Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
thum Teschen in Ober-Schlesien das
freye Exercitium der Evangelischen Religion erlauben möge. II. 366 ersuchet
gedachten Käyser, daß es wegen der Reformirten Religion in denen Fürstenthümern
Liegnitz, Brieg und Wohlau in dem Stande möge gelassen werden, als es bey dem
Absterben des letztern Hertzogs gewesen. III. 350 intercediret bey erwehntem
Käyser, vor die bedrängte Augspurgische Confessions-Verwandte in Ungarn. II.
934
Fridericus VVilhelmus, König in Preussen, vermählet sich
mit der Churfürstlichen Braunschweigischen Princeßin, Sophia Dorothea. IV. 644
notificiret dem Moscowitischen Czaar das Abslerben seines Herrn Vaters, und den
Antritt seiner Regierung VII. 804 versichert die General-Staaten der vereinigten
Niederlande seiner aufrichtigen treuen Freundschafft. VII. 884 ersuchet den
Käyser Carolum VI. daß aus dem 10den Articul der perpetuirlichen
Wahl-Capitulation die ihm nachtheilige Clausul, wegen der Schweitz und des
Teutschen Ordens, möge ausgelassen werden. VII. 889 notificiret denen
ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses, daß die Gräflichen
Limburgischen Lehen, wegen einer erhaltenen Expectanz, auf ihn gefallen, und
bittet dahero, in denen Fränckischen Cräyß-Versammlungen und Deliberationibus,
hm zum Praejudiz, niemand zu admittiren. VII. 916 recommandiret Churfürst Georg
Ludwigen zu Hannover die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen
Hause Hollstein-Gottorff. VII. 1012 condoliret Hertzog August Wilhelmen zu
Wolffenbüttel, wegen Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret ihm zu
übernommener Landes-Regierung. VIII. 43
Fridericus VVilhelmus, Hertzog von Mecklenburg-Schwerin,
notificiret Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttel das Absterben seines Herrn
Vetters, Hertzog Christian Ludwigs zu Mecklenburg-Schwerin. IV. 889 demselben
wird die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande zuerkannt. IV. 1074
thum Teschen in Ober-Schlesien das
freye Exercitium der Evangelischen Religion erlauben möge. II. 366 ersuchet
gedachten Käyser, daß es wegen der Reformirten Religion in denen Fürstenthümern
Liegnitz, Brieg und Wohlau in dem Stande möge gelassen werden, als es bey dem
Absterben des letztern Hertzogs gewesen. III. 350 intercediret bey erwehntem
Käyser, vor die bedrängte Augspurgische Confessions-Verwandte in Ungarn. II.
934
Fridericus VVilhelmus, König in Preussen, vermählet sich
mit der Churfürstlichen Braunschweigischen Princeßin, Sophia Dorothea. IV. 644
notificiret dem Moscowitischen Czaar das Abslerben seines Herrn Vaters, und den
Antritt seiner Regierung VII. 804 versichert die General-Staaten der vereinigten
Niederlande seiner aufrichtigen treuen Freundschafft. VII. 884 ersuchet den
Käyser Carolum VI. daß aus dem 10den Articul der perpetuirlichen
Wahl-Capitulation die ihm nachtheilige Clausul, wegen der Schweitz und des
Teutschen Ordens, möge ausgelassen werden. VII. 889 notificiret denen
ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses, daß die Gräflichen
Limburgischen Lehen, wegen einer erhaltenen Expectanz, auf ihn gefallen, und
bittet dahero, in denen Fränckischen Cräyß-Versammlungen und Deliberationibus,
hm zum Praejudiz, niemand zu admittiren. VII. 916 recommandiret Churfürst Georg
Ludwigen zu Hannover die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen
Hause Hollstein-Gottorff. VII. 1012 condoliret Hertzog August Wilhelmen zu
Wolffenbüttel, wegen Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret ihm zu
übernommener Landes-Regierung. VIII. 43
Fridericus VVilhelmus, Hertzog von Mecklenburg-Schwerin,
notificiret Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttel das Absterben seines Herrn
Vetters, Hertzog Christian Ludwigs zu Mecklenburg-Schwerin. IV. 889 demselben
wird die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande zuerkannt. IV. 1074
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thum Teschen in Ober-Schlesien das freye Exercitium der Evangelischen Religion erlauben möge. II. 366 ersuchet gedachten Käyser, daß es wegen der Reformirten Religion in denen Fürstenthümern Liegnitz, Brieg und Wohlau in dem Stande möge gelassen werden, als es bey dem Absterben des letztern Hertzogs gewesen. III. 350 intercediret bey erwehntem Käyser, vor die bedrängte Augspurgische Confessions-Verwandte in Ungarn. II. 934 Fridericus VVilhelmus, König in Preussen, vermählet sich mit der Churfürstlichen Braunschweigischen Princeßin, Sophia Dorothea. IV. 644 notificiret dem Moscowitischen Czaar das Abslerben seines Herrn Vaters, und den Antritt seiner Regierung VII. 804 versichert die General-Staaten der vereinigten Niederlande seiner aufrichtigen treuen Freundschafft. VII. 884 ersuchet den Käyser Carolum VI. daß aus dem 10den Articul der perpetuirlichen Wahl-Capitulation die ihm nachtheilige Clausul, wegen der Schweitz und des Teutschen Ordens, möge ausgelassen werden. VII. 889 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses, daß die Gräflichen Limburgischen Lehen, wegen einer erhaltenen Expectanz, auf ihn gefallen, und bittet dahero, in denen Fränckischen Cräyß-Versammlungen und Deliberationibus, hm zum Praejudiz, niemand zu admittiren. VII. 916 recommandiret Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff. VII. 1012 condoliret Hertzog August Wilhelmen zu Wolffenbüttel, wegen Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret ihm zu übernommener Landes-Regierung. VIII. 43 Fridericus VVilhelmus, Hertzog von Mecklenburg-Schwerin, notificiret Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttel das Absterben seines Herrn Vetters, Hertzog Christian Ludwigs zu Mecklenburg-Schwerin. IV. 889 demselben wird die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande zuerkannt. IV. 1074
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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