dem
Reich und der Cron Franckreich vorläuffig geschlossenen Frieden. VIII. 31Eugenius Alexander, Fürst von Taxis,
Reichs-General-Postmeister, die zwischen ihm und dem Grafen von Paar,
Käyserlichen Erb-Land- und Hoff-Postmeister, entstandene Streitigkeiten wegen
des Reichs-Post-Wesens. VIII. 585. sqq. 591. sqq. wird von dem Käyser Leopoldo
vermahnet, dem von dem Grafen von Paar, auf seinen Befehl, angelegten
Feld-Post-Amt bey der Reichs-Armee allen möglichen Vorschub und Hülffe thun zu
lassen. VIII. 583. 597Execution des Westphälischen Friedens. I. 4. 54. 66. 68.
85. 91. sqq. 95. 98. 101Execution der Achts-Erklärung wider die Stadt Erfurt, und
die deswegen zwischen dem Churfürsten zu Mäyntz und dem Ober-Sächsischen Cräyß
entstandene Disputen. II. 351. 353. 475Execution der Achts-Erklärung wider die Stadt Donauwerth.
VII. 59Execution wider den Herrn von Flodorff auf Leuth, wegen
einer Schuld-Foderung. II. 256. 260. 315Execution wider den Hertzog zu Lothringen, wegen
Evacuation derer Festungen Homburg und Landstuhl. II. 767. sqq.Execution wider die Grafen von der Lippe, wegen
Restitution des Guts Falckenhagen an die Jesuiten zu Paderborn. V. 342Exorcismus wird von dem Churfürsten zu Brandenburg in
seinen Landen verboten, darüber gewechselte Schrifften der Theologorum. II. 656.
sqq.
F.
Fabricius, Fürstlicher Zellischer geheimer Rath und
Vice-Cantzler. IV. 304. VI. 81Facultät, Theologische zu Wittenberg, vid.
Wittenberg.Falaiseau, (Herr von) Chur-Brandenburgischer Hoff-Rath
und Envoye extraordinaire an dem Königlichen Schwedischen Hofe. IV. 629Falckenhagen, Streitigkeiten wegen dieses Guts, zwischen
denen Grafen von der Lippe und denen Jesuiten zu Paderborn. V. 48. 342. 490
dem
Reich und der Cron Franckreich vorläuffig geschlossenen Frieden. VIII. 31Eugenius Alexander, Fürst von Taxis,
Reichs-General-Postmeister, die zwischen ihm und dem Grafen von Paar,
Käyserlichen Erb-Land- und Hoff-Postmeister, entstandene Streitigkeiten wegen
des Reichs-Post-Wesens. VIII. 585. sqq. 591. sqq. wird von dem Käyser Leopoldo
vermahnet, dem von dem Grafen von Paar, auf seinen Befehl, angelegten
Feld-Post-Amt bey der Reichs-Armée allen möglichen Vorschub und Hülffe thun zu
lassen. VIII. 583. 597Execution des Westphälischen Friedens. I. 4. 54. 66. 68.
85. 91. sqq. 95. 98. 101Execution der Achts-Erklärung wider die Stadt Erfurt, und
die deswegen zwischen dem Churfürsten zu Mäyntz und dem Ober-Sächsischen Cräyß
entstandene Disputen. II. 351. 353. 475Execution der Achts-Erklärung wider die Stadt Donauwerth.
VII. 59Execution wider den Herrn von Flodorff auf Leuth, wegen
einer Schuld-Foderung. II. 256. 260. 315Execution wider den Hertzog zu Lothringen, wegen
Evacuation derer Festungen Homburg und Landstuhl. II. 767. sqq.Execution wider die Grafen von der Lippe, wegen
Restitution des Guts Falckenhagen an die Jesuiten zu Paderborn. V. 342Exorcismus wird von dem Churfürsten zu Brandenburg in
seinen Landen verboten, darüber gewechselte Schrifften der Theologorum. II. 656.
sqq.
F.
Fabricius, Fürstlicher Zellischer geheimer Rath und
Vice-Cantzler. IV. 304. VI. 81Facultät, Theologische zu Wittenberg, vid.
Wittenberg.Falaiseau, (Herr von) Chur-Brandenburgischer Hoff-Rath
und Envoyé extraordinaire an dem Königlichen Schwedischen Hofe. IV. 629Falckenhagen, Streitigkeiten wegen dieses Guts, zwischen
denen Grafen von der Lippe und denen Jesuiten zu Paderborn. V. 48. 342. 490
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Reichs-General-Postmeister, die zwischen ihm und dem Grafen von Paar,
Käyserlichen Erb-Land- und Hoff-Postmeister, entstandene Streitigkeiten wegen
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vermahnet, dem von dem Grafen von Paar, auf seinen Befehl, angelegten
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dem Reich und der Cron Franckreich vorläuffig geschlossenen Frieden. VIII. 31 Eugenius Alexander, Fürst von Taxis, Reichs-General-Postmeister, die zwischen ihm und dem Grafen von Paar, Käyserlichen Erb-Land- und Hoff-Postmeister, entstandene Streitigkeiten wegen des Reichs-Post-Wesens. VIII. 585. sqq. 591. sqq. wird von dem Käyser Leopoldo vermahnet, dem von dem Grafen von Paar, auf seinen Befehl, angelegten Feld-Post-Amt bey der Reichs-Armée allen möglichen Vorschub und Hülffe thun zu lassen. VIII. 583. 597 Execution des Westphälischen Friedens. I. 4. 54. 66. 68. 85. 91. sqq. 95. 98. 101 Execution der Achts-Erklärung wider die Stadt Erfurt, und die deswegen zwischen dem Churfürsten zu Mäyntz und dem Ober-Sächsischen Cräyß entstandene Disputen. II. 351. 353. 475 Execution der Achts-Erklärung wider die Stadt Donauwerth. VII. 59 Execution wider den Herrn von Flodorff auf Leuth, wegen einer Schuld-Foderung. II. 256. 260. 315 Execution wider den Hertzog zu Lothringen, wegen Evacuation derer Festungen Homburg und Landstuhl. II. 767. sqq. Execution wider die Grafen von der Lippe, wegen Restitution des Guts Falckenhagen an die Jesuiten zu Paderborn. V. 342 Exorcismus wird von dem Churfürsten zu Brandenburg in seinen Landen verboten, darüber gewechselte Schrifften der Theologorum. II. 656. sqq. F.
Fabricius, Fürstlicher Zellischer geheimer Rath und Vice-Cantzler. IV. 304. VI. 81 Facultät, Theologische zu Wittenberg, vid. Wittenberg. Falaiseau, (Herr von) Chur-Brandenburgischer Hoff-Rath und Envoyé extraordinaire an dem Königlichen Schwedischen Hofe. IV. 629 Falckenhagen, Streitigkeiten wegen dieses Guts, zwischen denen Grafen von der Lippe und denen Jesuiten zu Paderborn. V. 48. 342. 490
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/868>, abgerufen am 22.07.2024.
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