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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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sonen in das Münsterische einzufallen verbieten möchten. II. 584 erhält von Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster die Versicherung, daß er durch seine Trouppen, wider die in denen Clevischen Ständen befindliche Holländische Guarnisonen, nichts feindliches unternehmen lassen wolle. II. 585 beschweret sich bey denen General-Staaten über den durch das Münsterische Kriegs-Wesen in denen Clevischen Städten und Landen verursachten Schaden. II. 592 gratnliret Churfürst Johann Georg dem andern von Sachsen zum neuen Jahre. II. 613. 998 ersuchet die General-Staaten, daß sie, in Faveur seiner Intercession, das über den Rittmeister Buat gesprochene Urtheil mitigiren möchten. II. 641 fodert seine Gesandten von dem Reichs-Tage zu Regenspurg ab. II. 839 lässet sich in eine Allianz ein mit denen Staaten von Holland. II. 951 fodert von Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster, wegen des im Clevischen seinethalben von denen Frantzosen verursachten Brand- und andern Schadens, Satisfaction, und drohet widrigen Falls Repressalien zu gebrauchen. II. 969. sqq. fodert eben dieser Ursache wegen auch von dem Dom-Capitul zu Cölln Satisfaction. II. 973 wird von dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, daß er die Stadt Speyer mit Einqvartierung und Durch-Marchen verschonen möge. II. 982 remonstriret denen General-Staaten der vereinigten Riederlande, daß er alles, worzu er laut der zwischen ihnen beyderseits aufgerichteten Alliance verbunden gewesen, und in vielen Stücken noch ein mehrers gethan habe. II. 990 vermahnet Bischoff Ferdinanden zu Paderborn, das unter seinem Nahmen an die Stadt Cölln spargirte Schreiben von sich abzulehnen. III. 1 denselben ersuchen die Stände des Fürstenthums Halber-
sonen in das Münsterische einzufallen verbieten möchten. II. 584 erhält von Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster die Versicherung, daß er durch seine Trouppen, wider die in denen Clevischen Ständen befindliche Holländische Guarnisonen, nichts feindliches unternehmen lassen wolle. II. 585 beschweret sich bey denen General-Staaten über den durch das Münsterische Kriegs-Wesen in denen Clevischen Städten und Landen verursachten Schaden. II. 592 gratnliret Churfürst Johann Georg dem andern von Sachsen zum neuen Jahre. II. 613. 998 ersuchet die General-Staaten, daß sie, in Faveur seiner Intercession, das über den Rittmeister Buat gesprochene Urtheil mitigiren möchten. II. 641 fodert seine Gesandten von dem Reichs-Tage zu Regenspurg ab. II. 839 lässet sich in eine Allianz ein mit denen Staaten von Holland. II. 951 fodert von Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster, wegen des im Clevischen seinethalben von denen Frantzosen verursachten Brand- und andern Schadens, Satisfaction, und drohet widrigen Falls Repressalien zu gebrauchen. II. 969. sqq. fodert eben dieser Ursache wegen auch von dem Dom-Capitul zu Cölln Satisfaction. II. 973 wird von dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, daß er die Stadt Speyer mit Einqvartierung und Durch-Marchen verschonen möge. II. 982 remonstriret denen General-Staaten der vereinigten Riederlande, daß er alles, worzu er laut der zwischen ihnen beyderseits aufgerichteten Alliance verbunden gewesen, und in vielen Stücken noch ein mehrers gethan habe. II. 990 vermahnet Bischoff Ferdinanden zu Paderborn, das unter seinem Nahmen an die Stadt Cölln spargirte Schreiben von sich abzulehnen. III. 1 denselben ersuchen die Stände des Fürstenthums Halber-
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sonen in das Münsterische einzufallen verbieten möchten. II. 584
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                     durch seine Trouppen, wider die in denen Clevischen Ständen befindliche
                     Holländische Guarnisonen, nichts feindliches unternehmen lassen wolle. II. 585
                     beschweret sich bey denen General-Staaten über den durch das Münsterische
                     Kriegs-Wesen in denen Clevischen Städten und Landen verursachten Schaden. II.
                     592 gratnliret Churfürst Johann Georg dem andern von Sachsen zum neuen Jahre.
                     II. 613. 998 ersuchet die General-Staaten, daß sie, in Faveur seiner
                     Intercession, das über den Rittmeister Buat gesprochene Urtheil mitigiren
                     möchten. II. 641 fodert seine Gesandten von dem Reichs-Tage zu Regenspurg ab.
                     II. 839 lässet sich in eine Allianz ein mit denen Staaten von Holland. II. 951
                     fodert von Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster, wegen des im Clevischen
                     seinethalben von denen Frantzosen verursachten Brand- und andern Schadens,
                     Satisfaction, und drohet widrigen Falls Repressalien zu gebrauchen. II. 969.
                     sqq. fodert eben dieser Ursache wegen auch von dem Dom-Capitul zu Cölln
                     Satisfaction. II. 973 wird von dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Speyer
                     ersuchet, daß er die Stadt Speyer mit Einqvartierung und Durch-Marchen
                     verschonen möge. II. 982 remonstriret denen General-Staaten der vereinigten
                     Riederlande, daß er alles, worzu er laut der zwischen ihnen beyderseits
                     aufgerichteten Alliance verbunden gewesen, und in vielen Stücken noch ein
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                     unter seinem Nahmen an die Stadt Cölln spargirte Schreiben von sich abzulehnen.
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[0906] sonen in das Münsterische einzufallen verbieten möchten. II. 584 erhält von Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster die Versicherung, daß er durch seine Trouppen, wider die in denen Clevischen Ständen befindliche Holländische Guarnisonen, nichts feindliches unternehmen lassen wolle. II. 585 beschweret sich bey denen General-Staaten über den durch das Münsterische Kriegs-Wesen in denen Clevischen Städten und Landen verursachten Schaden. II. 592 gratnliret Churfürst Johann Georg dem andern von Sachsen zum neuen Jahre. II. 613. 998 ersuchet die General-Staaten, daß sie, in Faveur seiner Intercession, das über den Rittmeister Buat gesprochene Urtheil mitigiren möchten. II. 641 fodert seine Gesandten von dem Reichs-Tage zu Regenspurg ab. II. 839 lässet sich in eine Allianz ein mit denen Staaten von Holland. II. 951 fodert von Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster, wegen des im Clevischen seinethalben von denen Frantzosen verursachten Brand- und andern Schadens, Satisfaction, und drohet widrigen Falls Repressalien zu gebrauchen. II. 969. sqq. fodert eben dieser Ursache wegen auch von dem Dom-Capitul zu Cölln Satisfaction. II. 973 wird von dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, daß er die Stadt Speyer mit Einqvartierung und Durch-Marchen verschonen möge. II. 982 remonstriret denen General-Staaten der vereinigten Riederlande, daß er alles, worzu er laut der zwischen ihnen beyderseits aufgerichteten Alliance verbunden gewesen, und in vielen Stücken noch ein mehrers gethan habe. II. 990 vermahnet Bischoff Ferdinanden zu Paderborn, das unter seinem Nahmen an die Stadt Cölln spargirte Schreiben von sich abzulehnen. III. 1 denselben ersuchen die Stände des Fürstenthums Halber-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/906>, abgerufen am 03.07.2024.