zum Stande kommen solte, doch
inzwischen diejenigen, so von denen Potentioribus Statuum Evangelicorum
ohnzweifentlich dabey erscheinen werden, darunter zulänglich instruirt, folglich
in diesem GOtt und Gewissen betreffenden höchstwichtigen Geschäfft, bey
gegenwärtigem Moment der ohne das so kurtz gefasten Friedens-Abhandlung nichts
verabsäumet werden möge, womit nebst allerseitiger Empfehlung in die Göttliche
Obhut wir allstets verharren. Franckfurt, den 14. Martii, Anno 1714.
Euer Excellenz, und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren
Dienst-bereitwilligste;
Der Evangelischen Fürsten und Stände des löblichen Ober-Rheinischen Cräysses
allhier versammlete Räthe, Bothschaffter und Gesandten.
Inscriptio.
Denen Hoch- und Wohlgebohrnen, Hoch-Edelgebohrnen, Hoch-Edelgestrengen, Vest- und
Hochgelehrten des H. Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen
Evangelischen Theils, bey gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigten
hochansehnlichen Räthen, Bothschafftern und Gesandten; Unsern Hoch- und
Vielgeehrten Herren.
XIV.
Schreiben Herren Cämmerer und Raths zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung zu
Augspurg, worinn sie derselben berichten, daß die Sperrung mit ihnen aufgehoben
worden, und sie nach Regenspurg zurück zu kommen bitten, de Anno 1714.
zum Stande kommen solte, doch
inzwischen diejenigen, so von denen Potentioribus Statuum Evangelicorum
ohnzweifentlich dabey erscheinen werden, darunter zulänglich instruirt, folglich
in diesem GOtt und Gewissen betreffenden höchstwichtigen Geschäfft, bey
gegenwärtigem Moment der ohne das so kurtz gefasten Friedens-Abhandlung nichts
verabsäumet werden möge, womit nebst allerseitiger Empfehlung in die Göttliche
Obhut wir allstets verharren. Franckfurt, den 14. Martii, Anno 1714.
Euer Excellenz, und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren
Dienst-bereitwilligste;
Der Evangelischen Fürsten und Stände des löblichen Ober-Rheinischen Cräysses
allhier versammlete Räthe, Bothschaffter und Gesandten.
Inscriptio.
Denen Hoch- und Wohlgebohrnen, Hoch-Edelgebohrnen, Hoch-Edelgestrengen, Vest- und
Hochgelehrten des H. Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen
Evangelischen Theils, bey gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigten
hochansehnlichen Räthen, Bothschafftern und Gesandten; Unsern Hoch- und
Vielgeehrten Herren.
XIV.
Schreiben Herren Cämmerer und Raths zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung zu
Augspurg, worinn sie derselben berichten, daß die Sperrung mit ihnen aufgehoben
worden, und sie nach Regenspurg zurück zu kommen bitten, de Anno 1714.
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zum Stande kommen solte, doch
inzwischen diejenigen, so von denen Potentioribus Statuum Evangelicorum
ohnzweifentlich dabey erscheinen werden, darunter zulänglich instruirt, folglich
in diesem GOtt und Gewissen betreffenden höchstwichtigen Geschäfft, bey
gegenwärtigem Moment der ohne das so kurtz gefasten Friedens-Abhandlung nichts
verabsäumet werden möge, womit nebst allerseitiger Empfehlung in die Göttliche
Obhut wir allstets verharren. Franckfurt, den 14. Martii, Anno 1714.</p><l>Euer Excellenz, und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren</l><p>Dienst-bereitwilligste;</p><l>Der Evangelischen Fürsten und Stände des löblichen Ober-Rheinischen Cräysses
allhier versammlete Räthe, Bothschaffter und Gesandten.</l></div><div><head>Inscriptio.<lb/></head><p>Denen Hoch- und Wohlgebohrnen, Hoch-Edelgebohrnen, Hoch-Edelgestrengen, Vest- und
Hochgelehrten des H. Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen
Evangelischen Theils, bey gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigten
hochansehnlichen Räthen, Bothschafftern und Gesandten; Unsern Hoch- und
Vielgeehrten Herren.</p></div><div><head>XIV.<lb/></head><l>Schreiben Herren Cämmerer und Raths zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung zu
Augspurg, worinn sie derselben berichten, daß die Sperrung mit ihnen aufgehoben
worden, und sie nach Regenspurg zurück zu kommen bitten, de Anno 1714.</l></div></body></text></TEI>
[34/0070]
zum Stande kommen solte, doch inzwischen diejenigen, so von denen Potentioribus Statuum Evangelicorum ohnzweifentlich dabey erscheinen werden, darunter zulänglich instruirt, folglich in diesem GOtt und Gewissen betreffenden höchstwichtigen Geschäfft, bey gegenwärtigem Moment der ohne das so kurtz gefasten Friedens-Abhandlung nichts verabsäumet werden möge, womit nebst allerseitiger Empfehlung in die Göttliche Obhut wir allstets verharren. Franckfurt, den 14. Martii, Anno 1714.
Euer Excellenz, und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren Dienst-bereitwilligste;
Der Evangelischen Fürsten und Stände des löblichen Ober-Rheinischen Cräysses allhier versammlete Räthe, Bothschaffter und Gesandten. Inscriptio.
Denen Hoch- und Wohlgebohrnen, Hoch-Edelgebohrnen, Hoch-Edelgestrengen, Vest- und Hochgelehrten des H. Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen Evangelischen Theils, bey gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigten hochansehnlichen Räthen, Bothschafftern und Gesandten; Unsern Hoch- und Vielgeehrten Herren.
XIV.
Schreiben Herren Cämmerer und Raths zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung zu Augspurg, worinn sie derselben berichten, daß die Sperrung mit ihnen aufgehoben worden, und sie nach Regenspurg zurück zu kommen bitten, de Anno 1714.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/70>, abgerufen am 24.11.2024.
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