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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gebohrne, Hochedle, Gestrenge, Veste, Hochgelehrte, Gnädige, auch insonders Großgünstige, Hochgeehrte Herren,

EUer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unseren Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, haben hiemit hertzerfreulichst benachrichten sollen, daß anheut von Ihrer Käyserlichen Majestät und dero hohen Administration in Bäyern, die so sehnlich gesucht- und gewünschte allergnädigst- und gnädigste Resolution uns eröffnet, auch die desfalls nöthige Befehle an ihre Behörde ertheilet worden, daß die Sperr hiesiger Stadt völlig aufgehebt, die deshalb aufgestellt geweste Wachten wiederum abgeführet, und das Commercium zu Wasser und Land fceygelassen seyn solte, gleich wie nun die Erlangung sothanen allergnädigsten Resultats Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, hochgültiges und gütigstes Vorwort besonders befördert: Als haben unsere desfalls schuldige gehorsamste Dancksagung hiemit abstatten, sollen, mit dem devotesten Wunsch, daß der Allerhöchste diese und alle andere hiesiger Stadt und Gemeinde erzeigte hohe Gnade und Wohlwollen, mit vielem Segen vergelten, Euer Excellenz, Hochwürden und Gnaden, und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, hohe und geehrteste Personen und Familien, dem Publico zum Besten und zu unserer besondern Consolation, in unverrücktem Wohlergehen erhalten, auch uns das Vermögen und Kräffte verleihen wolle, unsere schuldigste Danckbarkeit gefliessenst in angenehmen Diensten bezeigen zu können:

Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gebohrne, Hochedle, Gestrenge, Veste, Hochgelehrte, Gnädige, auch insonders Großgünstige, Hochgeehrte Herren,

EUer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unseren Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, haben hiemit hertzerfreulichst benachrichten sollen, daß anheut von Ihrer Käyserlichen Majestät und dero hohen Administration in Bäyern, die so sehnlich gesucht- und gewünschte allergnädigst- und gnädigste Resolution uns eröffnet, auch die desfalls nöthige Befehle an ihre Behörde ertheilet worden, daß die Sperr hiesiger Stadt völlig aufgehebt, die deshalb aufgestellt geweste Wachten wiederum abgeführet, und das Commercium zu Wasser und Land fceygelassen seyn solte, gleich wie nun die Erlangung sothanen allergnädigsten Resultats Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, hochgültiges und gütigstes Vorwort besonders befördert: Als haben unsere desfalls schuldige gehorsamste Dancksagung hiemit abstatten, sollen, mit dem devotesten Wunsch, daß der Allerhöchste diese und alle andere hiesiger Stadt und Gemeinde erzeigte hohe Gnade und Wohlwollen, mit vielem Segen vergelten, Euer Excellenz, Hochwürden und Gnaden, und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, hohe und geehrteste Personen und Familien, dem Publico zum Besten und zu unserer besondern Consolation, in unverrücktem Wohlergehen erhalten, auch uns das Vermögen und Kräffte verleihen wolle, unsere schuldigste Danckbarkeit gefliessenst in angenehmen Diensten bezeigen zu können:

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                     sehnlich gesucht- und gewünschte allergnädigst- und gnädigste Resolution uns
                     eröffnet, auch die desfalls nöthige Befehle an ihre Behörde ertheilet worden,
                     daß die Sperr hiesiger Stadt völlig aufgehebt, die deshalb aufgestellt geweste
                     Wachten wiederum abgeführet, und das Commercium zu Wasser und Land fceygelassen
                     seyn solte, gleich wie nun die Erlangung sothanen allergnädigsten Resultats Euer
                     Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren,
                     hochgültiges und gütigstes Vorwort besonders befördert: Als haben unsere
                     desfalls schuldige gehorsamste Dancksagung hiemit abstatten, sollen, mit dem
                     devotesten Wunsch, daß der Allerhöchste diese und alle andere hiesiger Stadt und
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                     Excellenz, Hochwürden und Gnaden, und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten
                     Herren, hohe und geehrteste Personen und Familien, dem Publico zum Besten und zu
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                     das Vermögen und Kräffte verleihen wolle, unsere schuldigste Danckbarkeit
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[35/0071] Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gebohrne, Hochedle, Gestrenge, Veste, Hochgelehrte, Gnädige, auch insonders Großgünstige, Hochgeehrte Herren, EUer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unseren Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, haben hiemit hertzerfreulichst benachrichten sollen, daß anheut von Ihrer Käyserlichen Majestät und dero hohen Administration in Bäyern, die so sehnlich gesucht- und gewünschte allergnädigst- und gnädigste Resolution uns eröffnet, auch die desfalls nöthige Befehle an ihre Behörde ertheilet worden, daß die Sperr hiesiger Stadt völlig aufgehebt, die deshalb aufgestellt geweste Wachten wiederum abgeführet, und das Commercium zu Wasser und Land fceygelassen seyn solte, gleich wie nun die Erlangung sothanen allergnädigsten Resultats Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, hochgültiges und gütigstes Vorwort besonders befördert: Als haben unsere desfalls schuldige gehorsamste Dancksagung hiemit abstatten, sollen, mit dem devotesten Wunsch, daß der Allerhöchste diese und alle andere hiesiger Stadt und Gemeinde erzeigte hohe Gnade und Wohlwollen, mit vielem Segen vergelten, Euer Excellenz, Hochwürden und Gnaden, und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, hohe und geehrteste Personen und Familien, dem Publico zum Besten und zu unserer besondern Consolation, in unverrücktem Wohlergehen erhalten, auch uns das Vermögen und Kräffte verleihen wolle, unsere schuldigste Danckbarkeit gefliessenst in angenehmen Diensten bezeigen zu können:

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/71>, abgerufen am 24.11.2024.