Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
wird von König Friderico I. in Preußen
ersuchet, den auf Eisenmengers entdecktes Judenthum gelegten Arrest zu
relaxiren. VI. 411. 910
Josephus, Römischer Käyser, notificiret denen
Reichs-Fürsten das Absterben seines Herrn Vaters, des Käysers Leopoldi. VI. 416
notificiret Hertzog George Wilhelmen zu Zell das Absterben seines Herrn Vaters.
VI. 41 demselben condoliret wegen gedachten Todes-Falls, König Fridericus I. in
Preußen, und gratuliret ihm zur angetretenen Regierung. VI. 421 demselben
gratuliret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg zu
angetretener Regierung, und intercediret bey ihm vor ihre Religions-Verwandte in
Schlesien. VI. 471 demselben condoliren und gratuliren, gedachter Ursachen
wegen, die gesammten Advocaten und Procuratores des Cammer-Gerichts zu Wetzlar,
und recommandiren demselben die Aufrichtung des zerrütteten Cammer-Gerichts. VI.
440 confirmiret den Cardinal von Lamberg in seinem Principal-Commissariat auf
dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VI. 431 denselben bittet der Bäyerische
Chur-Printz, Carl Albertus, daß er seiner Frau Mutter, wieder nach München zu
kommen, erlauben möge. VI. 438 vermahnet Churfürst George Ludwigen von Hannover,
dem Catholischen Clero des Stiffts Hildesheim die in seinem Churfürstenthum und
Landen verarrestirte Früchte und Reditus abfolgen zu lassen. VI. 448 bey
demselben derantwortet sich der Cammer-Gerichts-Assessor, Graf Nytz, wider die
ihm aufgebürdete Beschuldigungen. VI. 456 bey demselben intercediren die
Churfürsten zu Mäyntz, Trier und Pfaltz, vor gedachten Graf Nytzen. VI. 461. sq.
bey demselben verantwortet sich der Cammer-Gerichts-Praesidente, Freyherr von
Ingelsheim, wider seine Delatores. VI. 465 bey demselben intercediret König
Fridericus I. in Preussen, vor die Evangelischen in Schlesien. VI. 484 giebt dem
Coadjutori des Ertz-Bißthums Gran, Hertzog
wird von König Friderico I. in Preußen
ersuchet, den auf Eisenmengers entdecktes Judenthum gelegten Arrest zu
relaxiren. VI. 411. 910
Josephus, Römischer Käyser, notificiret denen
Reichs-Fürsten das Absterben seines Herrn Vaters, des Käysers Leopoldi. VI. 416
notificiret Hertzog George Wilhelmen zu Zell das Absterben seines Herrn Vaters.
VI. 41 demselben condoliret wegen gedachten Todes-Falls, König Fridericus I. in
Preußen, und gratuliret ihm zur angetretenen Regierung. VI. 421 demselben
gratuliret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg zu
angetretener Regierung, und intercediret bey ihm vor ihre Religions-Verwandte in
Schlesien. VI. 471 demselben condoliren und gratuliren, gedachter Ursachen
wegen, die gesammten Advocaten und Procuratores des Cammer-Gerichts zu Wetzlar,
und recommandiren demselben die Aufrichtung des zerrütteten Cammer-Gerichts. VI.
440 confirmiret den Cardinal von Lamberg in seinem Principal-Commissariat auf
dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VI. 431 denselben bittet der Bäyerische
Chur-Printz, Carl Albertus, daß er seiner Frau Mutter, wieder nach München zu
kommen, erlauben möge. VI. 438 vermahnet Churfürst George Ludwigen von Hannover,
dem Catholischen Clero des Stiffts Hildesheim die in seinem Churfürstenthum und
Landen verarrestirte Früchte und Reditus abfolgen zu lassen. VI. 448 bey
demselben derantwortet sich der Cammer-Gerichts-Assessor, Graf Nytz, wider die
ihm aufgebürdete Beschuldigungen. VI. 456 bey demselben intercediren die
Churfürsten zu Mäyntz, Trier und Pfaltz, vor gedachten Graf Nytzen. VI. 461. sq.
bey demselben verantwortet sich der Cammer-Gerichts-Praesidente, Freyherr von
Ingelsheim, wider seine Delatores. VI. 465 bey demselben intercediret König
Fridericus I. in Preussen, vor die Evangelischen in Schlesien. VI. 484 giebt dem
Coadjutori des Ertz-Bißthums Gran, Hertzog
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wird von König Friderico I. in Preußen ersuchet, den auf Eisenmengers entdecktes Judenthum gelegten Arrest zu relaxiren. VI. 411. 910 Josephus, Römischer Käyser, notificiret denen Reichs-Fürsten das Absterben seines Herrn Vaters, des Käysers Leopoldi. VI. 416 notificiret Hertzog George Wilhelmen zu Zell das Absterben seines Herrn Vaters. VI. 41 demselben condoliret wegen gedachten Todes-Falls, König Fridericus I. in Preußen, und gratuliret ihm zur angetretenen Regierung. VI. 421 demselben gratuliret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg zu angetretener Regierung, und intercediret bey ihm vor ihre Religions-Verwandte in Schlesien. VI. 471 demselben condoliren und gratuliren, gedachter Ursachen wegen, die gesammten Advocaten und Procuratores des Cammer-Gerichts zu Wetzlar, und recommandiren demselben die Aufrichtung des zerrütteten Cammer-Gerichts. VI. 440 confirmiret den Cardinal von Lamberg in seinem Principal-Commissariat auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VI. 431 denselben bittet der Bäyerische Chur-Printz, Carl Albertus, daß er seiner Frau Mutter, wieder nach München zu kommen, erlauben möge. VI. 438 vermahnet Churfürst George Ludwigen von Hannover, dem Catholischen Clero des Stiffts Hildesheim die in seinem Churfürstenthum und Landen verarrestirte Früchte und Reditus abfolgen zu lassen. VI. 448 bey demselben derantwortet sich der Cammer-Gerichts-Assessor, Graf Nytz, wider die ihm aufgebürdete Beschuldigungen. VI. 456 bey demselben intercediren die Churfürsten zu Mäyntz, Trier und Pfaltz, vor gedachten Graf Nytzen. VI. 461. sq. bey demselben verantwortet sich der Cammer-Gerichts-Praesidente, Freyherr von Ingelsheim, wider seine Delatores. VI. 465 bey demselben intercediret König Fridericus I. in Preussen, vor die Evangelischen in Schlesien. VI. 484 giebt dem Coadjutori des Ertz-Bißthums Gran, Hertzog
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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