Lütkemann, Joachim: Das gesegnete Hauß : Aus dem Anfang des 112. Psalms/ Bey der Hochansehnlichen Fürstlichen Vermählung/ Des ... Herren Friedrichen/ Hertzogen zu Würtemberg und Teck/ ... Mit ... Fräulein Clara Augusta/ Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1653.Man möchte gleichwol sagen / wie viel sind der Gottsfürchtigen / die solchen Hauß-Segen nicht erlangen? Und hingegen / Wie viel seind derer / die Gott nicht achten / und doch an zeitlichen Segen keinen mangel haben? Die Wahrheit sihet man für Augen / man kans nicht leugnen. Solte man aber darumb sagen / es habe der H. Geist Gottfürchtigen Hertzen den zeitlichen Segen vergebs zugesagt? Darumb fasset diesen Bericht. Zum ersten ist gewiß / daß kein richtiger Weg zu dem zeitlichen Segen / als die Gottseligkeit. Wer begehret ein gesegnetes Hauß zu bawen / der kan nicht besser bauen / als durch Gottseligkeit. Zum andern / wann einer diesen Weg ergreifft / so ist er gewiß / das der Segen / der darauff folget / gewiß und warhafftig ein Segen ist. Wenn schon ein Gottloser ein zeitliches Glück erlanget / ists nicht gleich für ein Segen zu halten / warumb saget die Schrifft anders? Das wenige das ein Gerechter hat / ist besserPsal. 37, 16. denn das grosse Gut vieler Gottlosen. Was ein Gerechter hat / daß hat er mit einem Segen von Gott / das mangelt den Gottlosen / wie viel sie auch haben. Es ist kein Segen dabey. Den Unreinen ist alles unrein / Ihr Gut ist unbeständig / und en dlich folget der Fluch und das ewige Verderben. Zwar Gott erzeiget auch den Gottlosen seine langmuth damit / das er ihnen Guts thut / Er wil sie auffmuntern / daß sie ihn / von dem das Gute kompt / suchen und finden. Wenn sie sich aber an diesen gütigen Gott nicht kehren wollen / so folget die Straffe gewiß desto schwerer. Wer bey dem zeitlichen Glück nicht hat einen gnädigen Gott / der hat auch keinen Segen; was aber ein Gottseliger hat / es sey wenig oder viel / das ist gewiß gesegnet. Wann zum dritten Gott der HErr den Frommen ein zeitliches Gutentziehet / so kan und muß man dafür halten / das solches Gut ihnen nicht gut sey. Gott verheisst das zeitliche Gut also / das er vornemblich auff das Ewige sihet. Wann er siehet / das zu unserm ewigen Heyl bes - Man möchte gleichwol sagen / wie viel sind der Gottsfürchtigen / die solchen Hauß-Segen nicht erlangen? Und hingegen / Wie viel seind derer / die Gott nicht achten / und doch an zeitlichen Segen keinen mangel haben? Die Wahrheit sihet man für Augen / man kans nicht leugnen. Solte man aber darumb sagen / es habe der H. Geist Gottfürchtigen Hertzen den zeitlichen Segen vergebs zugesagt? Darumb fasset diesen Bericht. Zum ersten ist gewiß / daß kein richtiger Weg zu dem zeitlichen Segen / als die Gottseligkeit. Wer begehret ein gesegnetes Hauß zu bawen / der kan nicht besser bauen / als durch Gottseligkeit. Zum andern / wann einer diesen Weg ergreifft / so ist er gewiß / das der Segen / der darauff folget / gewiß und warhafftig ein Segen ist. Wenn schon ein Gottloser ein zeitliches Glück erlanget / ists nicht gleich für ein Segen zu halten / warumb saget die Schrifft anders? Das wenige das ein Gerechter hat / ist besserPsal. 37, 16. deñ das grosse Gut vieler Gottlosen. Was ein Gerechter hat / daß hat er mit einem Segen von Gott / das mangelt den Gottlosen / wie viel sie auch haben. Es ist kein Segen dabey. Den Unreinen ist alles unrein / Ihr Gut ist unbeständig / und en dlich folget der Fluch und das ewige Verderben. Zwar Gott erzeiget auch den Gottlosen seine langmuth damit / das er ihnen Guts thut / Er wil sie auffmuntern / daß sie ihn / von dem das Gute kompt / suchen und finden. Wenn sie sich aber an diesen gütigen Gott nicht kehren wollen / so folget die Straffe gewiß desto schwerer. Wer bey dem zeitlichen Glück nicht hat einen gnädigen Gott / der hat auch keinen Segen; was aber ein Gottseliger hat / es sey wenig oder viel / das ist gewiß gesegnet. Wann zum dritten Gott der HErr den Frommen ein zeitliches Gutentziehet / so kan und muß man dafür halten / das solches Gut ihnen nicht gut sey. Gott verheisst das zeitliche Gut also / das er vornemblich auff das Ewige sihet. Wann er siehet / das zu unserm ewigen Heyl bes - <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0017" n="15"/> <p>Man möchte gleichwol sagen / wie viel sind der Gottsfürchtigen / die solchen Hauß-Segen nicht erlangen? Und hingegen / Wie viel seind derer / die Gott nicht achten / und doch an zeitlichen Segen keinen mangel haben? Die Wahrheit sihet man für Augen / man kans nicht leugnen. Solte man aber darumb sagen / es habe der H. Geist Gottfürchtigen Hertzen den zeitlichen Segen vergebs zugesagt? Darumb fasset diesen Bericht. Zum ersten ist gewiß / daß kein richtiger Weg zu dem zeitlichen Segen / als die Gottseligkeit. Wer begehret ein gesegnetes Hauß zu bawen / der kan nicht besser bauen / als durch Gottseligkeit. Zum andern / wann einer diesen Weg ergreifft / so ist er gewiß / das der Segen / der darauff folget / gewiß und warhafftig ein Segen ist. Wenn schon ein Gottloser ein zeitliches Glück erlanget / ists nicht gleich für ein Segen zu halten / warumb saget die Schrifft anders? Das wenige das ein Gerechter hat / ist besser<note place="right">Psal. 37, 16.</note> deñ das grosse Gut vieler Gottlosen. Was ein Gerechter hat / daß hat er mit einem Segen von Gott / das mangelt den Gottlosen / wie viel sie auch haben. Es ist kein Segen dabey. Den Unreinen ist alles unrein / Ihr Gut ist unbeständig / und en dlich folget der Fluch und das ewige Verderben. Zwar Gott erzeiget auch den Gottlosen seine langmuth damit / das er ihnen Guts thut / Er wil sie auffmuntern / daß sie ihn / von dem das Gute kompt / suchen und finden. Wenn sie sich aber an diesen gütigen Gott nicht kehren wollen / so folget die Straffe gewiß desto schwerer. Wer bey dem zeitlichen Glück nicht hat einen gnädigen Gott / der hat auch keinen Segen; was aber ein Gottseliger hat / es sey wenig oder viel / das ist gewiß gesegnet. Wann zum dritten Gott der HErr den Frommen ein zeitliches Gutentziehet / so kan und muß man dafür halten / das solches Gut ihnen nicht gut sey. Gott verheisst das zeitliche Gut also / das er vornemblich auff das Ewige sihet. Wann er siehet / das zu unserm ewigen Heyl bes - </p> </body> </text> </TEI> [15/0017]
Man möchte gleichwol sagen / wie viel sind der Gottsfürchtigen / die solchen Hauß-Segen nicht erlangen? Und hingegen / Wie viel seind derer / die Gott nicht achten / und doch an zeitlichen Segen keinen mangel haben? Die Wahrheit sihet man für Augen / man kans nicht leugnen. Solte man aber darumb sagen / es habe der H. Geist Gottfürchtigen Hertzen den zeitlichen Segen vergebs zugesagt? Darumb fasset diesen Bericht. Zum ersten ist gewiß / daß kein richtiger Weg zu dem zeitlichen Segen / als die Gottseligkeit. Wer begehret ein gesegnetes Hauß zu bawen / der kan nicht besser bauen / als durch Gottseligkeit. Zum andern / wann einer diesen Weg ergreifft / so ist er gewiß / das der Segen / der darauff folget / gewiß und warhafftig ein Segen ist. Wenn schon ein Gottloser ein zeitliches Glück erlanget / ists nicht gleich für ein Segen zu halten / warumb saget die Schrifft anders? Das wenige das ein Gerechter hat / ist besser deñ das grosse Gut vieler Gottlosen. Was ein Gerechter hat / daß hat er mit einem Segen von Gott / das mangelt den Gottlosen / wie viel sie auch haben. Es ist kein Segen dabey. Den Unreinen ist alles unrein / Ihr Gut ist unbeständig / und en dlich folget der Fluch und das ewige Verderben. Zwar Gott erzeiget auch den Gottlosen seine langmuth damit / das er ihnen Guts thut / Er wil sie auffmuntern / daß sie ihn / von dem das Gute kompt / suchen und finden. Wenn sie sich aber an diesen gütigen Gott nicht kehren wollen / so folget die Straffe gewiß desto schwerer. Wer bey dem zeitlichen Glück nicht hat einen gnädigen Gott / der hat auch keinen Segen; was aber ein Gottseliger hat / es sey wenig oder viel / das ist gewiß gesegnet. Wann zum dritten Gott der HErr den Frommen ein zeitliches Gutentziehet / so kan und muß man dafür halten / das solches Gut ihnen nicht gut sey. Gott verheisst das zeitliche Gut also / das er vornemblich auff das Ewige sihet. Wann er siehet / das zu unserm ewigen Heyl bes -
Psal. 37, 16.
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