Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
nichts anders, als die Versicherung
seiner Lande, angesehen wären. II. 648 justificiret gegen den Bischoff zu
Straßburg, Franciscum Egonem, sein Verfahren bey der Wahl eines Coadjutoris. II.
661. sqq. wird von Bürgemeister und Rath der Stadt Höxter ersuchet, einigen
eigenmächtig aufgeworffenen Deputirten ihres Brau-Amts kein Gehör zu geben,
sondern sie vielmehr, wegen erregten Auflauffs, der Gebühr nach zu bestraffen.
II. 828. sqq. demselben berichtet Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel, warum
er die mit lauter Aufruhr erfüllte Stadt Höxter besetzen müssen. II. 842
beschweret sich bey Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln und andern
Catholischen Chur- und Fürsten, über Hertzog Rudolph Augusten zu Wolffenbüttel,
daß er, durch Besehung der Stadt Höxter, seine Territorial-Jurisdiction
violiret, und bittet sich wider denselben ihre Assistenz aus. II. 845. sqq.
ersuchet die übrigen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ihm in seiner
gesuchten Satisfaction wider Hertzog Rudolph Augusten nicht hinderlich zu seyn.
II. 857. sqq. offeriret sich gegen gemeldte Braunschweig-Lüneburgische Fürsten,
ihnen vor ihr Theil die Belehnung über die Stücke, so ihr gesammtes Haus von dem
Stifft Corvey zur Lehen träget, wiederfahren zu lassen. II. 858 wird von denen
General-Staaten der vereinigten Niederlande ersuchet, bey dem von der Cron
Franckreich wider sie declarirten Kriege, eine auf gewisse Conditiones gesetzte
Neutralität zu observiren. II. 937 remonstriret denen General-Staaten die
Unbillichkeit dieser vorgeschlagenen Conditionen. II. 939. sqq. fodert nebst
Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, die Stadt Gröningen zur Ubergabe auf.
II. 949 von demselben fodert Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg
Satisfaction, wegen des im Clevischen von Frantzosen verursachten Schadens, und
drohet demselben, in Unterbleibung dessen, Repressalien in seinen Landen zu
gebrauchen. II. 969
nichts anders, als die Versicherung
seiner Lande, angesehen wären. II. 648 justificiret gegen den Bischoff zu
Straßburg, Franciscum Egonem, sein Verfahren bey der Wahl eines Coadjutoris. II.
661. sqq. wird von Bürgemeister und Rath der Stadt Höxter ersuchet, einigen
eigenmächtig aufgeworffenen Deputirten ihres Brau-Amts kein Gehör zu geben,
sondern sie vielmehr, wegen erregten Auflauffs, der Gebühr nach zu bestraffen.
II. 828. sqq. demselben berichtet Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel, warum
er die mit lauter Aufruhr erfüllte Stadt Höxter besetzen müssen. II. 842
beschweret sich bey Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln und andern
Catholischen Chur- und Fürsten, über Hertzog Rudolph Augusten zu Wolffenbüttel,
daß er, durch Besehung der Stadt Höxter, seine Territorial-Jurisdiction
violiret, und bittet sich wider denselben ihre Assistenz aus. II. 845. sqq.
ersuchet die übrigen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ihm in seiner
gesuchten Satisfaction wider Hertzog Rudolph Augusten nicht hinderlich zu seyn.
II. 857. sqq. offeriret sich gegen gemeldte Braunschweig-Lüneburgische Fürsten,
ihnen vor ihr Theil die Belehnung über die Stücke, so ihr gesammtes Haus von dem
Stifft Corvey zur Lehen träget, wiederfahren zu lassen. II. 858 wird von denen
General-Staaten der vereinigten Niederlande ersuchet, bey dem von der Cron
Franckreich wider sie declarirten Kriege, eine auf gewisse Conditiones gesetzte
Neutralität zu observiren. II. 937 remonstriret denen General-Staaten die
Unbillichkeit dieser vorgeschlagenen Conditionen. II. 939. sqq. fodert nebst
Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, die Stadt Gröningen zur Ubergabe auf.
II. 949 von demselben fodert Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg
Satisfaction, wegen des im Clevischen von Frantzosen verursachten Schadens, und
drohet demselben, in Unterbleibung dessen, Repressalien in seinen Landen zu
gebrauchen. II. 969
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f0772"/> nichts anders, als die Versicherung seiner Lande, angesehen wären. II. 648 justificiret gegen den Bischoff zu Straßburg, Franciscum Egonem, sein Verfahren bey der Wahl eines Coadjutoris. II. 661. sqq. wird von Bürgemeister und Rath der Stadt Höxter ersuchet, einigen eigenmächtig aufgeworffenen Deputirten ihres Brau-Amts kein Gehör zu geben, sondern sie vielmehr, wegen erregten Auflauffs, der Gebühr nach zu bestraffen. II. 828. sqq. demselben berichtet Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel, warum er die mit lauter Aufruhr erfüllte Stadt Höxter besetzen müssen. II. 842 beschweret sich bey Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln und andern Catholischen Chur- und Fürsten, über Hertzog Rudolph Augusten zu Wolffenbüttel, daß er, durch Besehung der Stadt Höxter, seine Territorial-Jurisdiction violiret, und bittet sich wider denselben ihre Assistenz aus. II. 845. sqq. ersuchet die übrigen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ihm in seiner gesuchten Satisfaction wider Hertzog Rudolph Augusten nicht hinderlich zu seyn. II. 857. sqq. offeriret sich gegen gemeldte Braunschweig-Lüneburgische Fürsten, ihnen vor ihr Theil die Belehnung über die Stücke, so ihr gesammtes Haus von dem Stifft Corvey zur Lehen träget, wiederfahren zu lassen. II. 858 wird von denen General-Staaten der vereinigten Niederlande ersuchet, bey dem von der Cron Franckreich wider sie declarirten Kriege, eine auf gewisse Conditiones gesetzte Neutralität zu observiren. II. 937 remonstriret denen General-Staaten die Unbillichkeit dieser vorgeschlagenen Conditionen. II. 939. sqq. fodert nebst Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, die Stadt Gröningen zur Ubergabe auf. II. 949 von demselben fodert Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg Satisfaction, wegen des im Clevischen von Frantzosen verursachten Schadens, und drohet demselben, in Unterbleibung dessen, Repressalien in seinen Landen zu gebrauchen. II. 969 </l> </div> </body> </text> </TEI> [0772]
nichts anders, als die Versicherung seiner Lande, angesehen wären. II. 648 justificiret gegen den Bischoff zu Straßburg, Franciscum Egonem, sein Verfahren bey der Wahl eines Coadjutoris. II. 661. sqq. wird von Bürgemeister und Rath der Stadt Höxter ersuchet, einigen eigenmächtig aufgeworffenen Deputirten ihres Brau-Amts kein Gehör zu geben, sondern sie vielmehr, wegen erregten Auflauffs, der Gebühr nach zu bestraffen. II. 828. sqq. demselben berichtet Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel, warum er die mit lauter Aufruhr erfüllte Stadt Höxter besetzen müssen. II. 842 beschweret sich bey Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln und andern Catholischen Chur- und Fürsten, über Hertzog Rudolph Augusten zu Wolffenbüttel, daß er, durch Besehung der Stadt Höxter, seine Territorial-Jurisdiction violiret, und bittet sich wider denselben ihre Assistenz aus. II. 845. sqq. ersuchet die übrigen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ihm in seiner gesuchten Satisfaction wider Hertzog Rudolph Augusten nicht hinderlich zu seyn. II. 857. sqq. offeriret sich gegen gemeldte Braunschweig-Lüneburgische Fürsten, ihnen vor ihr Theil die Belehnung über die Stücke, so ihr gesammtes Haus von dem Stifft Corvey zur Lehen träget, wiederfahren zu lassen. II. 858 wird von denen General-Staaten der vereinigten Niederlande ersuchet, bey dem von der Cron Franckreich wider sie declarirten Kriege, eine auf gewisse Conditiones gesetzte Neutralität zu observiren. II. 937 remonstriret denen General-Staaten die Unbillichkeit dieser vorgeschlagenen Conditionen. II. 939. sqq. fodert nebst Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, die Stadt Gröningen zur Ubergabe auf. II. 949 von demselben fodert Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg Satisfaction, wegen des im Clevischen von Frantzosen verursachten Schadens, und drohet demselben, in Unterbleibung dessen, Repressalien in seinen Landen zu gebrauchen. II. 969
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |