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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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hergebrachten Modo per majora concludendi nicht hindern möge. IV. 28 Pfaltzgraf Leopold Ludwigs zu Veldentz, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Hülffe aus der Reichs-Casse, oder von einem vermögenden Stand, wegen seines dürfftigen Zustandes, darein ihn der Frantzösische Krieg gesetzet. III. 865 Pfaltzgraf Friedrich Ludwigs zu Zweybrücken, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Recommendation an den Käyser, wegen der von Franckreich erlittenen Gewaltthaten. III. 644 ejusd. an die Reichs-Versammlung, es durch ein Reichs-Gutachten dahin zu vermitteln, damit die Abführung derer Völcker aus denen Zweybrückischen Landen schleunig erfolgen möge. III. 919 Fürst Anthon Egons zu Fürstenberg, an die Herren, Georg Wilhelm, Ernst August und Johann Friedrichen, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, es intercedendo bey dem Käyser dahin zu vermitteln, daß er die von ihm nach Franckreich wegen seiner Mariage gethane Reise nicht ferner ungnädig empfinden möge. III. 768 Fürst Moritz Heinrichs zu Nassau-Hademar, an die Reichs Versammlung zu Regenspurg, bey dem Käyser zu intercediren, damit er von der unerträglichen Einqvartierungs-Last möge befreyet werden. III. 511 der verwittibten Fürstin zu Oranien und Nassau, Amelien, an den Käyser Josephum, daß er, ihrem Printzen zum Nachtheil, in der Oranischen Erb-Sache nichts verhängen möge. VI. 784 eben derselben an einige Reichs Fürsten, die Praetension ihres Printzen auf die Oranische Erbschafft zu secundiren. VI. 794 Fürst Christian Eberhards zu Ost-Frießland, an den Käyser Leopoldum, daß er in die von Chur Brandenburg gesuchte Anwartschafft auf Ost-Frießland nicht willigen möge. IV. 557 Georg Friedrichs, Fürstens zu Waldeck, seinen Commissarien auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg anzubefehlen, damit er ad Votum & Sessionem im Fürsten-Rath möge introduciret werden. IV. 157
hergebrachten Modo per majora concludendi nicht hindern möge. IV. 28 Pfaltzgraf Leopold Ludwigs zu Veldentz, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Hülffe aus der Reichs-Casse, oder von einem vermögenden Stand, wegen seines dürfftigen Zustandes, darein ihn der Frantzösische Krieg gesetzet. III. 865 Pfaltzgraf Friedrich Ludwigs zu Zweybrücken, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Recommendation an den Käyser, wegen der von Franckreich erlittenen Gewaltthaten. III. 644 ejusd. an die Reichs-Versammlung, es durch ein Reichs-Gutachten dahin zu vermitteln, damit die Abführung derer Völcker aus denen Zweybrückischen Landen schleunig erfolgen möge. III. 919 Fürst Anthon Egons zu Fürstenberg, an die Herren, Georg Wilhelm, Ernst August und Johann Friedrichen, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, es intercedendo bey dem Käyser dahin zu vermitteln, daß er die von ihm nach Franckreich wegen seiner Mariage gethane Reise nicht ferner ungnädig empfinden möge. III. 768 Fürst Moritz Heinrichs zu Nassau-Hademar, an die Reichs Versammlung zu Regenspurg, bey dem Käyser zu intercediren, damit er von der unerträglichen Einqvartierungs-Last möge befreyet werden. III. 511 der verwittibten Fürstin zu Oranien und Nassau, Amelien, an den Käyser Josephum, daß er, ihrem Printzen zum Nachtheil, in der Oranischen Erb-Sache nichts verhängen möge. VI. 784 eben derselben an einige Reichs Fürsten, die Praetension ihres Printzen auf die Oranische Erbschafft zu secundiren. VI. 794 Fürst Christian Eberhards zu Ost-Frießland, an den Käyser Leopoldum, daß er in die von Chur Brandenburg gesuchte Anwartschafft auf Ost-Frießland nicht willigen möge. IV. 557 Georg Friedrichs, Fürstens zu Waldeck, seinen Commissarien auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg anzubefehlen, damit er ad Votum & Sessionem im Fürsten-Rath möge introduciret werden. IV. 157
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                     concludendi nicht hindern möge. IV. 28 Pfaltzgraf Leopold Ludwigs zu Veldentz,
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                     oder von einem vermögenden Stand, wegen seines dürfftigen Zustandes, darein ihn
                     der Frantzösische Krieg gesetzet. III. 865 Pfaltzgraf Friedrich Ludwigs zu
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                     Versammlung zu Regenspurg, bey dem Käyser zu intercediren, damit er von der
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                     möge. VI. 784 eben derselben an einige Reichs Fürsten, die Praetension ihres
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                     Eberhards zu Ost-Frießland, an den Käyser Leopoldum, daß er in die von Chur
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[0847] hergebrachten Modo per majora concludendi nicht hindern möge. IV. 28 Pfaltzgraf Leopold Ludwigs zu Veldentz, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Hülffe aus der Reichs-Casse, oder von einem vermögenden Stand, wegen seines dürfftigen Zustandes, darein ihn der Frantzösische Krieg gesetzet. III. 865 Pfaltzgraf Friedrich Ludwigs zu Zweybrücken, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Recommendation an den Käyser, wegen der von Franckreich erlittenen Gewaltthaten. III. 644 ejusd. an die Reichs-Versammlung, es durch ein Reichs-Gutachten dahin zu vermitteln, damit die Abführung derer Völcker aus denen Zweybrückischen Landen schleunig erfolgen möge. III. 919 Fürst Anthon Egons zu Fürstenberg, an die Herren, Georg Wilhelm, Ernst August und Johann Friedrichen, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, es intercedendo bey dem Käyser dahin zu vermitteln, daß er die von ihm nach Franckreich wegen seiner Mariage gethane Reise nicht ferner ungnädig empfinden möge. III. 768 Fürst Moritz Heinrichs zu Nassau-Hademar, an die Reichs Versammlung zu Regenspurg, bey dem Käyser zu intercediren, damit er von der unerträglichen Einqvartierungs-Last möge befreyet werden. III. 511 der verwittibten Fürstin zu Oranien und Nassau, Amelien, an den Käyser Josephum, daß er, ihrem Printzen zum Nachtheil, in der Oranischen Erb-Sache nichts verhängen möge. VI. 784 eben derselben an einige Reichs Fürsten, die Praetension ihres Printzen auf die Oranische Erbschafft zu secundiren. VI. 794 Fürst Christian Eberhards zu Ost-Frießland, an den Käyser Leopoldum, daß er in die von Chur Brandenburg gesuchte Anwartschafft auf Ost-Frießland nicht willigen möge. IV. 557 Georg Friedrichs, Fürstens zu Waldeck, seinen Commissarien auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg anzubefehlen, damit er ad Votum & Sessionem im Fürsten-Rath möge introduciret werden. IV. 157

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/847>, abgerufen am 25.11.2024.