Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
notificiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß er in
die Possess der Mecklenburg-Güstrauischen Lande immittiret worden. IV. 1081 über
ihn beschweren sich die ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses,
wegen eigenmächtig ergriffener Possess der Mecklenburg-Güstrauischen Lande. IV.
1086 versichert den König Fridericum I. in Preussen, daß er denen mit ihm
aufgerichteten Successions-Recessen völlig nachleben wolle. V. 333 versichert
den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu
Solms-Laubach, daß er die von ihm gesuchte Cammer-Gerichs-Visitation befördern
helffen wolte. V. 864 notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha die mit
dem König in Preussen getroffene Successions-Pacta. VI. 927 gegen denselben
protectiret Hertzog Adolph Friedrich zu Mecklenburg-Strelitz wider die von ihm
dem Brandenburgischen Hause vergönnte Führung des Mecklenburgischen Tituls und
Wappens. VI. 1071 justificiret sein Verfahren gegen nur gedachten Hertzog. VI.
1074 von demselben verlanget König Carl der XII. in Schweden Satisfaction, wegen
der von seinen Bedienten, an dem Zellischen Capitain Salmuth, in des
Schwedischen Residenten zu Hamburg Hause, begangenen Mordthat. VIII. 562 von
demselben verlanget auch Hertzog Georg Wilhelm zu Zell zulängliche Satisfaction
vor die an seinem Capitain verübte Mordthat. VIII. 565 beschweret sich bey dem
Königlichen Schwedischen General-Major und Vice-Gouverneur zu Wißmar, den Baron
Schultzen, wegen der von denen Schwedischen Partheyen violirten
Mecklenburgischen Posten. VII. 385 wird von dem Königlichen Pohlnischen General,
Gras Christoph Augusten von Wackerbarth, seines gethanen Versprechens erinnert,
Fourage und Proviant gegen billiche Bezahlung aus seinen Landen vor die
Königlichen Trouppen liefern zu lassen. VII. 443
notificiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß er in
die Possess der Mecklenburg-Güstrauischen Lande immittiret worden. IV. 1081 über
ihn beschweren sich die ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses,
wegen eigenmächtig ergriffener Possess der Mecklenburg-Güstrauischen Lande. IV.
1086 versichert den König Fridericum I. in Preussen, daß er denen mit ihm
aufgerichteten Successions-Recessen völlig nachleben wolle. V. 333 versichert
den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu
Solms-Laubach, daß er die von ihm gesuchte Cammer-Gerichs-Visitation befördern
helffen wolte. V. 864 notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha die mit
dem König in Preussen getroffene Successions-Pacta. VI. 927 gegen denselben
protectiret Hertzog Adolph Friedrich zu Mecklenburg-Strelitz wider die von ihm
dem Brandenburgischen Hause vergönnte Führung des Mecklenburgischen Tituls und
Wappens. VI. 1071 justificiret sein Verfahren gegen nur gedachten Hertzog. VI.
1074 von demselben verlanget König Carl der XII. in Schweden Satisfaction, wegen
der von seinen Bedienten, an dem Zellischen Capitain Salmuth, in des
Schwedischen Residenten zu Hamburg Hause, begangenen Mordthat. VIII. 562 von
demselben verlanget auch Hertzog Georg Wilhelm zu Zell zulängliche Satisfaction
vor die an seinem Capitain verübte Mordthat. VIII. 565 beschweret sich bey dem
Königlichen Schwedischen General-Major und Vice-Gouverneur zu Wißmar, den Baron
Schultzen, wegen der von denen Schwedischen Partheyen violirten
Mecklenburgischen Posten. VII. 385 wird von dem Königlichen Pohlnischen General,
Gras Christoph Augusten von Wackerbarth, seines gethanen Versprechens erinnert,
Fourage und Proviant gegen billiche Bezahlung aus seinen Landen vor die
Königlichen Trouppen liefern zu lassen. VII. 443
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notificiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß er in die Possess der Mecklenburg-Güstrauischen Lande immittiret worden. IV. 1081 über ihn beschweren sich die ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses, wegen eigenmächtig ergriffener Possess der Mecklenburg-Güstrauischen Lande. IV. 1086 versichert den König Fridericum I. in Preussen, daß er denen mit ihm aufgerichteten Successions-Recessen völlig nachleben wolle. V. 333 versichert den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, daß er die von ihm gesuchte Cammer-Gerichs-Visitation befördern helffen wolte. V. 864 notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha die mit dem König in Preussen getroffene Successions-Pacta. VI. 927 gegen denselben protectiret Hertzog Adolph Friedrich zu Mecklenburg-Strelitz wider die von ihm dem Brandenburgischen Hause vergönnte Führung des Mecklenburgischen Tituls und Wappens. VI. 1071 justificiret sein Verfahren gegen nur gedachten Hertzog. VI. 1074 von demselben verlanget König Carl der XII. in Schweden Satisfaction, wegen der von seinen Bedienten, an dem Zellischen Capitain Salmuth, in des Schwedischen Residenten zu Hamburg Hause, begangenen Mordthat. VIII. 562 von demselben verlanget auch Hertzog Georg Wilhelm zu Zell zulängliche Satisfaction vor die an seinem Capitain verübte Mordthat. VIII. 565 beschweret sich bey dem Königlichen Schwedischen General-Major und Vice-Gouverneur zu Wißmar, den Baron Schultzen, wegen der von denen Schwedischen Partheyen violirten Mecklenburgischen Posten. VII. 385 wird von dem Königlichen Pohlnischen General, Gras Christoph Augusten von Wackerbarth, seines gethanen Versprechens erinnert, Fourage und Proviant gegen billiche Bezahlung aus seinen Landen vor die Königlichen Trouppen liefern zu lassen. VII. 443
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