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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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und Gesandte, Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gestrenge, Vest- und Hochgelehrte, Hoch- und Vielgeehrte Herren,

EIner Hochlöblichen Reichs-Versammlung geben wir hiemit zu vernehmen, und ist solches ab der copeylichen Anlage in mehrerm beliebig zu ersehen, was in Conformität des unterm 24. Martii nuperi ergangenen allergnädigsten Commissions-Decreti des Käyserlichen Herrn Gesandten, Grafen von Fürstenberg Excellenz, unterm 14. nechsthin, an uns haben gelangen lassen. Nachdeme wir nun hierauf uns unumgänglich bemüßigt gefunden, die Vorstellung zu thun, in was vor einem deplorablen Zustand Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräysses, absonderlich in verwichener Campagne, durch die beständig fortgewährte Marchen, Remarchen, Campements, Cantonnirungen, Einqvartirungen, Fourage-Lieferung, und zu Schanden-Führ- und Crepirung des Zug-Viehes, samt andern dergleichen unzehlbaren Drancksalen, welche sie über Millionen Geld gekostet, und allen Falls ihre beyzutragen habende Quotam um ein gar grosses und merckliches überstiegen, wie durch die liquid unverwerffliche Rechnungen gezeiget werden kan, auch annebenst guten Theils aus der Reichs-Operations-Cassa ihrer Art und Eigenschafft nach zu bonificiren, oder selbiges auszurechnen, seynd gesetzt worden; Worzu noch kommet, daß nicht allein die Einwilligung der letztern 5. Millionen auf die Operation der heurigen Campagne, welche aber wegen des errichteten Friedens nebst aller feindlichen Gefahr nunmehr völlig

und Gesandte, Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gestrenge, Vest- und Hochgelehrte, Hoch- und Vielgeehrte Herren,

EIner Hochlöblichen Reichs-Versammlung geben wir hiemit zu vernehmen, und ist solches ab der copeylichen Anlage in mehrerm beliebig zu ersehen, was in Conformität des unterm 24. Martii nuperi ergangenen allergnädigsten Commissions-Decreti des Käyserlichen Herrn Gesandten, Grafen von Fürstenberg Excellenz, unterm 14. nechsthin, an uns haben gelangen lassen. Nachdeme wir nun hierauf uns unumgänglich bemüßigt gefunden, die Vorstellung zu thun, in was vor einem deplorablen Zustand Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräysses, absonderlich in verwichener Campagne, durch die beständig fortgewährte Marchen, Remarchen, Campements, Cantonnirungen, Einqvartirungen, Fourage-Lieferung, und zu Schanden-Führ- und Crepirung des Zug-Viehes, samt andern dergleichen unzehlbaren Drancksalen, welche sie über Millionen Geld gekostet, und allen Falls ihre beyzutragen habende Quotam um ein gar grosses und merckliches überstiegen, wie durch die liquid unverwerffliche Rechnungen gezeiget werden kan, auch annebenst guten Theils aus der Reichs-Operations-Cassa ihrer Art und Eigenschafft nach zu bonificiren, oder selbiges auszurechnen, seynd gesetzt worden; Worzu noch kommet, daß nicht allein die Einwilligung der letztern 5. Millionen auf die Operation der heurigen Campagne, welche aber wegen des errichteten Friedens nebst aller feindlichen Gefahr nunmehr völlig

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[54/0090] und Gesandte, Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gestrenge, Vest- und Hochgelehrte, Hoch- und Vielgeehrte Herren, EIner Hochlöblichen Reichs-Versammlung geben wir hiemit zu vernehmen, und ist solches ab der copeylichen Anlage in mehrerm beliebig zu ersehen, was in Conformität des unterm 24. Martii nuperi ergangenen allergnädigsten Commissions-Decreti des Käyserlichen Herrn Gesandten, Grafen von Fürstenberg Excellenz, unterm 14. nechsthin, an uns haben gelangen lassen. Nachdeme wir nun hierauf uns unumgänglich bemüßigt gefunden, die Vorstellung zu thun, in was vor einem deplorablen Zustand Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräysses, absonderlich in verwichener Campagne, durch die beständig fortgewährte Marchen, Remarchen, Campements, Cantonnirungen, Einqvartirungen, Fourage-Lieferung, und zu Schanden-Führ- und Crepirung des Zug-Viehes, samt andern dergleichen unzehlbaren Drancksalen, welche sie über Millionen Geld gekostet, und allen Falls ihre beyzutragen habende Quotam um ein gar grosses und merckliches überstiegen, wie durch die liquid unverwerffliche Rechnungen gezeiget werden kan, auch annebenst guten Theils aus der Reichs-Operations-Cassa ihrer Art und Eigenschafft nach zu bonificiren, oder selbiges auszurechnen, seynd gesetzt worden; Worzu noch kommet, daß nicht allein die Einwilligung der letztern 5. Millionen auf die Operation der heurigen Campagne, welche aber wegen des errichteten Friedens nebst aller feindlichen Gefahr nunmehr völlig

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/90>, abgerufen am 24.11.2024.