Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
demselben
notificiret gedachter König die Geburt seines anderweiten Enckels, Printz
Friedrich Wilhelms, und daß er selbigem den Nahmen, Printz von Preussen und
Oranien, beygeleget. VII. 951 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, daß er sich
in der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an gütlichen und rechten
Wegen möge begnügen lassen. VII. 200 intercediret bey Churfürst Johann Wilhelmen
zu Pfaltz vor die in denen Chur-Pfältzischen Landen befindlichen
Evangelisch-Lutherischen Consistorialen und Pastoren, wegen ihres bessern
Unterhalts. VII. 409 demselben notificiret Hertzog Carl Leopold zu
Mecklenburg-Schwerin das Absterben seines Herrn Bruders, Hertzog Friedrich
Wilhelms, ingleichen den Antritt seiner Regierung. VII. 846
Fridericus IV. Hertzog von Hollstein-Gottorff, ersuchet
den König in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, Fridericum Augustum, ihm die
Guarantie des Altonaischen Vergleichs wider den König von Dänemarck zu
praestiren. VI. 1140 bittet den Käyser Leopoldum um Praestirung der Guarantie
wider die von dem König von Dänemarck in seinen Landen verübten Hostilitäten. V.
144 vermählet sich mit der Princeßin Hedwig Sophia von Schweden. IV. 1160 lässet
die in seinen Landen rasirte Schantzen wieder aufbauen. V. 63. sqq. 70 wird von
denen Abgesandten zu denen Pinnebergischen Mediations-Tractaten ersuchet, die
Schwedischen Völcker zu dimittiren, und alles, bis zum gütlichen Vertrag der
Sache, in suspenso zu lassen. V. 66
Fridericus, Cardinal von Hessen, demselben gratuliret der
Magistrat zu Breßlau, wegen der auf ihn ausgefallenen Bischöfflichen Wahl
daselbst. II. 908 demselben gratuliret gedachter Magistrat, wegen überkommenen
Obristen-Hauptmannschafft im Hertzogthum Ober- und Nieder-Schlesien. VIII. 101
denselben ersuchet gedachter Magistrat, die Rothmannen zu Breßlau bey der
Praecedenz vor denen Königlichen
demselben
notificiret gedachter König die Geburt seines anderweiten Enckels, Printz
Friedrich Wilhelms, und daß er selbigem den Nahmen, Printz von Preussen und
Oranien, beygeleget. VII. 951 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, daß er sich
in der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an gütlichen und rechten
Wegen möge begnügen lassen. VII. 200 intercediret bey Churfürst Johann Wilhelmen
zu Pfaltz vor die in denen Chur-Pfältzischen Landen befindlichen
Evangelisch-Lutherischen Consistorialen und Pastoren, wegen ihres bessern
Unterhalts. VII. 409 demselben notificiret Hertzog Carl Leopold zu
Mecklenburg-Schwerin das Absterben seines Herrn Bruders, Hertzog Friedrich
Wilhelms, ingleichen den Antritt seiner Regierung. VII. 846
Fridericus IV. Hertzog von Hollstein-Gottorff, ersuchet
den König in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, Fridericum Augustum, ihm die
Guarantie des Altonaischen Vergleichs wider den König von Dänemarck zu
praestiren. VI. 1140 bittet den Käyser Leopoldum um Praestirung der Guarantie
wider die von dem König von Dänemarck in seinen Landen verübten Hostilitäten. V.
144 vermählet sich mit der Princeßin Hedwig Sophia von Schweden. IV. 1160 lässet
die in seinen Landen rasirte Schantzen wieder aufbauen. V. 63. sqq. 70 wird von
denen Abgesandten zu denen Pinnebergischen Mediations-Tractaten ersuchet, die
Schwedischen Völcker zu dimittiren, und alles, bis zum gütlichen Vertrag der
Sache, in suspenso zu lassen. V. 66
Fridericus, Cardinal von Hessen, demselben gratuliret der
Magistrat zu Breßlau, wegen der auf ihn ausgefallenen Bischöfflichen Wahl
daselbst. II. 908 demselben gratuliret gedachter Magistrat, wegen überkommenen
Obristen-Hauptmannschafft im Hertzogthum Ober- und Nieder-Schlesien. VIII. 101
denselben ersuchet gedachter Magistrat, die Rothmannen zu Breßlau bey der
Praecedenz vor denen Königlichen
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demselben notificiret gedachter König die Geburt seines anderweiten Enckels, Printz Friedrich Wilhelms, und daß er selbigem den Nahmen, Printz von Preussen und Oranien, beygeleget. VII. 951 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, daß er sich in der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an gütlichen und rechten Wegen möge begnügen lassen. VII. 200 intercediret bey Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz vor die in denen Chur-Pfältzischen Landen befindlichen Evangelisch-Lutherischen Consistorialen und Pastoren, wegen ihres bessern Unterhalts. VII. 409 demselben notificiret Hertzog Carl Leopold zu Mecklenburg-Schwerin das Absterben seines Herrn Bruders, Hertzog Friedrich Wilhelms, ingleichen den Antritt seiner Regierung. VII. 846 Fridericus IV. Hertzog von Hollstein-Gottorff, ersuchet den König in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, Fridericum Augustum, ihm die Guarantie des Altonaischen Vergleichs wider den König von Dänemarck zu praestiren. VI. 1140 bittet den Käyser Leopoldum um Praestirung der Guarantie wider die von dem König von Dänemarck in seinen Landen verübten Hostilitäten. V. 144 vermählet sich mit der Princeßin Hedwig Sophia von Schweden. IV. 1160 lässet die in seinen Landen rasirte Schantzen wieder aufbauen. V. 63. sqq. 70 wird von denen Abgesandten zu denen Pinnebergischen Mediations-Tractaten ersuchet, die Schwedischen Völcker zu dimittiren, und alles, bis zum gütlichen Vertrag der Sache, in suspenso zu lassen. V. 66 Fridericus, Cardinal von Hessen, demselben gratuliret der Magistrat zu Breßlau, wegen der auf ihn ausgefallenen Bischöfflichen Wahl daselbst. II. 908 demselben gratuliret gedachter Magistrat, wegen überkommenen Obristen-Hauptmannschafft im Hertzogthum Ober- und Nieder-Schlesien. VIII. 101 denselben ersuchet gedachter Magistrat, die Rothmannen zu Breßlau bey der Praecedenz vor denen Königlichen
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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