Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
in Vorschlag gebrachte Translocation des Cammer-Gerichts möchte abwenden helffen. IV. 874 des Magistrats zu Speyer an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Reichs-Beysteuer zu Wiederaufbauung ihrer von denen Frantzosen gäntzlich zustörten Stadt. IV. 726 ejusd. an das Reichs-Städtische Collegium zu Regenspurg, daß es bey künfftigen Friedens-Tractaten der Stadt Speyer Satisfaction vor ihren erlittenen Schaden möchte befördern helffen. IV. 1064 des Magistrats zu Ulm, an den Magistrat zu Regenspurg, daß derselbe die Stadt Ulm von der Bäyerischen Besatzungs-Last möchte befreyen helffen. V. 677 des Magistrats zu Wetzlar, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die aus der Stadt Wetzlar vorhabende Translation des Cammer-Gerichts zu hintertreiben. IV. 1150 des Magistrats zu Worms, an den Churfürsten Johann Hugonem zu Trier, als Käyserlichen Cammer-Richter, die Beförderung des mit dem Catholischen Clero daselbst habenden Processions-Processes betreffend. IV. 586 ejusd. an das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß es bey dem Käyser Leopoldo vor die, wegen gedachten Processions-Streits, bedrängte Stadt Worms intercediren möchte. IV. 1190 ejusd. an das vorbesagte Corpus Evangelicum, um eine Intercession bey dem Bischoffe zu Worms, damit bey instehender Oster-Procession die Catholische Geistligkeit nichts neues unternehmen möchte. V. 325 ejusd. an eben dasselbe, um schleunige Hülffe wider die Catholische Geistligkeit daselbst. V. 361 ejusd. an eben dasselbige, um eine Intercession bey dem Käyser, daß bey der bevorstehenden Käyserlichen Commission zu Worms ein Processus ordinarius, und nicht summarius, möge angestellet werden. VI. 19 ejusd. an offt bemeldtes Corpus Evangelicum, es bey instehenden Friedens-Tractaten dahin zu vermitteln, daß der Stadt Worms wegen ihres erlittenen Schadens von der Cron Franckreich Satisfaction gegeben werde. IV. 1063
in Vorschlag gebrachte Translocation des Cammer-Gerichts möchte abwenden helffen. IV. 874 des Magistrats zu Speyer an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Reichs-Beysteuer zu Wiederaufbauung ihrer von denen Frantzosen gäntzlich zustörten Stadt. IV. 726 ejusd. an das Reichs-Städtische Collegium zu Regenspurg, daß es bey künfftigen Friedens-Tractaten der Stadt Speyer Satisfaction vor ihren erlittenen Schaden möchte befördern helffen. IV. 1064 des Magistrats zu Ulm, an den Magistrat zu Regenspurg, daß derselbe die Stadt Ulm von der Bäyerischen Besatzungs-Last möchte befreyen helffen. V. 677 des Magistrats zu Wetzlar, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die aus der Stadt Wetzlar vorhabende Translation des Cammer-Gerichts zu hintertreiben. IV. 1150 des Magistrats zu Worms, an den Churfürsten Johann Hugonem zu Trier, als Käyserlichen Cammer-Richter, die Beförderung des mit dem Catholischen Clero daselbst habenden Processions-Processes betreffend. IV. 586 ejusd. an das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß es bey dem Käyser Leopoldo vor die, wegen gedachten Processions-Streits, bedrängte Stadt Worms intercediren möchte. IV. 1190 ejusd. an das vorbesagte Corpus Evangelicum, um eine Intercession bey dem Bischoffe zu Worms, damit bey instehender Oster-Procession die Catholische Geistligkeit nichts neues unternehmen möchte. V. 325 ejusd. an eben dasselbe, um schleunige Hülffe wider die Catholische Geistligkeit daselbst. V. 361 ejusd. an eben dasselbige, um eine Intercession bey dem Käyser, daß bey der bevorstehenden Käyserlichen Commission zu Worms ein Processus ordinarius, und nicht summarius, möge angestellet werden. VI. 19 ejusd. an offt bemeldtes Corpus Evangelicum, es bey instehenden Friedens-Tractaten dahin zu vermitteln, daß der Stadt Worms wegen ihres erlittenen Schadens von der Cron Franckreich Satisfaction gegeben werde. IV. 1063
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f0860"/>
in Vorschlag gebrachte Translocation des Cammer-Gerichts
                     möchte abwenden helffen. IV. 874 des Magistrats zu Speyer an die
                     Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Reichs-Beysteuer zu Wiederaufbauung
                     ihrer von denen Frantzosen gäntzlich zustörten Stadt. IV. 726 ejusd. an das
                     Reichs-Städtische Collegium zu Regenspurg, daß es bey künfftigen
                     Friedens-Tractaten der Stadt Speyer Satisfaction vor ihren erlittenen Schaden
                     möchte befördern helffen. IV. 1064 des Magistrats zu Ulm, an den Magistrat zu
                     Regenspurg, daß derselbe die Stadt Ulm von der Bäyerischen Besatzungs-Last
                     möchte befreyen helffen. V. 677 des Magistrats zu Wetzlar, an die
                     Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die aus der Stadt Wetzlar vorhabende
                     Translation des Cammer-Gerichts zu hintertreiben. IV. 1150 des Magistrats zu
                     Worms, an den Churfürsten Johann Hugonem zu Trier, als Käyserlichen
                     Cammer-Richter, die Beförderung des mit dem Catholischen Clero daselbst habenden
                     Processions-Processes betreffend. IV. 586 ejusd. an das Corpus Evangelicum auf
                     dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß es bey dem Käyser Leopoldo vor die, wegen
                     gedachten Processions-Streits, bedrängte Stadt Worms intercediren möchte. IV.
                     1190 ejusd. an das vorbesagte Corpus Evangelicum, um eine Intercession bey dem
                     Bischoffe zu Worms, damit bey instehender Oster-Procession die Catholische
                     Geistligkeit nichts neues unternehmen möchte. V. 325 ejusd. an eben dasselbe, um
                     schleunige Hülffe wider die Catholische Geistligkeit daselbst. V. 361 ejusd. an
                     eben dasselbige, um eine Intercession bey dem Käyser, daß bey der bevorstehenden
                     Käyserlichen Commission zu Worms ein Processus ordinarius, und nicht summarius,
                     möge angestellet werden. VI. 19 ejusd. an offt bemeldtes Corpus Evangelicum, es
                     bey instehenden Friedens-Tractaten dahin zu vermitteln, daß der Stadt Worms
                     wegen ihres erlittenen Schadens von der Cron Franckreich Satisfaction gegeben
                     werde. IV. 1063
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0860] in Vorschlag gebrachte Translocation des Cammer-Gerichts möchte abwenden helffen. IV. 874 des Magistrats zu Speyer an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Reichs-Beysteuer zu Wiederaufbauung ihrer von denen Frantzosen gäntzlich zustörten Stadt. IV. 726 ejusd. an das Reichs-Städtische Collegium zu Regenspurg, daß es bey künfftigen Friedens-Tractaten der Stadt Speyer Satisfaction vor ihren erlittenen Schaden möchte befördern helffen. IV. 1064 des Magistrats zu Ulm, an den Magistrat zu Regenspurg, daß derselbe die Stadt Ulm von der Bäyerischen Besatzungs-Last möchte befreyen helffen. V. 677 des Magistrats zu Wetzlar, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die aus der Stadt Wetzlar vorhabende Translation des Cammer-Gerichts zu hintertreiben. IV. 1150 des Magistrats zu Worms, an den Churfürsten Johann Hugonem zu Trier, als Käyserlichen Cammer-Richter, die Beförderung des mit dem Catholischen Clero daselbst habenden Processions-Processes betreffend. IV. 586 ejusd. an das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß es bey dem Käyser Leopoldo vor die, wegen gedachten Processions-Streits, bedrängte Stadt Worms intercediren möchte. IV. 1190 ejusd. an das vorbesagte Corpus Evangelicum, um eine Intercession bey dem Bischoffe zu Worms, damit bey instehender Oster-Procession die Catholische Geistligkeit nichts neues unternehmen möchte. V. 325 ejusd. an eben dasselbe, um schleunige Hülffe wider die Catholische Geistligkeit daselbst. V. 361 ejusd. an eben dasselbige, um eine Intercession bey dem Käyser, daß bey der bevorstehenden Käyserlichen Commission zu Worms ein Processus ordinarius, und nicht summarius, möge angestellet werden. VI. 19 ejusd. an offt bemeldtes Corpus Evangelicum, es bey instehenden Friedens-Tractaten dahin zu vermitteln, daß der Stadt Worms wegen ihres erlittenen Schadens von der Cron Franckreich Satisfaction gegeben werde. IV. 1063

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/860
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/860>, abgerufen am 03.07.2024.