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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Georg Wilhelm der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. VII. 543 Christian Ernst, Graf zu Pappenheim, Reichs-Erb-Marschall, erhält von dem Käyserlichen Principal-Commissario Ordre, sich nach Regenspurg zu verfügen, und bey der Introduction des Hertzogs von Marlborough in das Reichs-Fürstliche Collegium sein Amt zu verwalten. VI. 636 erhält von Königlicher Majestät in Pohlen Ordre, die bey Wahl-Tagen vormahls gehaltene Acta aufzusuchen, und einen Reichs-Qvartier-Meister anzunehmen. VII. 256 erinnert den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, vor die Qvartiere bey dem bevorstehenden Wahl-Tag zu sorgen. VII. 261. 263 nimmt Licentiat Heberern zum Reichs-Qvartier-Meister an, und ertheilet demselben ein Creditiv an den Magistrat zu Franckfurt. VII. 265 Christian Ludwig, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg. I. 626 Christian Ludwig, Hertzog zu Mecklenburg-Schwerin, beschweret sich bey dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Convent zu Braunschweig, daß Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg in Büzow Guarnison geleget, und verlanget, daß dieser Ort ihm wiederum zu seiner freyen Disposition möchte eingeräumet werden. III. 637 dessen Suchen recommandiret die Nieder-Sächsische Cräyß-Gesandtschafft dem Churfürsten zu Brandenburg. III. 638 ersuchet die Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, daß sie durch ihre Gevollmächtigten bey denen Friedens-Tractaten zu Nimwegen, sein Interesse, und besonders die Cassirung des Warnemünder-Zolls möchten befördern helffen. III. 773 wird von Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg ersuchet, zweyen von dessen Regimentern einen freyen und sichern Durchzug durch seine Lande zu verstatten. III. 955 beschweret sich bey gedachtem Churfürsten zu Brandenburg über das üble Verhalten seiner Regimenter, und
Georg Wilhelm der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. VII. 543 Christian Ernst, Graf zu Pappenheim, Reichs-Erb-Marschall, erhält von dem Käyserlichen Principal-Commissario Ordre, sich nach Regenspurg zu verfügen, und bey der Introduction des Hertzogs von Marlborough in das Reichs-Fürstliche Collegium sein Amt zu verwalten. VI. 636 erhält von Königlicher Majestät in Pohlen Ordre, die bey Wahl-Tagen vormahls gehaltene Acta aufzusuchen, und einen Reichs-Qvartier-Meister anzunehmen. VII. 256 erinnert den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, vor die Qvartiere bey dem bevorstehenden Wahl-Tag zu sorgen. VII. 261. 263 nimmt Licentiat Heberern zum Reichs-Qvartier-Meister an, und ertheilet demselben ein Creditiv an den Magistrat zu Franckfurt. VII. 265 Christian Ludwig, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg. I. 626 Christian Ludwig, Hertzog zu Mecklenburg-Schwerin, beschweret sich bey dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Convent zu Braunschweig, daß Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg in Büzow Guarnison geleget, und verlanget, daß dieser Ort ihm wiederum zu seiner freyen Disposition möchte eingeräumet werden. III. 637 dessen Suchen recommandiret die Nieder-Sächsische Cräyß-Gesandtschafft dem Churfürsten zu Brandenburg. III. 638 ersuchet die Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, daß sie durch ihre Gevollmächtigten bey denen Friedens-Tractaten zu Nimwegen, sein Interesse, und besonders die Cassirung des Warnemünder-Zolls möchten befördern helffen. III. 773 wird von Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg ersuchet, zweyen von dessen Regimentern einen freyen und sichern Durchzug durch seine Lande zu verstatten. III. 955 beschweret sich bey gedachtem Churfürsten zu Brandenburg über das üble Verhalten seiner Regimenter, und
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[0767] Georg Wilhelm der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. VII. 543 Christian Ernst, Graf zu Pappenheim, Reichs-Erb-Marschall, erhält von dem Käyserlichen Principal-Commissario Ordre, sich nach Regenspurg zu verfügen, und bey der Introduction des Hertzogs von Marlborough in das Reichs-Fürstliche Collegium sein Amt zu verwalten. VI. 636 erhält von Königlicher Majestät in Pohlen Ordre, die bey Wahl-Tagen vormahls gehaltene Acta aufzusuchen, und einen Reichs-Qvartier-Meister anzunehmen. VII. 256 erinnert den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, vor die Qvartiere bey dem bevorstehenden Wahl-Tag zu sorgen. VII. 261. 263 nimmt Licentiat Heberern zum Reichs-Qvartier-Meister an, und ertheilet demselben ein Creditiv an den Magistrat zu Franckfurt. VII. 265 Christian Ludwig, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg. I. 626 Christian Ludwig, Hertzog zu Mecklenburg-Schwerin, beschweret sich bey dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Convent zu Braunschweig, daß Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg in Büzow Guarnison geleget, und verlanget, daß dieser Ort ihm wiederum zu seiner freyen Disposition möchte eingeräumet werden. III. 637 dessen Suchen recommandiret die Nieder-Sächsische Cräyß-Gesandtschafft dem Churfürsten zu Brandenburg. III. 638 ersuchet die Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, daß sie durch ihre Gevollmächtigten bey denen Friedens-Tractaten zu Nimwegen, sein Interesse, und besonders die Cassirung des Warnemünder-Zolls möchten befördern helffen. III. 773 wird von Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg ersuchet, zweyen von dessen Regimentern einen freyen und sichern Durchzug durch seine Lande zu verstatten. III. 955 beschweret sich bey gedachtem Churfürsten zu Brandenburg über das üble Verhalten seiner Regimenter, und

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/767>, abgerufen am 25.11.2024.