen soll / da er sich trotzig vernemen

allerdings vnbefügt / vnd ipso Iure NVLLA / sonder daß ich vil mehr vrsach hette ein rechtmässige Retorsionem wider jhne zugebrauchen. Darumb so mag er / D. Marx / sein vermeindte Retorsionem / sampt allen denen in seiner lästerlichen Abfertigung vnbillich außgegoßnen schmähungen vnd schändungen / wider zu sich nemen / vnnd selbs behalten. Dann ich hierüber nicht mit jhme in ein weltlich Recht zuwachsen gedencke / weil diser Religionstritt für kein weltlich Gericht gehört / auch durch keinen weltlichen Richter kan oder würdt erörtert werden: sonder ich appelliere für meinen HErrn vnnd Heiland Jesum Christum / als den einigen vnnd gerechten Richter / für welchem ich / durch sein Gnad / vnnd auff sein Wort vnerschrocken erscheinen will / Vnd klage für desselbigen Angesicht vber die grewliche Gottslästerungen / welche D. Marx wider dises Richters Maiestet vnd Herrligkeit hat mit auffgespertem Rachen außgeschüttet / vnd sie ein heillose / verfluchte /Pag. 22. 47. 29. Eutychianische Vbiquitet schiltet: auch das mündtliche essen seines heiligen Leibs im Abendtmal / ein Menschenfleisch fresserey / darzu ein Capernaitisch Maul gehöre / suggilliert vnnd vergaufert. Welche Gottslästerungen er / D. Marx / daselbsten verantworten (das jhme aber vnmüglich) oder (welches seiner armen Seel vil heilsamer) mit wahrer ernstlicher buß / rhew / vnd bekanntnus / noch in disem Leben / vnserm HErrn vnd Gott abbitten würdt müssen.

VND hette es seiner angehenckten ProtestationPag. 41. vnd drawlichen Vorbehalts nicht bedörfft / wie derselben halber mir oder andern / ob Gott will / das Hertz nicht entpfallen soll / da er sich trotzig vernemen

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                     nemen / vnnd selbs behalten. Dann ich hierüber nicht mit jhme in ein weltlich
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                     gehört / auch durch keinen weltlichen Richter kan oder würdt erörtert werden:
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[43/0045] allerdings vnbefügt / vnd ipso Iure NVLLA / sonder daß ich vil mehr vrsach hette ein rechtmässige Retorsionem wider jhne zugebrauchen. Darumb so mag er / D. Marx / sein vermeindte Retorsionem / sampt allen denen in seiner lästerlichen Abfertigung vnbillich außgegoßnen schmähungen vnd schändungen / wider zu sich nemen / vnnd selbs behalten. Dann ich hierüber nicht mit jhme in ein weltlich Recht zuwachsen gedencke / weil diser Religionstritt für kein weltlich Gericht gehört / auch durch keinen weltlichen Richter kan oder würdt erörtert werden: sonder ich appelliere für meinen HErrn vnnd Heiland Jesum Christum / als den einigen vnnd gerechten Richter / für welchem ich / durch sein Gnad / vnnd auff sein Wort vnerschrocken erscheinen will / Vnd klage für desselbigen Angesicht vber die grewliche Gottslästerungen / welche D. Marx wider dises Richters Maiestet vnd Herrligkeit hat mit auffgespertem Rachen außgeschüttet / vnd sie ein heillose / verfluchte / Eutychianische Vbiquitet schiltet: auch das mündtliche essen seines heiligen Leibs im Abendtmal / ein Menschenfleisch fresserey / darzu ein Capernaitisch Maul gehöre / suggilliert vnnd vergaufert. Welche Gottslästerungen er / D. Marx / daselbsten verantworten (das jhme aber vnmüglich) oder (welches seiner armen Seel vil heilsamer) mit wahrer ernstlicher buß / rhew / vnd bekanntnus / noch in disem Leben / vnserm HErrn vnd Gott abbitten würdt müssen. Pag. 22. 47. 29. VND hette es seiner angehenckten Protestation vnd drawlichen Vorbehalts nicht bedörfft / wie derselben halber mir oder andern / ob Gott will / das Hertz nicht entpfallen soll / da er sich trotzig vernemen Pag. 41.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_antwort_1593/45>, abgerufen am 25.04.2024.