Reichs-Feld-Marschalln, Printzen Eugenii von Savoyen
Durchläuchtigkeit, und dem Königlichen Frantzösischen Marchall, Duc de Villars,
zu Rastadt vorgeweste Friedens-Conferenzien, mit der Gnade GOttes und Ihrer
Käyserlichen Majestät ohnermüdeten Standhafftigkeit, wie auch der von
obgedachter des tapffern Printzen Eugenii Durchläuchtigkeit, bezeigten sehr
klug- und vorsichtigen Conduite, am Ende noch zu einem glücklichen Ausschlag
gediehen, und durch den dabey errichteten Tractat, Ihrer Käyserlichen Majestät
und dem heiligen Römischen Reich, so viel es die Conjuncturen nur immer
zulassen, und annoch weit besser, als man zu Utrecht in Absehen gehat,
prospicirt worden seye; All dieses, und anderes mehr, ist meinen hoch- und
vielgeehrten Herren, vorhin und insonderheit von dem Reichs-Convent her, mit
allen Umständen bekannt. Ich habe mich bloß darauf beziehen, und anbey meinen
hoch- und vielgeehrten Herren zu obermeldetem hocherfreulichen Erfolg, meine
grundmüthige Congratulation ablegen sollen, gar nicht zweifelnd, daß der nach
Baden in der Schweitz angesehene weitere Congress einen gleichmäßigen Ausgang
habe, mithin auch alles und iedes nach der höchst-rühmlichen und
Reichs-vätterlichen allergnädigsten Käyserlichen Intention und Obsorge, zu
vollkommener der Stände, wie auch einer, GOtt gebe! beständiger Friedens-Ruhe
gelangen werde. Gleichwie es nun aber solchemnach darauf auch hauptsächlich
ankommet, daß sowohl zur Execution des Tractats und Bewahrung der
Reichs-Gräntzen, als zu Abstossung der von Reichs wegen gemachten Schulden, die
pro
Reichs-Feld-Marschalln, Printzen Eugenii von Savoyen
Durchläuchtigkeit, und dem Königlichen Frantzösischen Marchall, Duc de Villars,
zu Rastadt vorgeweste Friedens-Conferenzien, mit der Gnade GOttes und Ihrer
Käyserlichen Majestät ohnermüdeten Standhafftigkeit, wie auch der von
obgedachter des tapffern Printzen Eugenii Durchläuchtigkeit, bezeigten sehr
klug- und vorsichtigen Conduite, am Ende noch zu einem glücklichen Ausschlag
gediehen, und durch den dabey errichteten Tractat, Ihrer Käyserlichen Majestät
und dem heiligen Römischen Reich, so viel es die Conjuncturen nur immer
zulassen, und annoch weit besser, als man zu Utrecht in Absehen gehat,
prospicirt worden seye; All dieses, und anderes mehr, ist meinen hoch- und
vielgeehrten Herren, vorhin und insonderheit von dem Reichs-Convent her, mit
allen Umständen bekannt. Ich habe mich bloß darauf beziehen, und anbey meinen
hoch- und vielgeehrten Herren zu obermeldetem hocherfreulichen Erfolg, meine
grundmüthige Congratulation ablegen sollen, gar nicht zweifelnd, daß der nach
Baden in der Schweitz angesehene weitere Congress einen gleichmäßigen Ausgang
habe, mithin auch alles und iedes nach der höchst-rühmlichen und
Reichs-vätterlichen allergnädigsten Käyserlichen Intention und Obsorge, zu
vollkommener der Stände, wie auch einer, GOtt gebe! beständiger Friedens-Ruhe
gelangen werde. Gleichwie es nun aber solchemnach darauf auch hauptsächlich
ankommet, daß sowohl zur Execution des Tractats und Bewahrung der
Reichs-Gräntzen, als zu Abstossung der von Reichs wegen gemachten Schulden, die
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Reichs-Feld-Marschalln, Printzen Eugenii von Savoyen
Durchläuchtigkeit, und dem Königlichen Frantzösischen Marchall, Duc de Villars,
zu Rastadt vorgeweste Friedens-Conferenzien, mit der Gnade GOttes und Ihrer
Käyserlichen Majestät ohnermüdeten Standhafftigkeit, wie auch der von
obgedachter des tapffern Printzen Eugenii Durchläuchtigkeit, bezeigten sehr
klug- und vorsichtigen Conduite, am Ende noch zu einem glücklichen Ausschlag
gediehen, und durch den dabey errichteten Tractat, Ihrer Käyserlichen Majestät
und dem heiligen Römischen Reich, so viel es die Conjuncturen nur immer
zulassen, und annoch weit besser, als man zu Utrecht in Absehen gehat,
prospicirt worden seye; All dieses, und anderes mehr, ist meinen hoch- und
vielgeehrten Herren, vorhin und insonderheit von dem Reichs-Convent her, mit
allen Umständen bekannt. Ich habe mich bloß darauf beziehen, und anbey meinen
hoch- und vielgeehrten Herren zu obermeldetem hocherfreulichen Erfolg, meine
grundmüthige Congratulation ablegen sollen, gar nicht zweifelnd, daß der nach
Baden in der Schweitz angesehene weitere Congress einen gleichmäßigen Ausgang
habe, mithin auch alles und iedes nach der höchst-rühmlichen und
Reichs-vätterlichen allergnädigsten Käyserlichen Intention und Obsorge, zu
vollkommener der Stände, wie auch einer, GOtt gebe! beständiger Friedens-Ruhe
gelangen werde. Gleichwie es nun aber solchemnach darauf auch hauptsächlich
ankommet, daß sowohl zur Execution des Tractats und Bewahrung der
Reichs-Gräntzen, als zu Abstossung der von Reichs wegen gemachten Schulden, die
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Reichs-Feld-Marschalln, Printzen Eugenii von Savoyen Durchläuchtigkeit, und dem Königlichen Frantzösischen Marchall, Duc de Villars, zu Rastadt vorgeweste Friedens-Conferenzien, mit der Gnade GOttes und Ihrer Käyserlichen Majestät ohnermüdeten Standhafftigkeit, wie auch der von obgedachter des tapffern Printzen Eugenii Durchläuchtigkeit, bezeigten sehr klug- und vorsichtigen Conduite, am Ende noch zu einem glücklichen Ausschlag gediehen, und durch den dabey errichteten Tractat, Ihrer Käyserlichen Majestät und dem heiligen Römischen Reich, so viel es die Conjuncturen nur immer zulassen, und annoch weit besser, als man zu Utrecht in Absehen gehat, prospicirt worden seye; All dieses, und anderes mehr, ist meinen hoch- und vielgeehrten Herren, vorhin und insonderheit von dem Reichs-Convent her, mit allen Umständen bekannt. Ich habe mich bloß darauf beziehen, und anbey meinen hoch- und vielgeehrten Herren zu obermeldetem hocherfreulichen Erfolg, meine grundmüthige Congratulation ablegen sollen, gar nicht zweifelnd, daß der nach Baden in der Schweitz angesehene weitere Congress einen gleichmäßigen Ausgang habe, mithin auch alles und iedes nach der höchst-rühmlichen und Reichs-vätterlichen allergnädigsten Käyserlichen Intention und Obsorge, zu vollkommener der Stände, wie auch einer, GOtt gebe! beständiger Friedens-Ruhe gelangen werde. Gleichwie es nun aber solchemnach darauf auch hauptsächlich ankommet, daß sowohl zur Execution des Tractats und Bewahrung der Reichs-Gräntzen, als zu Abstossung der von Reichs wegen gemachten Schulden, die pro
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/84>, abgerufen am 24.11.2024.
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