daselbst angstellter Deputations-Tag. II.
145. 187. 211. 213. 219 Conferenz daselbst angestellt, wegen des
Cräyß-Associations-Wercks. IV. 55. sqq. Churfürsten-Tag will der Käyser dahin
ausgeschrieben haben. IV. 734 daselbst angestellter Müntz-Probations-Tag. V. 244
daselbst angestellte Wahl und erfolgte Crönung des Römischen Königs, und
nachmahligen Käysers Josephi. IV. 761. 762. sqq. 777. sqq. dahin wird der
Reichs-Tag von Regenspurg, wegen der Contagion, ad interim verleget. VII. 850.
von dar er wiederum nach Regenspurg soll transferirt werden. VIII. 635. sqq.
637. sqq. Bischoff daselbst, Alexander Sigismund, vid. Alexander Sigismund.
Dom-Capitul daselbst intercediret bey dem Käyser vor das Dom-Stifft zu Costantz,
daß er selbiges bey seinen Statutis schützen möge. IV. 1049Augspurgische Confession. II. 386Augspurgische Confessions-Verwandte, vid.
Evangelische.Augusta, verwittibte Hertzogin zu Hollstein-Augustenburg,
notificiret dem Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel, daß ihrem Herrn Sohn,
dem Hertzog Friedrich Wilhelmen, ein junger Printz gebohren worden. IV. 1059Augustus, Hertzog zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel,
von demselben bittet sich Landgraf Ernst zu Hessen-Rheinfelß D. Calixtum zu
einer vorhabenden Conferenz über etliche Religions-Puncte aus. I. 320. sqq.
demselben wird zugleich, nebst Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, vom
Käyser Ferdinando III. die Commission aufgeiragen, wegen Restitution der dem
Teutschen Orden gehörigen Commenthurey Gömert. I 327 schreibet deswegen an die
General-Staaten der vereinigten Niederlande, die bemeldte Commenthurey unter
ihre Jurisdiction ziehen wollen, daß die Restitution förderlichst erfolgen möge.
I. 330. 331 verspricht einen Gesandten auf den zu Franckfurt ange-
daselbst angstellter Deputations-Tag. II.
145. 187. 211. 213. 219 Conferenz daselbst angestellt, wegen des
Cräyß-Associations-Wercks. IV. 55. sqq. Churfürsten-Tag will der Käyser dahin
ausgeschrieben haben. IV. 734 daselbst angestellter Müntz-Probations-Tag. V. 244
daselbst angestellte Wahl und erfolgte Crönung des Römischen Königs, und
nachmahligen Käysers Josephi. IV. 761. 762. sqq. 777. sqq. dahin wird der
Reichs-Tag von Regenspurg, wegen der Contagion, ad interim verleget. VII. 850.
von dar er wiederum nach Regenspurg soll transferirt werden. VIII. 635. sqq.
637. sqq. Bischoff daselbst, Alexander Sigismund, vid. Alexander Sigismund.
Dom-Capitul daselbst intercediret bey dem Käyser vor das Dom-Stifft zu Costantz,
daß er selbiges bey seinen Statutis schützen möge. IV. 1049Augspurgische Confession. II. 386Augspurgische Confessions-Verwandte, vid.
Evangelische.Augusta, verwittibte Hertzogin zu Hollstein-Augustenburg,
notificiret dem Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel, daß ihrem Herrn Sohn,
dem Hertzog Friedrich Wilhelmen, ein junger Printz gebohren worden. IV. 1059Augustus, Hertzog zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel,
von demselben bittet sich Landgraf Ernst zu Hessen-Rheinfelß D. Calixtum zu
einer vorhabenden Conferenz über etliche Religions-Puncte aus. I. 320. sqq.
demselben wird zugleich, nebst Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, vom
Käyser Ferdinando III. die Commission aufgeiragen, wegen Restitution der dem
Teutschen Orden gehörigen Commenthurey Gömert. I 327 schreibet deswegen an die
General-Staaten der vereinigten Niederlande, die bemeldte Commenthurey unter
ihre Jurisdiction ziehen wollen, daß die Restitution förderlichst erfolgen möge.
I. 330. 331 verspricht einen Gesandten auf den zu Franckfurt ange-
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daselbst angstellter Deputations-Tag. II.
145. 187. 211. 213. 219 Conferenz daselbst angestellt, wegen des
Cräyß-Associations-Wercks. IV. 55. sqq. Churfürsten-Tag will der Käyser dahin
ausgeschrieben haben. IV. 734 daselbst angestellter Müntz-Probations-Tag. V. 244
daselbst angestellte Wahl und erfolgte Crönung des Römischen Königs, und
nachmahligen Käysers Josephi. IV. 761. 762. sqq. 777. sqq. dahin wird der
Reichs-Tag von Regenspurg, wegen der Contagion, ad interim verleget. VII. 850.
von dar er wiederum nach Regenspurg soll transferirt werden. VIII. 635. sqq.
637. sqq. Bischoff daselbst, Alexander Sigismund, vid. Alexander Sigismund.
Dom-Capitul daselbst intercediret bey dem Käyser vor das Dom-Stifft zu Costantz,
daß er selbiges bey seinen Statutis schützen möge. IV. 1049</l><l><hirendition="#in">A</hi>ugspurgische Confession. II. 386</l><l><hirendition="#in">A</hi>ugspurgische Confessions-Verwandte, vid.
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von demselben bittet sich Landgraf Ernst zu Hessen-Rheinfelß D. Calixtum zu
einer vorhabenden Conferenz über etliche Religions-Puncte aus. I. 320. sqq.
demselben wird zugleich, nebst Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, vom
Käyser Ferdinando III. die Commission aufgeiragen, wegen Restitution der dem
Teutschen Orden gehörigen Commenthurey Gömert. I 327 schreibet deswegen an die
General-Staaten der vereinigten Niederlande, die bemeldte Commenthurey unter
ihre Jurisdiction ziehen wollen, daß die Restitution förderlichst erfolgen möge.
I. 330. 331 verspricht einen Gesandten auf den zu Franckfurt ange-
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daselbst angstellter Deputations-Tag. II. 145. 187. 211. 213. 219 Conferenz daselbst angestellt, wegen des Cräyß-Associations-Wercks. IV. 55. sqq. Churfürsten-Tag will der Käyser dahin ausgeschrieben haben. IV. 734 daselbst angestellter Müntz-Probations-Tag. V. 244 daselbst angestellte Wahl und erfolgte Crönung des Römischen Königs, und nachmahligen Käysers Josephi. IV. 761. 762. sqq. 777. sqq. dahin wird der Reichs-Tag von Regenspurg, wegen der Contagion, ad interim verleget. VII. 850. von dar er wiederum nach Regenspurg soll transferirt werden. VIII. 635. sqq. 637. sqq. Bischoff daselbst, Alexander Sigismund, vid. Alexander Sigismund. Dom-Capitul daselbst intercediret bey dem Käyser vor das Dom-Stifft zu Costantz, daß er selbiges bey seinen Statutis schützen möge. IV. 1049 Augspurgische Confession. II. 386 Augspurgische Confessions-Verwandte, vid. Evangelische. Augusta, verwittibte Hertzogin zu Hollstein-Augustenburg, notificiret dem Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel, daß ihrem Herrn Sohn, dem Hertzog Friedrich Wilhelmen, ein junger Printz gebohren worden. IV. 1059 Augustus, Hertzog zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel, von demselben bittet sich Landgraf Ernst zu Hessen-Rheinfelß D. Calixtum zu einer vorhabenden Conferenz über etliche Religions-Puncte aus. I. 320. sqq. demselben wird zugleich, nebst Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, vom Käyser Ferdinando III. die Commission aufgeiragen, wegen Restitution der dem Teutschen Orden gehörigen Commenthurey Gömert. I 327 schreibet deswegen an die General-Staaten der vereinigten Niederlande, die bemeldte Commenthurey unter ihre Jurisdiction ziehen wollen, daß die Restitution förderlichst erfolgen möge. I. 330. 331 verspricht einen Gesandten auf den zu Franckfurt ange-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/703>, abgerufen am 22.07.2024.
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