Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
des
Cammer-Gerichts nach Franckfurt aufgewendeten Unkosten zu verhelffen. IV. 757.
sqq. wird endlich nach Wetzlar transferiret. IV. 829 bittet den Käyser
Leopoldum, daß es von Wetzlar an einen beqvemern und mit allen nöthigen
Requisitis besser versehenen Ort möge transferiret werden. IV. 829. 1133
ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die verlangte Translocation
bestens befördern zu helffen. IV. 833. sqq. 1136. soll von Wetzlar nach
Schweinfurt transferirt werden. IV. 876 daß zu dessen Reception die Stadt
Schweinfurt nicht geschickt sey, stellet der Magistrat daselbst der
Reichs-Versammlung, und insonderheit dem Reichs-Städtischen Collegio zu
Regenspurg vor, und bittet dahero, sie mit dergleichen Zumuthung zu verschonen.
VIII. 382. IV. 876 sqq. bestehet aus Personen aller 3. im Römischen Reich
zugelassenen Religionen. IV. 539 ersuchet den Käyser Leopoldum, bey innstehenden
Friedens-Tractaten sich dieses hohen Gerichts Satisfaction, wegen erlittenen
Schadens von der Cron Franckreich, ingleichen die Ausmachung einer beständigen
Neutralität vor dasselbe auf alle unverhoffte Kriegs-Fälle, sich bestens
recommandirt seyn zu lassen. IV. 1090. sqq. ersuchet die Reichs-Versammlung zu
Regenspurg, bey denen Friedens-Tractaten seine von Franckreich zu fodern habende
Satisfaction befördern zu helffen. IV. 1096 demselben praesentiret Churfürst
Maximilian Emanuel in Bäyern den Grafen Johann Tobiam Ignatium Nytzen zum
Assessore. V. 379 demselben recommandiret auch Churfürst Johann Hugo zu Trier,
als Käyserlicher Cammer Richter, den von Chur Bäyern praesentirten Graf Nytzen.
V. 423 demselben recommandiret der Churfürst in Bäyern die würckliche Reception
des von ihm zum Assessorat praesentirten Graf Nytzens. V. 532 wird von besagtem
Churfürsten vermahnet, den Graf Nytzen bey seiner, Reception wider alle
Widriggesinnte zu mainteniren. VI. 224
des
Cammer-Gerichts nach Franckfurt aufgewendeten Unkosten zu verhelffen. IV. 757.
sqq. wird endlich nach Wetzlar transferiret. IV. 829 bittet den Käyser
Leopoldum, daß es von Wetzlar an einen beqvemern und mit allen nöthigen
Requisitis besser versehenen Ort möge transferiret werden. IV. 829. 1133
ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die verlangte Translocation
bestens befördern zu helffen. IV. 833. sqq. 1136. soll von Wetzlar nach
Schweinfurt transferirt werden. IV. 876 daß zu dessen Reception die Stadt
Schweinfurt nicht geschickt sey, stellet der Magistrat daselbst der
Reichs-Versammlung, und insonderheit dem Reichs-Städtischen Collegio zu
Regenspurg vor, und bittet dahero, sie mit dergleichen Zumuthung zu verschonen.
VIII. 382. IV. 876 sqq. bestehet aus Personen aller 3. im Römischen Reich
zugelassenen Religionen. IV. 539 ersuchet den Käyser Leopoldum, bey innstehenden
Friedens-Tractaten sich dieses hohen Gerichts Satisfaction, wegen erlittenen
Schadens von der Cron Franckreich, ingleichen die Ausmachung einer beständigen
Neutralität vor dasselbe auf alle unverhoffte Kriegs-Fälle, sich bestens
recommandirt seyn zu lassen. IV. 1090. sqq. ersuchet die Reichs-Versammlung zu
Regenspurg, bey denen Friedens-Tractaten seine von Franckreich zu fodern habende
Satisfaction befördern zu helffen. IV. 1096 demselben praesentiret Churfürst
Maximilian Emanuel in Bäyern den Grafen Johann Tobiam Ignatium Nytzen zum
Assessore. V. 379 demselben recommandiret auch Churfürst Johann Hugo zu Trier,
als Käyserlicher Cammer Richter, den von Chur Bäyern praesentirten Graf Nytzen.
V. 423 demselben recommandiret der Churfürst in Bäyern die würckliche Reception
des von ihm zum Assessorat praesentirten Graf Nytzens. V. 532 wird von besagtem
Churfürsten vermahnet, den Graf Nytzen bey seiner, Reception wider alle
Widriggesinnte zu mainteniren. VI. 224
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des Cammer-Gerichts nach Franckfurt aufgewendeten Unkosten zu verhelffen. IV. 757. sqq. wird endlich nach Wetzlar transferiret. IV. 829 bittet den Käyser Leopoldum, daß es von Wetzlar an einen beqvemern und mit allen nöthigen Requisitis besser versehenen Ort möge transferiret werden. IV. 829. 1133 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die verlangte Translocation bestens befördern zu helffen. IV. 833. sqq. 1136. soll von Wetzlar nach Schweinfurt transferirt werden. IV. 876 daß zu dessen Reception die Stadt Schweinfurt nicht geschickt sey, stellet der Magistrat daselbst der Reichs-Versammlung, und insonderheit dem Reichs-Städtischen Collegio zu Regenspurg vor, und bittet dahero, sie mit dergleichen Zumuthung zu verschonen. VIII. 382. IV. 876 sqq. bestehet aus Personen aller 3. im Römischen Reich zugelassenen Religionen. IV. 539 ersuchet den Käyser Leopoldum, bey innstehenden Friedens-Tractaten sich dieses hohen Gerichts Satisfaction, wegen erlittenen Schadens von der Cron Franckreich, ingleichen die Ausmachung einer beständigen Neutralität vor dasselbe auf alle unverhoffte Kriegs-Fälle, sich bestens recommandirt seyn zu lassen. IV. 1090. sqq. ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, bey denen Friedens-Tractaten seine von Franckreich zu fodern habende Satisfaction befördern zu helffen. IV. 1096 demselben praesentiret Churfürst Maximilian Emanuel in Bäyern den Grafen Johann Tobiam Ignatium Nytzen zum Assessore. V. 379 demselben recommandiret auch Churfürst Johann Hugo zu Trier, als Käyserlicher Cammer Richter, den von Chur Bäyern praesentirten Graf Nytzen. V. 423 demselben recommandiret der Churfürst in Bäyern die würckliche Reception des von ihm zum Assessorat praesentirten Graf Nytzens. V. 532 wird von besagtem Churfürsten vermahnet, den Graf Nytzen bey seiner, Reception wider alle Widriggesinnte zu mainteniren. VI. 224
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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