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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Fehmern, wird dem König von Dänemarck von dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff als ein Unterpfand auf einige Restanten verschrieben. IV. 131 von dieser Insul nimmt König Christian der V. Possession, und cediret selbige an Printz Georgen von Dänemarck. IV. 131 wider selbige Cession protestiret Hertzog Christian Albrecht zu Hollstein-Gottorff. ibid. Ferdinandus III. Römischer Käyser, demselben gratuliret die Reichs-Gesandtschafft zu Münster zu dem geschlossenen Westphälischen Frieden. I. 1 wird von gedachter Gesandtschafft ersuchet, den Käyserlichen Reichs-Hoff-Rath und das Cammer-Gerichte zu Speyer mit qualificirten Subjectis zu besetzen. I. 4. 932 denselben ersuchet erwehnte Reichs-Gesandtschafft, daß alles dasjenige aus dem Wege möge geräumet werden, was den Westphälischen Friedens-Schluß zweifelhafftig machen könte. I. 15 bey demselben beklaget sich die Reichs-Gesandtschafft über die Saumseligkeit verschiedener Stände, und in specie des Catholischen Magistrats zu Augspurg, in Execution des Westphälischen Friedeus. I. 65. 89 trägt denen Cräyß- ausschreibenden Fürsten die völlige Beförderung des Westphälischen Friedens-Schlusses auf. I. 135 wird von der Reichs-Gesandtschafft zu Münster ersuchet, wegen der Subscription des Interims Recesses, in Puncto der Abdanckung der Völcker, Wieder-Einräumung der Plätze, und Bezahlung der Schwedischen Satisfactions-Gelder. I. 227 erbietet sich, erwehnten Interims-Recess durch seine Plenipotentiarios unterschreiben zu lassen. I. 238 demselben gratuliret Churfürst Johann Georg der erste zum neuen Jahre. I. 272 bey demselben urgiret die Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg die Restitution der Festung Franckenthal. I. 279 bey demselben intercediret nur erwehnte Gesandtschafft vor Bischoff Melchior Otten zu Bamberg, wegen seines
Fehmern, wird dem König von Dänemarck von dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff als ein Unterpfand auf einige Restanten verschrieben. IV. 131 von dieser Insul nimmt König Christian der V. Possession, und cediret selbige an Printz Georgen von Dänemarck. IV. 131 wider selbige Cession protestiret Hertzog Christian Albrecht zu Hollstein-Gottorff. ibid. Ferdinandus III. Römischer Käyser, demselben gratuliret die Reichs-Gesandtschafft zu Münster zu dem geschlossenen Westphälischen Frieden. I. 1 wird von gedachter Gesandtschafft ersuchet, den Käyserlichen Reichs-Hoff-Rath und das Cammer-Gerichte zu Speyer mit qualificirten Subjectis zu besetzen. I. 4. 932 denselben ersuchet erwehnte Reichs-Gesandtschafft, daß alles dasjenige aus dem Wege möge geräumet werden, was den Westphälischen Friedens-Schluß zweifelhafftig machen könte. I. 15 bey demselben beklaget sich die Reichs-Gesandtschafft über die Saumseligkeit verschiedener Stände, und in specie des Catholischen Magistrats zu Augspurg, in Execution des Westphälischen Friedeus. I. 65. 89 trägt denen Cräyß- ausschreibenden Fürsten die völlige Beförderung des Westphälischen Friedens-Schlusses auf. I. 135 wird von der Reichs-Gesandtschafft zu Münster ersuchet, wegen der Subscription des Interims Recesses, in Puncto der Abdanckung der Völcker, Wieder-Einräumung der Plätze, und Bezahlung der Schwedischen Satisfactions-Gelder. I. 227 erbietet sich, erwehnten Interims-Recess durch seine Plenipotentiarios unterschreiben zu lassen. I. 238 demselben gratuliret Churfürst Johann Georg der erste zum neuen Jahre. I. 272 bey demselben urgiret die Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg die Restitution der Festung Franckenthal. I. 279 bey demselben intercediret nur erwehnte Gesandtschafft vor Bischoff Melchior Otten zu Bamberg, wegen seines
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[0869] Fehmern, wird dem König von Dänemarck von dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff als ein Unterpfand auf einige Restanten verschrieben. IV. 131 von dieser Insul nimmt König Christian der V. Possession, und cediret selbige an Printz Georgen von Dänemarck. IV. 131 wider selbige Cession protestiret Hertzog Christian Albrecht zu Hollstein-Gottorff. ibid. Ferdinandus III. Römischer Käyser, demselben gratuliret die Reichs-Gesandtschafft zu Münster zu dem geschlossenen Westphälischen Frieden. I. 1 wird von gedachter Gesandtschafft ersuchet, den Käyserlichen Reichs-Hoff-Rath und das Cammer-Gerichte zu Speyer mit qualificirten Subjectis zu besetzen. I. 4. 932 denselben ersuchet erwehnte Reichs-Gesandtschafft, daß alles dasjenige aus dem Wege möge geräumet werden, was den Westphälischen Friedens-Schluß zweifelhafftig machen könte. I. 15 bey demselben beklaget sich die Reichs-Gesandtschafft über die Saumseligkeit verschiedener Stände, und in specie des Catholischen Magistrats zu Augspurg, in Execution des Westphälischen Friedeus. I. 65. 89 trägt denen Cräyß- ausschreibenden Fürsten die völlige Beförderung des Westphälischen Friedens-Schlusses auf. I. 135 wird von der Reichs-Gesandtschafft zu Münster ersuchet, wegen der Subscription des Interims Recesses, in Puncto der Abdanckung der Völcker, Wieder-Einräumung der Plätze, und Bezahlung der Schwedischen Satisfactions-Gelder. I. 227 erbietet sich, erwehnten Interims-Recess durch seine Plenipotentiarios unterschreiben zu lassen. I. 238 demselben gratuliret Churfürst Johann Georg der erste zum neuen Jahre. I. 272 bey demselben urgiret die Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg die Restitution der Festung Franckenthal. I. 279 bey demselben intercediret nur erwehnte Gesandtschafft vor Bischoff Melchior Otten zu Bamberg, wegen seines

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/869>, abgerufen am 24.11.2024.