Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
ersuchet die Reichs-Versammlung
zu Regenspurg, daß dieses höchste Reichs-Gerichte von allen Kriegs-Beschwerden
möge befreyet bleiben. III. 170 will den dritten Praesidenten nicht annehmen.
III. 182. 226 erhält deßwegen scharffen Befehl vom Käyser, Graf Maximilianen zu
Hohenzollern zum dritten Praesidenten aufzunehmen, und förderlichst zu
installiren. III. 224. 550 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß bey denen
bevorstehenden Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor denjenigen
Ort, wo dieses höchste Reichs-Gerichte sich befindet, in vim Pacti publici von
allerseits Paciscirenden aufgerichtet werden möchte. III. 750. 991 recommandiret
der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die beharrliche Securität dieses höchsten
Reichs-Gerichts. III. 754. 993. 1068. 1103 beschweret sich bey dem Käyser über
des Magistrats zu Speyer unverantwortliche Eingriffe in die
Cammer-Gerichts-Jurisdiction. VIII. 116 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo
über den Magistrat zu Speyer, daß selbiger das wider eines Assessoris Diener, in
Puncto Furti, gesprochene Urtheil nicht exequiren wolle. III 953 eröffnet dem
Käyser seine Gedancken über die vorhabende Translation. III. 1171. sqq. ersuchet
den Käyser Leopoldum, der Stadt Speyer aufs neue die in vorigen Kriegs-Jahren
erlangte Neutralität zu gestatten. III. 1099 zu dessen Verlegung kommen die drey
Reichs-Städte, Wetzlar, Friedberg und Schweinfurth, in Vorschlag. II. 59 ist mit
keiner von denen drey vorgeschlagenen Städten zufrieden. IV. 62. 69. sqq. hält
Franckfurt und Hanau vor die beqvemsten Oerter. IV. 71 nimmt aus Furcht vor
denen Frantzosen seine Retirade nach Franckfurt an Mäyn. IV. 757 Assessores
desselben ersuchen die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, ihnen zu Erstattung
derer wegen Translation
ersuchet die Reichs-Versammlung
zu Regenspurg, daß dieses höchste Reichs-Gerichte von allen Kriegs-Beschwerden
möge befreyet bleiben. III. 170 will den dritten Praesidenten nicht annehmen.
III. 182. 226 erhält deßwegen scharffen Befehl vom Käyser, Graf Maximilianen zu
Hohenzollern zum dritten Praesidenten aufzunehmen, und förderlichst zu
installiren. III. 224. 550 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß bey denen
bevorstehenden Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor denjenigen
Ort, wo dieses höchste Reichs-Gerichte sich befindet, in vim Pacti publici von
allerseits Paciscirenden aufgerichtet werden möchte. III. 750. 991 recommandiret
der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die beharrliche Securität dieses höchsten
Reichs-Gerichts. III. 754. 993. 1068. 1103 beschweret sich bey dem Käyser über
des Magistrats zu Speyer unverantwortliche Eingriffe in die
Cammer-Gerichts-Jurisdiction. VIII. 116 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo
über den Magistrat zu Speyer, daß selbiger das wider eines Assessoris Diener, in
Puncto Furti, gesprochene Urtheil nicht exequiren wolle. III 953 eröffnet dem
Käyser seine Gedancken über die vorhabende Translation. III. 1171. sqq. ersuchet
den Käyser Leopoldum, der Stadt Speyer aufs neue die in vorigen Kriegs-Jahren
erlangte Neutralität zu gestatten. III. 1099 zu dessen Verlegung kommen die drey
Reichs-Städte, Wetzlar, Friedberg und Schweinfurth, in Vorschlag. II. 59 ist mit
keiner von denen drey vorgeschlagenen Städten zufrieden. IV. 62. 69. sqq. hält
Franckfurt und Hanau vor die beqvemsten Oerter. IV. 71 nimmt aus Furcht vor
denen Frantzosen seine Retirade nach Franckfurt an Mäyn. IV. 757 Assessores
desselben ersuchen die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, ihnen zu Erstattung
derer wegen Translation
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ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß dieses höchste Reichs-Gerichte von allen Kriegs-Beschwerden möge befreyet bleiben. III. 170 will den dritten Praesidenten nicht annehmen. III. 182. 226 erhält deßwegen scharffen Befehl vom Käyser, Graf Maximilianen zu Hohenzollern zum dritten Praesidenten aufzunehmen, und förderlichst zu installiren. III. 224. 550 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß bey denen bevorstehenden Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor denjenigen Ort, wo dieses höchste Reichs-Gerichte sich befindet, in vim Pacti publici von allerseits Paciscirenden aufgerichtet werden möchte. III. 750. 991 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die beharrliche Securität dieses höchsten Reichs-Gerichts. III. 754. 993. 1068. 1103 beschweret sich bey dem Käyser über des Magistrats zu Speyer unverantwortliche Eingriffe in die Cammer-Gerichts-Jurisdiction. VIII. 116 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über den Magistrat zu Speyer, daß selbiger das wider eines Assessoris Diener, in Puncto Furti, gesprochene Urtheil nicht exequiren wolle. III 953 eröffnet dem Käyser seine Gedancken über die vorhabende Translation. III. 1171. sqq. ersuchet den Käyser Leopoldum, der Stadt Speyer aufs neue die in vorigen Kriegs-Jahren erlangte Neutralität zu gestatten. III. 1099 zu dessen Verlegung kommen die drey Reichs-Städte, Wetzlar, Friedberg und Schweinfurth, in Vorschlag. II. 59 ist mit keiner von denen drey vorgeschlagenen Städten zufrieden. IV. 62. 69. sqq. hält Franckfurt und Hanau vor die beqvemsten Oerter. IV. 71 nimmt aus Furcht vor denen Frantzosen seine Retirade nach Franckfurt an Mäyn. IV. 757 Assessores desselben ersuchen die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, ihnen zu Erstattung derer wegen Translation
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