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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Würtenberg, als Mit-Executorn, und appelliret deswegen an den Käyserlichen Hof. I. 110. wider denselben soll der Chur-Bäyerische Commendante daselbst zur Execution des Friedens behülfflich seyn. I. 85. 97. daran er aber durch erwehnte Appellation verhindert wird. I. 110 Evangelischer Rath und Bürgerschafft daselbst bedancket sich gegen Hertzog Eberharden zu Würtenberg, als Käyserlichen Commissarium, vor beschehene Abordnung und Subdelegation, auch Execution des Friedens-Schlusses. I. 177. sqq. Streitigkeiten zwischen diesem und dem Abt, und dem Convent des Reichs-GOttes-Hauses zu St. Ulrich und St. Afrae, wegen der von diesem praetendirten Wieder-Anmahlung einiger Bilder. VI. 1162. VII. 116. sqq. 152. sqq. 164. sqq. 207. sqq. 489 gesammter Magistrat daselbst ersuchen die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, der Stadt, wegen Moderation ihres Reichs-Anschlags, behülfflich zu seyn. III. 758. desselben Gravamina über die Excesse des Grafen von Taxis und derer Reichs-Posthalter. IV. 504. 525. sqq. suppliciret bey dem Käyser, daß die dem Reich so vortheilhafftigen Commercien mit Franckreich nicht gäntzlich möchten aufgehoben werden. V. 676. 703. 717. 727. 748. demselben notificiret der Käyser Josephus, daß er der Stadt Regenspurg ihre alte Anländungs-Gerechtigkeit restituiret habe. VI. 954. notificiret dem Käyser Leopold und der Reichs-Versammlung, daß die Frantzosen ihre Stadt verlassen, aber zur Versicherung der hinterlassenen Blessirten, einige aus ihrem Mittel als Geissel mitgenommen. VI. 318. 321. thut Ansuchung um einige Indemnisation vor den grossen Schaden, den ihre Stadt gelitten. VI. 342. soll einen Abgeordneten zum Müntz-Probations-Tage nach Regenspurg schicken. VI. 469. will die Gesandten zu dem Reichs-Tage nicht annehmen, ehe sie vierzehentägige Contumacie gehalten. VII. 850. dessen Erklärung gegen die ad interim nach Augspurg transferirte Reichs-Versammlung, wegen der streitigen Accis- und Ungelds-Freyheit. VII. 831. erhält von ietziregierendem Käyser Befehl, den Savoylschen Minister, Mr. Borgalo, aus der Stadt zu schaffen. VIII. 9. sqq.
Würtenberg, als Mit-Executorn, und appelliret deswegen an den Käyserlichen Hof. I. 110. wider denselben soll der Chur-Bäyerische Commendante daselbst zur Execution des Friedens behülfflich seyn. I. 85. 97. daran er aber durch erwehnte Appellation verhindert wird. I. 110 Evangelischer Rath und Bürgerschafft daselbst bedancket sich gegen Hertzog Eberharden zu Würtenberg, als Käyserlichen Commissarium, vor beschehene Abordnung und Subdelegation, auch Execution des Friedens-Schlusses. I. 177. sqq. Streitigkeiten zwischen diesem und dem Abt, und dem Convent des Reichs-GOttes-Hauses zu St. Ulrich und St. Afrae, wegen der von diesem praetendirten Wieder-Anmahlung einiger Bilder. VI. 1162. VII. 116. sqq. 152. sqq. 164. sqq. 207. sqq. 489 gesammter Magistrat daselbst ersuchen die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, der Stadt, wegen Moderation ihres Reichs-Anschlags, behülfflich zu seyn. III. 758. desselben Gravamina über die Excesse des Grafen von Taxis und derer Reichs-Posthalter. IV. 504. 525. sqq. suppliciret bey dem Käyser, daß die dem Reich so vortheilhafftigen Commercien mit Franckreich nicht gäntzlich möchten aufgehoben werden. V. 676. 703. 717. 727. 748. demselben notificiret der Käyser Josephus, daß er der Stadt Regenspurg ihre alte Anländungs-Gerechtigkeit restituiret habe. VI. 954. notificiret dem Käyser Leopold und der Reichs-Versammlung, daß die Frantzosen ihre Stadt verlassen, aber zur Versicherung der hinterlassenen Blessirten, einige aus ihrem Mittel als Geissel mitgenommen. VI. 318. 321. thut Ansuchung um einige Indemnisation vor den grossen Schaden, den ihre Stadt gelitten. VI. 342. soll einen Abgeordneten zum Müntz-Probations-Tage nach Regenspurg schicken. VI. 469. will die Gesandten zu dem Reichs-Tage nicht annehmen, ehe sie vierzehentägige Contumacie gehalten. VII. 850. dessen Erklärung gegen die ad interim nach Augspurg transferirte Reichs-Versammlung, wegen der streitigen Accis- und Ungelds-Freyheit. VII. 831. erhält von ietziregierendem Käyser Befehl, den Savoylschen Minister, Mr. Borgalo, aus der Stadt zu schaffen. VIII. 9. sqq.
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Würtenberg, als Mit-Executorn, und appelliret deswegen an den
                     Käyserlichen Hof. I. 110. wider denselben soll der Chur-Bäyerische Commendante
                     daselbst zur Execution des Friedens behülfflich seyn. I. 85. 97. daran er aber
                     durch erwehnte Appellation verhindert wird. I. 110 Evangelischer Rath und
                     Bürgerschafft daselbst bedancket sich gegen Hertzog Eberharden zu Würtenberg,
                     als Käyserlichen Commissarium, vor beschehene Abordnung und Subdelegation, auch
                     Execution des Friedens-Schlusses. I. 177. sqq. Streitigkeiten zwischen diesem
                     und dem Abt, und dem Convent des Reichs-GOttes-Hauses zu St. Ulrich und St.
                     Afrae, wegen der von diesem praetendirten Wieder-Anmahlung einiger Bilder. VI.
                     1162. VII. 116. sqq. 152. sqq. 164. sqq. 207. sqq. 489 gesammter Magistrat
                     daselbst ersuchen die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, der
                     Stadt, wegen Moderation ihres Reichs-Anschlags, behülfflich zu seyn. III. 758.
                     desselben Gravamina über die Excesse des Grafen von Taxis und derer
                     Reichs-Posthalter. IV. 504. 525. sqq. suppliciret bey dem Käyser, daß die dem
                     Reich so vortheilhafftigen Commercien mit Franckreich nicht gäntzlich möchten
                     aufgehoben werden. V. 676. 703. 717. 727. 748. demselben notificiret der Käyser
                     Josephus, daß er der Stadt Regenspurg ihre alte Anländungs-Gerechtigkeit
                     restituiret habe. VI. 954. notificiret dem Käyser Leopold und der
                     Reichs-Versammlung, daß die Frantzosen ihre Stadt verlassen, aber zur
                     Versicherung der hinterlassenen Blessirten, einige aus ihrem Mittel als Geissel
                     mitgenommen. VI. 318. 321. thut Ansuchung um einige Indemnisation vor den
                     grossen Schaden, den ihre Stadt gelitten. VI. 342. soll einen Abgeordneten zum
                     Müntz-Probations-Tage nach Regenspurg schicken. VI. 469. will die Gesandten zu
                     dem Reichs-Tage nicht annehmen, ehe sie vierzehentägige Contumacie gehalten.
                     VII. 850. dessen Erklärung gegen die ad interim nach Augspurg transferirte
                     Reichs-Versammlung, wegen der streitigen Accis- und Ungelds-Freyheit. VII. 831.
                     erhält von ietziregierendem Käyser Befehl, den Savoylschen Minister, Mr.
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[0702] Würtenberg, als Mit-Executorn, und appelliret deswegen an den Käyserlichen Hof. I. 110. wider denselben soll der Chur-Bäyerische Commendante daselbst zur Execution des Friedens behülfflich seyn. I. 85. 97. daran er aber durch erwehnte Appellation verhindert wird. I. 110 Evangelischer Rath und Bürgerschafft daselbst bedancket sich gegen Hertzog Eberharden zu Würtenberg, als Käyserlichen Commissarium, vor beschehene Abordnung und Subdelegation, auch Execution des Friedens-Schlusses. I. 177. sqq. Streitigkeiten zwischen diesem und dem Abt, und dem Convent des Reichs-GOttes-Hauses zu St. Ulrich und St. Afrae, wegen der von diesem praetendirten Wieder-Anmahlung einiger Bilder. VI. 1162. VII. 116. sqq. 152. sqq. 164. sqq. 207. sqq. 489 gesammter Magistrat daselbst ersuchen die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, der Stadt, wegen Moderation ihres Reichs-Anschlags, behülfflich zu seyn. III. 758. desselben Gravamina über die Excesse des Grafen von Taxis und derer Reichs-Posthalter. IV. 504. 525. sqq. suppliciret bey dem Käyser, daß die dem Reich so vortheilhafftigen Commercien mit Franckreich nicht gäntzlich möchten aufgehoben werden. V. 676. 703. 717. 727. 748. demselben notificiret der Käyser Josephus, daß er der Stadt Regenspurg ihre alte Anländungs-Gerechtigkeit restituiret habe. VI. 954. notificiret dem Käyser Leopold und der Reichs-Versammlung, daß die Frantzosen ihre Stadt verlassen, aber zur Versicherung der hinterlassenen Blessirten, einige aus ihrem Mittel als Geissel mitgenommen. VI. 318. 321. thut Ansuchung um einige Indemnisation vor den grossen Schaden, den ihre Stadt gelitten. VI. 342. soll einen Abgeordneten zum Müntz-Probations-Tage nach Regenspurg schicken. VI. 469. will die Gesandten zu dem Reichs-Tage nicht annehmen, ehe sie vierzehentägige Contumacie gehalten. VII. 850. dessen Erklärung gegen die ad interim nach Augspurg transferirte Reichs-Versammlung, wegen der streitigen Accis- und Ungelds-Freyheit. VII. 831. erhält von ietziregierendem Käyser Befehl, den Savoylschen Minister, Mr. Borgalo, aus der Stadt zu schaffen. VIII. 9. sqq.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/702>, abgerufen am 03.07.2024.