Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.solches edle Geschenck die vorgesetzte Epistolische Lection vorhält; durch welches Erkäntnüß vns die Augen weiter können auffgethan werden / nicht allein recht zu verstehen was vergangen ist / sondern auch bey vns abzunehmen / was künfftig von der Liebe Gottes deß himlischen Vatters zu vns fliessen werde. Gott verleihe Hertz vnd Sinne / Amen. ES ist vorhabende Lection auff den Newen Jahrs Tag einesSumma textus. Inhalts mit der vorgehenden / mit welcher die Sontägliche Feyertage deß alten Jahrs geschlossen worden. Denn hie werden vns auch vorgestellet die Jahrs vnterschiedliche Zeiten der Kirchen Gottes / in welchen doch allezeit alle Heiligen allein durch den Glauben an vnsern JEsum / seynd Gottes Kinder vnd Erben worden / doch mit dem Vnterschied / daß die Heiligen deß Alten Testaments seynd verbunden gewesen an vielen Ceremonien vnd Satzungen / von welchen wir zu dieser Zeit frey seyn. Die erste Zeit nennet hie Paulus / eine Zeit vor dem Glauben / die andere Zeit nennet er eine Zeit nach dem Glauben. Da zu mercken / daß durch den Glauben in diesem fall verstanden werde / das Evangelium oder die Lehre von Christo / darinnen verkündiget wird / wie Christus nun allbereit ins Fleisch kommen / vnd das Werck der Erlösung vollführet hat. Auff welche weise eben in dem ersten Capitel dieser Epistel an die GalaterGal. 1, 23. Paulus von sich meldet / wie nach seiner Bekehrung er geprediget habe den Glauben / welchen er weyland verstörete; verstehet aber durch den Glauben die Lehre deß Glaubens. Von der ersten Zeit spricht Paulus: Ehe denn aber derI. De tempore ante fidem. Glaube kam / (ehe Christus offentlich gepredigt wurd / als ein Heyland aller Welt / der schon das Werck der Erlösung vollführetV. 23. 24. hatte) wurden wir vnter dem Gesetz verwahret vnd verschlossen auff den Glauben / der da solte offenbaret solches edle Geschenck die vorgesetzte Epistolische Lection vorhält; durch welches Erkäntnüß vns die Augen weiter können auffgethan werden / nicht allein recht zu verstehen was vergangen ist / sondern auch bey vns abzunehmen / was künfftig von der Liebe Gottes deß himlischen Vatters zu vns fliessen werde. Gott verleihe Hertz vnd Sinne / Amen. ES ist vorhabende Lection auff den Newen Jahrs Tag einesSumma textus. Inhalts mit der vorgehenden / mit welcher die Sontägliche Feyertage deß alten Jahrs geschlossen worden. Denn hie werden vns auch vorgestellet die Jahrs vnterschiedliche Zeiten der Kirchen Gottes / in welchen doch allezeit alle Heiligen allein durch den Glauben an vnsern JEsum / seynd Gottes Kinder vnd Erben worden / doch mit dem Vnterschied / daß die Heiligen deß Alten Testaments seynd verbunden gewesen an vielen Ceremonien vnd Satzungen / von welchen wir zu dieser Zeit frey seyn. Die erste Zeit nennet hie Paulus / eine Zeit vor dem Glauben / die andere Zeit nennet er eine Zeit nach dem Glauben. Da zu mercken / daß durch den Glauben in diesem fall verstanden werde / das Evangelium oder die Lehre von Christo / darinnen verkündiget wird / wie Christus nun allbereit ins Fleisch kommen / vnd das Werck der Erlösung vollführet hat. Auff welche weise eben in dem ersten Capitel dieser Epistel an die GalaterGal. 1, 23. Paulus von sich meldet / wie nach seiner Bekehrung er geprediget habe den Glauben / welchen er weyland verstörete; verstehet aber durch den Glauben die Lehre deß Glaubens. Von der ersten Zeit spricht Paulus: Ehe denn aber derI. De tempore ante fidem. Glaube kam / (ehe Christus offentlich gepredigt wurd / als ein Heyland aller Welt / der schon das Werck der Erlösung vollführetV. 23. 24. hatte) wurden wir vnter dem Gesetz verwahret vnd verschlossen auff den Glauben / der da solte offenbaret <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0183" n="163"/> solches edle Geschenck die vorgesetzte Epistolische Lection vorhält; durch welches Erkäntnüß vns die Augen weiter können auffgethan werden / nicht allein recht zu verstehen was vergangen ist / sondern auch bey vns abzunehmen / was künfftig von der Liebe Gottes deß himlischen Vatters zu vns fliessen werde. Gott verleihe Hertz vnd Sinne / Amen.</p> <p>ES ist vorhabende Lection auff den Newen Jahrs Tag eines<note place="right">Summa textus.</note> Inhalts mit der vorgehenden / mit welcher die Sontägliche Feyertage deß alten Jahrs geschlossen worden. 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solches edle Geschenck die vorgesetzte Epistolische Lection vorhält; durch welches Erkäntnüß vns die Augen weiter können auffgethan werden / nicht allein recht zu verstehen was vergangen ist / sondern auch bey vns abzunehmen / was künfftig von der Liebe Gottes deß himlischen Vatters zu vns fliessen werde. Gott verleihe Hertz vnd Sinne / Amen.
ES ist vorhabende Lection auff den Newen Jahrs Tag eines Inhalts mit der vorgehenden / mit welcher die Sontägliche Feyertage deß alten Jahrs geschlossen worden. Denn hie werden vns auch vorgestellet die Jahrs vnterschiedliche Zeiten der Kirchen Gottes / in welchen doch allezeit alle Heiligen allein durch den Glauben an vnsern JEsum / seynd Gottes Kinder vnd Erben worden / doch mit dem Vnterschied / daß die Heiligen deß Alten Testaments seynd verbunden gewesen an vielen Ceremonien vnd Satzungen / von welchen wir zu dieser Zeit frey seyn.
Summa textus. Die erste Zeit nennet hie Paulus / eine Zeit vor dem Glauben / die andere Zeit nennet er eine Zeit nach dem Glauben. Da zu mercken / daß durch den Glauben in diesem fall verstanden werde / das Evangelium oder die Lehre von Christo / darinnen verkündiget wird / wie Christus nun allbereit ins Fleisch kommen / vnd das Werck der Erlösung vollführet hat. Auff welche weise eben in dem ersten Capitel dieser Epistel an die Galater Paulus von sich meldet / wie nach seiner Bekehrung er geprediget habe den Glauben / welchen er weyland verstörete; verstehet aber durch den Glauben die Lehre deß Glaubens.
Gal. 1, 23. Von der ersten Zeit spricht Paulus: Ehe denn aber der Glaube kam / (ehe Christus offentlich gepredigt wurd / als ein Heyland aller Welt / der schon das Werck der Erlösung vollführet hatte) wurden wir vnter dem Gesetz verwahret vnd verschlossen auff den Glauben / der da solte offenbaret
I. De tempore ante fidem.
V. 23. 24.
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