er bey der
Kriegs-Publication wider Franckreich nur die contrebande Waaren verbieten, die
innocente Handelschafft aber beybehalten lassen möchte. V. 748 des
Reichs-Städtischen Collegii zu Regenspurg, an den Käyser Leopoldum, um
Limitation des vorhabenden Verbots der Commercien mit Franckreich und Spanien.
V. 751 Bürger und Gemeine zu Preßburg, an mehr besagten Käyser, sie bey ihrem
freyen Religions-Exercitio zu schützen. II. 916. 921. 925 der Gemeinden zu
Ebernburg, Weyhel und Bingardt, an Frantz Friedrichen, Baron von Sickingen, um
Wieder-Eröffnung ihrer bisherigen versperrten Kirchen und Schulen. VII. 137Indemnisations-Suchen verschiedener Reichs-Stände. V.
777. VI. 649. 676. 737. 809. VII. 24. 43Ingelheim, (Adolph Dietrich, Freyherr von) Käyserlicher
geheimer Rath und Praesident des Cammer-Gerichts zu Wetzlar, demselben
recommandiret der Cammer-Richter, Churfürst Johann Hugo zu Trier, die
fördersamste Introduction des von Chur Bäyern zum Assessorat praesentirten Graf
Nytzens. V. 424 machet Difficultäten, wegen Reception des von dem Käyser zum
Assessorat praesentirten Freyherrn von Ow. V. 521 wird von dem
Reichs-Vice-Cantzler, Grafen von Kaunitz vermahnet, die Käyserliche Autorität
ins künfftige bey dem Cammer-Gerichte besser mainteniren zu helffen. V. 517
desselben Differentien mit seinem Collegen, Graf Friedrich Ernsten zu
Solms-Laubach. VI. 190. 284. 303. 337. 465. VII. 705. 811. VIII. 627 wird von
denen beyden Reichs-Vicariis zum Cammer-Richter-Amts-Verweser bestellet. VII.
282 denselben machen die gesammten Reichs-Grafen wegen gedachter
Cammer-Richter-Amts-Verwesers-Stelle Difficultäten. VII. 243Ingolstadt, wegen der Evacuation dieser Festung
gepflogene Tractaten zwischen der Churfürstin Theresia in Bäyern, und dem
Käyserlichen General-Feld-Marschall, den Grafen von Herbeville. VI. 365. 372
er bey der
Kriegs-Publication wider Franckreich nur die contrebande Waaren verbieten, die
innocente Handelschafft aber beybehalten lassen möchte. V. 748 des
Reichs-Städtischen Collegii zu Regenspurg, an den Käyser Leopoldum, um
Limitation des vorhabenden Verbots der Commercien mit Franckreich und Spanien.
V. 751 Bürger und Gemeine zu Preßburg, an mehr besagten Käyser, sie bey ihrem
freyen Religions-Exercitio zu schützen. II. 916. 921. 925 der Gemeinden zu
Ebernburg, Weyhel und Bingardt, an Frantz Friedrichen, Baron von Sickingen, um
Wieder-Eröffnung ihrer bisherigen versperrten Kirchen und Schulen. VII. 137Indemnisations-Suchen verschiedener Reichs-Stände. V.
777. VI. 649. 676. 737. 809. VII. 24. 43Ingelheim, (Adolph Dietrich, Freyherr von) Käyserlicher
geheimer Rath und Praesident des Cammer-Gerichts zu Wetzlar, demselben
recommandiret der Cammer-Richter, Churfürst Johann Hugo zu Trier, die
fördersamste Introduction des von Chur Bäyern zum Assessorat praesentirten Graf
Nytzens. V. 424 machet Difficultäten, wegen Reception des von dem Käyser zum
Assessorat praesentirten Freyherrn von Ow. V. 521 wird von dem
Reichs-Vice-Cantzler, Grafen von Kaunitz vermahnet, die Käyserliche Autorität
ins künfftige bey dem Cammer-Gerichte besser mainteniren zu helffen. V. 517
desselben Differentien mit seinem Collegen, Graf Friedrich Ernsten zu
Solms-Laubach. VI. 190. 284. 303. 337. 465. VII. 705. 811. VIII. 627 wird von
denen beyden Reichs-Vicariis zum Cammer-Richter-Amts-Verweser bestellet. VII.
282 denselben machen die gesammten Reichs-Grafen wegen gedachter
Cammer-Richter-Amts-Verwesers-Stelle Difficultäten. VII. 243Ingolstadt, wegen der Evacuation dieser Festung
gepflogene Tractaten zwischen der Churfürstin Theresia in Bäyern, und dem
Käyserlichen General-Feld-Marschall, den Grafen von Herbeville. VI. 365. 372
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er bey der
Kriegs-Publication wider Franckreich nur die contrebande Waaren verbieten, die
innocente Handelschafft aber beybehalten lassen möchte. V. 748 des
Reichs-Städtischen Collegii zu Regenspurg, an den Käyser Leopoldum, um
Limitation des vorhabenden Verbots der Commercien mit Franckreich und Spanien.
V. 751 Bürger und Gemeine zu Preßburg, an mehr besagten Käyser, sie bey ihrem
freyen Religions-Exercitio zu schützen. II. 916. 921. 925 der Gemeinden zu
Ebernburg, Weyhel und Bingardt, an Frantz Friedrichen, Baron von Sickingen, um
Wieder-Eröffnung ihrer bisherigen versperrten Kirchen und Schulen. VII. 137</l><l><hirendition="#in">I</hi>ndemnisations-Suchen verschiedener Reichs-Stände. V.
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geheimer Rath und Praesident des Cammer-Gerichts zu Wetzlar, demselben
recommandiret der Cammer-Richter, Churfürst Johann Hugo zu Trier, die
fördersamste Introduction des von Chur Bäyern zum Assessorat praesentirten Graf
Nytzens. V. 424 machet Difficultäten, wegen Reception des von dem Käyser zum
Assessorat praesentirten Freyherrn von Ow. V. 521 wird von dem
Reichs-Vice-Cantzler, Grafen von Kaunitz vermahnet, die Käyserliche Autorität
ins künfftige bey dem Cammer-Gerichte besser mainteniren zu helffen. V. 517
desselben Differentien mit seinem Collegen, Graf Friedrich Ernsten zu
Solms-Laubach. VI. 190. 284. 303. 337. 465. VII. 705. 811. VIII. 627 wird von
denen beyden Reichs-Vicariis zum Cammer-Richter-Amts-Verweser bestellet. VII.
282 denselben machen die gesammten Reichs-Grafen wegen gedachter
Cammer-Richter-Amts-Verwesers-Stelle Difficultäten. VII. 243</l><l><hirendition="#in">I</hi>ngolstadt, wegen der Evacuation dieser Festung
gepflogene Tractaten zwischen der Churfürstin Theresia in Bäyern, und dem
Käyserlichen General-Feld-Marschall, den Grafen von Herbeville. VI. 365. 372</l></div></body></text></TEI>
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er bey der Kriegs-Publication wider Franckreich nur die contrebande Waaren verbieten, die innocente Handelschafft aber beybehalten lassen möchte. V. 748 des Reichs-Städtischen Collegii zu Regenspurg, an den Käyser Leopoldum, um Limitation des vorhabenden Verbots der Commercien mit Franckreich und Spanien. V. 751 Bürger und Gemeine zu Preßburg, an mehr besagten Käyser, sie bey ihrem freyen Religions-Exercitio zu schützen. II. 916. 921. 925 der Gemeinden zu Ebernburg, Weyhel und Bingardt, an Frantz Friedrichen, Baron von Sickingen, um Wieder-Eröffnung ihrer bisherigen versperrten Kirchen und Schulen. VII. 137 Indemnisations-Suchen verschiedener Reichs-Stände. V. 777. VI. 649. 676. 737. 809. VII. 24. 43 Ingelheim, (Adolph Dietrich, Freyherr von) Käyserlicher geheimer Rath und Praesident des Cammer-Gerichts zu Wetzlar, demselben recommandiret der Cammer-Richter, Churfürst Johann Hugo zu Trier, die fördersamste Introduction des von Chur Bäyern zum Assessorat praesentirten Graf Nytzens. V. 424 machet Difficultäten, wegen Reception des von dem Käyser zum Assessorat praesentirten Freyherrn von Ow. V. 521 wird von dem Reichs-Vice-Cantzler, Grafen von Kaunitz vermahnet, die Käyserliche Autorität ins künfftige bey dem Cammer-Gerichte besser mainteniren zu helffen. V. 517 desselben Differentien mit seinem Collegen, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach. VI. 190. 284. 303. 337. 465. VII. 705. 811. VIII. 627 wird von denen beyden Reichs-Vicariis zum Cammer-Richter-Amts-Verweser bestellet. VII. 282 denselben machen die gesammten Reichs-Grafen wegen gedachter Cammer-Richter-Amts-Verwesers-Stelle Difficultäten. VII. 243 Ingolstadt, wegen der Evacuation dieser Festung gepflogene Tractaten zwischen der Churfürstin Theresia in Bäyern, und dem Käyserlichen General-Feld-Marschall, den Grafen von Herbeville. VI. 365. 372
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/952>, abgerufen am 16.02.2025.
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