Bischoffs Alexandri Sigismundi zu
Augspurg, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, bey dem Käyser zu
intercediren, damit sein Stifft wegen des in der Bäyerischen Unruhe erlittenen
Schadens mit einer billichen Indemnisation bedacht werde. VI. 676 des Bischoffs
Frantz Arnolds zu Paderborn, an den Käyser Josephum, daß er der Bischöfflichen
Wahl zu Münster ihren freyen Lauff lassen, und die wider seine Person gefaste
Ungnade möge schwinden lassen. VI. 592 Bischoff Marquard Rudolphs zu Costantz,
an Churfürst Johannem Hugonem zu Trier, daß er sich seines Hoch-Stiffts in
dessen schwerer Begegniß, wegen des von dem sehr gebrechlichen Baron Peter
Philipp von Berleps, durch Päbstliche Provision, wider die Stiffts-Statuta und
Concordata Nationis Germanicae, erhaltenen Canonicats nachdrücklich annehmen
möge. IV. 1042 Bischoff Johann Philipps zu Würtzburg, an den
Reichs-Vice-Cantzler, Graf Friedrich Carln von Schönborn, daß er zur
Wieder-Loßlassung seines Hof-Factors, des Juden Mosis Elckhan, behülfflich seyn,
auch ihm selbst deswegen behörige Satisfaction verschaffen möge. VI. 987 ejusd.
an den Käyser Josephum, die seinem Hof-Factor abgenommene Real- und Juratorische
Caution, ingleichen das an die Stadt Nürnberg deswegen ergangene Rescript zu
cassiren, und ihn an Wieder-Einziehung seiner Rent-Cammer-Wechsel-Briefe nicht hindern zu lassen. IV. 1018 Bischoff Johann Martins zu
Eichstädt, an den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg, um schleunige Hülffe
und Bedeckung seines Stiffts wider Frantzösische und Bäyerische Invasion. VI. 39
Bischoff Friedrich Christians zu Münster, an Churfürst Johannem Hugonem zu
Trier, den Churfürsten zu Bäyern mit Güte auf Käyserliche und des Reichs Seite
zu bringen. V. 772 Bischoff Johann Ludwigs zu Lüttich, an die Reichs-Versammlung
zu Regenspurg, wegen Moderation seines Matricular-Anschlags. IV. 839 des
Bischoffs zu Oßnabrück, Ernesti Augusti, an den Käyser Leopoldum, seine hohe
Käyserliche Autorität zu interponiren, damit Chur Mäyntz die Reichs-Stände an
dem
Bischoffs Alexandri Sigismundi zu
Augspurg, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, bey dem Käyser zu
intercediren, damit sein Stifft wegen des in der Bäyerischen Unruhe erlittenen
Schadens mit einer billichen Indemnisation bedacht werde. VI. 676 des Bischoffs
Frantz Arnolds zu Paderborn, an den Käyser Josephum, daß er der Bischöfflichen
Wahl zu Münster ihren freyen Lauff lassen, und die wider seine Person gefaste
Ungnade möge schwinden lassen. VI. 592 Bischoff Marquard Rudolphs zu Costantz,
an Churfürst Johannem Hugonem zu Trier, daß er sich seines Hoch-Stiffts in
dessen schwerer Begegniß, wegen des von dem sehr gebrechlichen Baron Peter
Philipp von Berleps, durch Päbstliche Provision, wider die Stiffts-Statuta und
Concordata Nationis Germanicae, erhaltenen Canonicats nachdrücklich annehmen
möge. IV. 1042 Bischoff Johann Philipps zu Würtzburg, an den
Reichs-Vice-Cantzler, Graf Friedrich Carln von Schönborn, daß er zur
Wieder-Loßlassung seines Hof-Factors, des Juden Mosis Elckhan, behülfflich seyn,
auch ihm selbst deswegen behörige Satisfaction verschaffen möge. VI. 987 ejusd.
an den Käyser Josephum, die seinem Hof-Factor abgenommene Real- und Juratorische
Caution, ingleichen das an die Stadt Nürnberg deswegen ergangene Rescript zu
cassiren, und ihn an Wieder-Einziehung seiner Rent-Cam̃er-Wechsel-Briefe nicht hindern zu lassen. IV. 1018 Bischoff Johann Martins zu
Eichstädt, an den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg, um schleunige Hülffe
und Bedeckung seines Stiffts wider Frantzösische und Bäyerische Invasion. VI. 39
Bischoff Friedrich Christians zu Münster, an Churfürst Johannem Hugonem zu
Trier, den Churfürsten zu Bäyern mit Güte auf Käyserliche und des Reichs Seite
zu bringen. V. 772 Bischoff Johann Ludwigs zu Lüttich, an die Reichs-Versammlung
zu Regenspurg, wegen Moderation seines Matricular-Anschlags. IV. 839 des
Bischoffs zu Oßnabrück, Ernesti Augusti, an den Käyser Leopoldum, seine hohe
Käyserliche Autorität zu interponiren, damit Chur Mäyntz die Reichs-Stände an
dem
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Bischoffs Alexandri Sigismundi zu
Augspurg, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, bey dem Käyser zu
intercediren, damit sein Stifft wegen des in der Bäyerischen Unruhe erlittenen
Schadens mit einer billichen Indemnisation bedacht werde. VI. 676 des Bischoffs
Frantz Arnolds zu Paderborn, an den Käyser Josephum, daß er der Bischöfflichen
Wahl zu Münster ihren freyen Lauff lassen, und die wider seine Person gefaste
Ungnade möge schwinden lassen. VI. 592 Bischoff Marquard Rudolphs zu Costantz,
an Churfürst Johannem Hugonem zu Trier, daß er sich seines Hoch-Stiffts in
dessen schwerer Begegniß, wegen des von dem sehr gebrechlichen Baron Peter
Philipp von Berleps, durch Päbstliche Provision, wider die Stiffts-Statuta und
Concordata Nationis Germanicae, erhaltenen Canonicats nachdrücklich annehmen
möge. IV. 1042 Bischoff Johann Philipps zu Würtzburg, an den
Reichs-Vice-Cantzler, Graf Friedrich Carln von Schönborn, daß er zur
Wieder-Loßlassung seines Hof-Factors, des Juden Mosis Elckhan, behülfflich seyn,
auch ihm selbst deswegen behörige Satisfaction verschaffen möge. VI. 987 ejusd.
an den Käyser Josephum, die seinem Hof-Factor abgenommene Real- und Juratorische
Caution, ingleichen das an die Stadt Nürnberg deswegen ergangene Rescript zu
cassiren, und ihn an Wieder-Einziehung seiner Rent-Cam̃er-Wechsel-Briefe nicht hindern zu lassen. IV. 1018 Bischoff Johann Martins zu
Eichstädt, an den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg, um schleunige Hülffe
und Bedeckung seines Stiffts wider Frantzösische und Bäyerische Invasion. VI. 39
Bischoff Friedrich Christians zu Münster, an Churfürst Johannem Hugonem zu
Trier, den Churfürsten zu Bäyern mit Güte auf Käyserliche und des Reichs Seite
zu bringen. V. 772 Bischoff Johann Ludwigs zu Lüttich, an die Reichs-Versammlung
zu Regenspurg, wegen Moderation seines Matricular-Anschlags. IV. 839 des
Bischoffs zu Oßnabrück, Ernesti Augusti, an den Käyser Leopoldum, seine hohe
Käyserliche Autorität zu interponiren, damit Chur Mäyntz die Reichs-Stände an
dem
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Bischoffs Alexandri Sigismundi zu Augspurg, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, bey dem Käyser zu intercediren, damit sein Stifft wegen des in der Bäyerischen Unruhe erlittenen Schadens mit einer billichen Indemnisation bedacht werde. VI. 676 des Bischoffs Frantz Arnolds zu Paderborn, an den Käyser Josephum, daß er der Bischöfflichen Wahl zu Münster ihren freyen Lauff lassen, und die wider seine Person gefaste Ungnade möge schwinden lassen. VI. 592 Bischoff Marquard Rudolphs zu Costantz, an Churfürst Johannem Hugonem zu Trier, daß er sich seines Hoch-Stiffts in dessen schwerer Begegniß, wegen des von dem sehr gebrechlichen Baron Peter Philipp von Berleps, durch Päbstliche Provision, wider die Stiffts-Statuta und Concordata Nationis Germanicae, erhaltenen Canonicats nachdrücklich annehmen möge. IV. 1042 Bischoff Johann Philipps zu Würtzburg, an den Reichs-Vice-Cantzler, Graf Friedrich Carln von Schönborn, daß er zur Wieder-Loßlassung seines Hof-Factors, des Juden Mosis Elckhan, behülfflich seyn, auch ihm selbst deswegen behörige Satisfaction verschaffen möge. VI. 987 ejusd. an den Käyser Josephum, die seinem Hof-Factor abgenommene Real- und Juratorische Caution, ingleichen das an die Stadt Nürnberg deswegen ergangene Rescript zu cassiren, und ihn an Wieder-Einziehung seiner Rent-Cam̃er-Wechsel-Briefe nicht hindern zu lassen. IV. 1018 Bischoff Johann Martins zu Eichstädt, an den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg, um schleunige Hülffe und Bedeckung seines Stiffts wider Frantzösische und Bäyerische Invasion. VI. 39 Bischoff Friedrich Christians zu Münster, an Churfürst Johannem Hugonem zu Trier, den Churfürsten zu Bäyern mit Güte auf Käyserliche und des Reichs Seite zu bringen. V. 772 Bischoff Johann Ludwigs zu Lüttich, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen Moderation seines Matricular-Anschlags. IV. 839 des Bischoffs zu Oßnabrück, Ernesti Augusti, an den Käyser Leopoldum, seine hohe Käyserliche Autorität zu interponiren, damit Chur Mäyntz die Reichs-Stände an dem
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/846>, abgerufen am 02.07.2024.
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