dahin fället, conditionirt, sondern auch verschiedene
Reichs-Mit-Stände das Ihrige bishero, der Ordnung und ihrer Obliegenheit gemäß,
sowohl was die zu stellen gehabte Mannschafft, als die
extraordinari-Geld-Anlagen betrifft, nicht beygetragen haben, mithin selbige
dermahlen, da kein Periculum mehr in Mora, zu Entrichtung ihrer Praestandorum
angehalten, und hierdurch die etwa noch befindliche Schulden ohne fernere
Beschwerung derer, Zeit währenden gantzen Krieges, so willig gewesenen und auf
den äussersten Grad ruinirten Ober-Rheinischen Herren Stände, welche sich
selbsten, dem Publico zum Besten, in äussersten schweren Schulden-Last
verwickelt, solcher Gestalten aber daraus niemahlen eluctiren, noch an denen
Früchten des Friedens ihren so höchst verdienten Antheil finden würden,
ausgerichtet werden können. Es würde auch gar eine harte Sache seyn, wenn diese
willige Herren Stände nach übertragenen allen sothanigen Beschwerungen, und
ihnen meisten Theils allein auf dem Halß gelegenen Lasten annoch vor andere
bezahlen solten, welche dergleichen nicht empfunden. Uber dieses ist es ja auch
Reichs-kundig und verschiedentlich dargethan, daß der Ober-Rheinische Cräyß und
dessen armirte wenige Mit-Glieder den gantzen Krieg hindurch etliche hundert
Mann über das schuldige Reichs-Contingent beständig auf den Beinen und in denen
Operationen gehalten, deren Verpflegung ein weit mehrers gekostet, als ihr
schuldiges Quantum an diesen Millionen auswirfft, und dahero allen Falls
billich, wie Respectu anderer supernumerari Trouppen auch geschiehet, zu
compensiren seyn wird, zumahln auch noch diese Fatalität
dahin fället, conditionirt, sondern auch verschiedene
Reichs-Mit-Stände das Ihrige bishero, der Ordnung und ihrer Obliegenheit gemäß,
sowohl was die zu stellen gehabte Mannschafft, als die
extraordinari-Geld-Anlagen betrifft, nicht beygetragen haben, mithin selbige
dermahlen, da kein Periculum mehr in Mora, zu Entrichtung ihrer Praestandorum
angehalten, und hierdurch die etwa noch befindliche Schulden ohne fernere
Beschwerung derer, Zeit währenden gantzen Krieges, so willig gewesenen und auf
den äussersten Grad ruinirten Ober-Rheinischen Herren Stände, welche sich
selbsten, dem Publico zum Besten, in äussersten schweren Schulden-Last
verwickelt, solcher Gestalten aber daraus niemahlen eluctiren, noch an denen
Früchten des Friedens ihren so höchst verdienten Antheil finden würden,
ausgerichtet werden können. Es würde auch gar eine harte Sache seyn, wenn diese
willige Herren Stände nach übertragenen allen sothanigen Beschwerungen, und
ihnen meisten Theils allein auf dem Halß gelegenen Lasten annoch vor andere
bezahlen solten, welche dergleichen nicht empfunden. Uber dieses ist es ja auch
Reichs-kundig und verschiedentlich dargethan, daß der Ober-Rheinische Cräyß und
dessen armirte wenige Mit-Glieder den gantzen Krieg hindurch etliche hundert
Mann über das schuldige Reichs-Contingent beständig auf den Beinen und in denen
Operationen gehalten, deren Verpflegung ein weit mehrers gekostet, als ihr
schuldiges Quantum an diesen Millionen auswirfft, und dahero allen Falls
billich, wie Respectu anderer supernumerari Trouppen auch geschiehet, zu
compensiren seyn wird, zumahln auch noch diese Fatalität
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dahin fället, conditionirt, sondern auch verschiedene
Reichs-Mit-Stände das Ihrige bishero, der Ordnung und ihrer Obliegenheit gemäß,
sowohl was die zu stellen gehabte Mannschafft, als die
extraordinari-Geld-Anlagen betrifft, nicht beygetragen haben, mithin selbige
dermahlen, da kein Periculum mehr in Mora, zu Entrichtung ihrer Praestandorum
angehalten, und hierdurch die etwa noch befindliche Schulden ohne fernere
Beschwerung derer, Zeit währenden gantzen Krieges, so willig gewesenen und auf
den äussersten Grad ruinirten Ober-Rheinischen Herren Stände, welche sich
selbsten, dem Publico zum Besten, in äussersten schweren Schulden-Last
verwickelt, solcher Gestalten aber daraus niemahlen eluctiren, noch an denen
Früchten des Friedens ihren so höchst verdienten Antheil finden würden,
ausgerichtet werden können. Es würde auch gar eine harte Sache seyn, wenn diese
willige Herren Stände nach übertragenen allen sothanigen Beschwerungen, und
ihnen meisten Theils allein auf dem Halß gelegenen Lasten annoch vor andere
bezahlen solten, welche dergleichen nicht empfunden. Uber dieses ist es ja auch
Reichs-kundig und verschiedentlich dargethan, daß der Ober-Rheinische Cräyß und
dessen armirte wenige Mit-Glieder den gantzen Krieg hindurch etliche hundert
Mann über das schuldige Reichs-Contingent beständig auf den Beinen und in denen
Operationen gehalten, deren Verpflegung ein weit mehrers gekostet, als ihr
schuldiges Quantum an diesen Millionen auswirfft, und dahero allen Falls
billich, wie Respectu anderer supernumerari Trouppen auch geschiehet, zu
compensiren seyn wird, zumahln auch noch diese Fatalität
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dahin fället, conditionirt, sondern auch verschiedene Reichs-Mit-Stände das Ihrige bishero, der Ordnung und ihrer Obliegenheit gemäß, sowohl was die zu stellen gehabte Mannschafft, als die extraordinari-Geld-Anlagen betrifft, nicht beygetragen haben, mithin selbige dermahlen, da kein Periculum mehr in Mora, zu Entrichtung ihrer Praestandorum angehalten, und hierdurch die etwa noch befindliche Schulden ohne fernere Beschwerung derer, Zeit währenden gantzen Krieges, so willig gewesenen und auf den äussersten Grad ruinirten Ober-Rheinischen Herren Stände, welche sich selbsten, dem Publico zum Besten, in äussersten schweren Schulden-Last verwickelt, solcher Gestalten aber daraus niemahlen eluctiren, noch an denen Früchten des Friedens ihren so höchst verdienten Antheil finden würden, ausgerichtet werden können. Es würde auch gar eine harte Sache seyn, wenn diese willige Herren Stände nach übertragenen allen sothanigen Beschwerungen, und ihnen meisten Theils allein auf dem Halß gelegenen Lasten annoch vor andere bezahlen solten, welche dergleichen nicht empfunden. Uber dieses ist es ja auch Reichs-kundig und verschiedentlich dargethan, daß der Ober-Rheinische Cräyß und dessen armirte wenige Mit-Glieder den gantzen Krieg hindurch etliche hundert Mann über das schuldige Reichs-Contingent beständig auf den Beinen und in denen Operationen gehalten, deren Verpflegung ein weit mehrers gekostet, als ihr schuldiges Quantum an diesen Millionen auswirfft, und dahero allen Falls billich, wie Respectu anderer supernumerari Trouppen auch geschiehet, zu compensiren seyn wird, zumahln auch noch diese Fatalität
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/91>, abgerufen am 24.11.2024.
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