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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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Zum andern gebühret GOtt das Gericht allein / darumb /Secundo quia potest retribuere. weil Er allein vergelten kan. Dann wann Er wird ans Liecht bringen / was im finstern verborgen ist / vnd den Rath der Hertzen offenbaren / als dann wird einem jeglichen von GOtt Lob wiederfahren / es sey gut oder böß / wie ers verschuldet hat / also wird er auch Lohn von der Hand deß HERRN empfahen. Wann ein Mensch schon ins Hertz sehen konte / wäre er doch darumb noch nicht der Richter; alldieweil er mit seinem richten weder schaden / noch selig machen kan: in Gott aber ist beydes beysammen: Er ergründet das Hertz / vnd prüfet die Nieren / vnd gibt einem jeglichenJer. 17, 10. nach seinem thun / nach den Früchten seiner Werck.

Hierumb schliesset der Apostel: Richtet nicht vor derConclusio Apostolica. Zeit / biß der HERR komme. Er machet zweyerley Zeit: Eine Zeit der Vnwissenheit / da noch viel im finstern verborgen ligt: da vnter dem Weitzen mancherley Vnkraut / in gestalt schöner Blumen mit auffwachsen. Darauff folget aber eine Zeit der Offenbahrung; nemblich / wann der HERR kompt. Da muß alles offenbahret / vnd nach Verdienst belohnet werden. Ehe diese Zeit kommet / will der Apostel / daß wir vns vom Vrtheil vnd richten enthalten sollen.

Hie haben nun jhre Erinnerung / so wol dieselbe / die gerneUsus. richten wollen / als dieselbe / die sich von anderen müssen richten lassen.

Die jhr lust habet zu richten / höret den Rath Gottes an:I. Pro iis, qui libenter judicant. Richtet nicht vor der Zeit / biß der HERR kompt. Vom Amptsrichten ist nichts zu sagen / denn da wissen wir / Obrigkeit muß richten zwischen Schuld vnd Vnschuld. Lehrer müssen richten über Christlichen vnd Vnchristlichen Wandel: auch Haußvätter vnd Haußmütter müssen riehten über das Leben jhrer Kinder vnd Gesinde. Es ist allein gesaget vom freventlichen vnd vnzeitigen richten.

Das geschicht / erstlich / wann man das Leben vnd die Wercke

Zum andern gebühret GOtt das Gericht allein / darumb /Secundò quia potest retribuere. weil Er allein vergelten kan. Dann wann Er wird ans Liecht bringen / was im finstern verborgen ist / vnd den Rath der Hertzen offenbaren / als dann wird einem jeglichen von GOtt Lob wiederfahren / es sey gut oder böß / wie ers verschuldet hat / also wird er auch Lohn von der Hand deß HERRN empfahen. Wann ein Mensch schon ins Hertz sehen konte / wäre er doch darumb noch nicht der Richter; alldieweil er mit seinem richten weder schaden / noch selig machen kan: in Gott aber ist beydes beysammen: Er ergründet das Hertz / vnd prüfet die Nieren / vnd gibt einem jeglichenJer. 17, 10. nach seinem thun / nach den Früchten seiner Werck.

Hierumb schliesset der Apostel: Richtet nicht vor derConclusio Apostolica. Zeit / biß der HERR komme. Er machet zweyerley Zeit: Eine Zeit der Vnwissenheit / da noch viel im finstern verborgen ligt: da vnter dem Weitzen mancherley Vnkraut / in gestalt schöner Blumen mit auffwachsen. Darauff folget aber eine Zeit der Offenbahrung; nemblich / wann der HERR kompt. Da muß alles offenbahret / vnd nach Verdienst belohnet werden. Ehe diese Zeit kommet / will der Apostel / daß wir vns vom Vrtheil vnd richten enthalten sollen.

Hie haben nun jhre Erinnerung / so wol dieselbe / die gerneUsus. richten wollen / als dieselbe / die sich von anderen müssen richten lassen.

Die jhr lust habet zu richten / höret den Rath Gottes an:I. Pro iis, qui libenter judicant. Richtet nicht vor der Zeit / biß der HERR kompt. Vom Amptsrichten ist nichts zu sagen / deñ da wissen wir / Obrigkeit muß richten zwischen Schuld vnd Vnschuld. Lehrer müssen richten über Christlichen vnd Vnchristlichen Wandel: auch Haußvätter vnd Haußmütter müssen riehten über das Leben jhrer Kinder vnd Gesinde. Es ist allein gesaget vom freventlichen vnd vnzeitigen richten.

Das geschicht / erstlich / wann man das Leben vnd die Wercke

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[47/0067] Zum andern gebühret GOtt das Gericht allein / darumb / weil Er allein vergelten kan. Dann wann Er wird ans Liecht bringen / was im finstern verborgen ist / vnd den Rath der Hertzen offenbaren / als dann wird einem jeglichen von GOtt Lob wiederfahren / es sey gut oder böß / wie ers verschuldet hat / also wird er auch Lohn von der Hand deß HERRN empfahen. Wann ein Mensch schon ins Hertz sehen konte / wäre er doch darumb noch nicht der Richter; alldieweil er mit seinem richten weder schaden / noch selig machen kan: in Gott aber ist beydes beysammen: Er ergründet das Hertz / vnd prüfet die Nieren / vnd gibt einem jeglichen nach seinem thun / nach den Früchten seiner Werck. Secundò quia potest retribuere. Jer. 17, 10. Hierumb schliesset der Apostel: Richtet nicht vor der Zeit / biß der HERR komme. Er machet zweyerley Zeit: Eine Zeit der Vnwissenheit / da noch viel im finstern verborgen ligt: da vnter dem Weitzen mancherley Vnkraut / in gestalt schöner Blumen mit auffwachsen. Darauff folget aber eine Zeit der Offenbahrung; nemblich / wann der HERR kompt. Da muß alles offenbahret / vnd nach Verdienst belohnet werden. Ehe diese Zeit kommet / will der Apostel / daß wir vns vom Vrtheil vnd richten enthalten sollen. Conclusio Apostolica. Hie haben nun jhre Erinnerung / so wol dieselbe / die gerne richten wollen / als dieselbe / die sich von anderen müssen richten lassen. Usus. Die jhr lust habet zu richten / höret den Rath Gottes an: Richtet nicht vor der Zeit / biß der HERR kompt. Vom Amptsrichten ist nichts zu sagen / deñ da wissen wir / Obrigkeit muß richten zwischen Schuld vnd Vnschuld. Lehrer müssen richten über Christlichen vnd Vnchristlichen Wandel: auch Haußvätter vnd Haußmütter müssen riehten über das Leben jhrer Kinder vnd Gesinde. Es ist allein gesaget vom freventlichen vnd vnzeitigen richten. I. Pro iis, qui libenter judicant. Das geschicht / erstlich / wann man das Leben vnd die Wercke

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/67>, abgerufen am 03.05.2024.