bey denselben beschweret sich der Käyser Leopold, über die
von seinem Reichs-Directorio zu Regenspurg vorgenommene Neuerung, durch
Communication eines unförmlichen Reichs-Schlusses an den Frantzösischen
Gevollmächtigten daselbst. IV. 53. 54 eyfert, daß man so saumselig sey in
Befestigung des Friedens mit der Cron Franckreich. IV. 173. seqq. entschuldiget
sich gegen Chur Bäyern, daß er wegen des unterbliebenen Armistitii mit der Cron
Franckreich zu dem Türcken-Krieg nach seinem Wunsch nicht habe concurriren
können. IV. 231. seqq. demselben notificiret der Käyser, daß der König in
Franckreich den Stillstand zu brechen suche. IV. 420 ersucht den Käyser, daß er
der freyen Reichs Ritterschafft zu den von ihr gesuchten Voto auf Reichs- und
Cräyß-Tägen helffen möge. 469 ersuchet den Bischoff von Bamberg und andere
Reichs-Fürsten, daß sie die freye Reichs Ritterschafft in ihrem erwehnten Suchen
secundiren möchten. IV. 473 denselben ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelm von
Brandenburg, seine zu Regenspurg anhängig gemachte Satisfactions- wie auch die
so genannte Lockhumische Sache bestens zu secundiren. IV. 520. seqq. wird nebst
dem Churfürsten von Trier zum Commissario ernennet, wider den Juden Löw Schuch
und Complices, wegen beschuldigten Corruption am Cammer-Gerichte zu Speyer. IV.
555 nimmt in seine Residenz-Stadt Mäyntz Frantzösische Guarnison ein. IV. 667
entschuldiget sich deswegen bey dem Käyser. ibid. wird von dem Käyser ersuchet,
sämmtliche Churfürsten zu einer Zusammenkunfft nach Augspurg zu invitiren. IV.
736. demselben remonstriren die Gesandten der geistlichen Reichs Fürsten zu
Regenspurg den Schaden, der der Catholischen Religion aus der von dem Hertzog zu
Braunschweig gesuchten neundten Chur-Würde zuwachsen könte. IV. 907. seqq. wird
von denen wider die neundte Chur-Würde sich opponirenden Fürstlichen Gesandten
ersuchet, sein Reichs-Di-
bey denselben beschweret sich der Käyser Leopold, über die
von seinem Reichs-Directorio zu Regenspurg vorgenommene Neuerung, durch
Communication eines unförmlichen Reichs-Schlusses an den Frantzösischen
Gevollmächtigten daselbst. IV. 53. 54 eyfert, daß man so saumselig sey in
Befestigung des Friedens mit der Cron Franckreich. IV. 173. seqq. entschuldiget
sich gegen Chur Bäyern, daß er wegen des unterbliebenen Armistitii mit der Cron
Franckreich zu dem Türcken-Krieg nach seinem Wunsch nicht habe concurriren
können. IV. 231. seqq. demselben notificiret der Käyser, daß der König in
Franckreich den Stillstand zu brechen suche. IV. 420 ersucht den Käyser, daß er
der freyen Reichs Ritterschafft zu den von ihr gesuchten Voto auf Reichs- und
Cräyß-Tägen helffen möge. 469 ersuchet den Bischoff von Bamberg und andere
Reichs-Fürsten, daß sie die freye Reichs Ritterschafft in ihrem erwehnten Suchen
secundiren möchten. IV. 473 denselben ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelm von
Brandenburg, seine zu Regenspurg anhängig gemachte Satisfactions- wie auch die
so genannte Lockhumische Sache bestens zu secundiren. IV. 520. seqq. wird nebst
dem Churfürsten von Trier zum Commissario ernennet, wider den Juden Löw Schuch
und Complices, wegen beschuldigten Corruption am Cammer-Gerichte zu Speyer. IV.
555 nimmt in seine Residenz-Stadt Mäyntz Frantzösische Guarnison ein. IV. 667
entschuldiget sich deswegen bey dem Käyser. ibid. wird von dem Käyser ersuchet,
sämmtliche Churfürsten zu einer Zusammenkunfft nach Augspurg zu invitiren. IV.
736. demselben remonstriren die Gesandten der geistlichen Reichs Fürsten zu
Regenspurg den Schaden, der der Catholischen Religion aus der von dem Hertzog zu
Braunschweig gesuchten neundten Chur-Würde zuwachsen könte. IV. 907. seqq. wird
von denen wider die neundte Chur-Würde sich opponirenden Fürstlichen Gesandten
ersuchet, sein Reichs-Di-
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bey denselben beschweret sich der Käyser Leopold, über die
von seinem Reichs-Directorio zu Regenspurg vorgenommene Neuerung, durch
Communication eines unförmlichen Reichs-Schlusses an den Frantzösischen
Gevollmächtigten daselbst. IV. 53. 54 eyfert, daß man so saumselig sey in
Befestigung des Friedens mit der Cron Franckreich. IV. 173. seqq. entschuldiget
sich gegen Chur Bäyern, daß er wegen des unterbliebenen Armistitii mit der Cron
Franckreich zu dem Türcken-Krieg nach seinem Wunsch nicht habe concurriren
können. IV. 231. seqq. demselben notificiret der Käyser, daß der König in
Franckreich den Stillstand zu brechen suche. IV. 420 ersucht den Käyser, daß er
der freyen Reichs Ritterschafft zu den von ihr gesuchten Voto auf Reichs- und
Cräyß-Tägen helffen möge. 469 ersuchet den Bischoff von Bamberg und andere
Reichs-Fürsten, daß sie die freye Reichs Ritterschafft in ihrem erwehnten Suchen
secundiren möchten. IV. 473 denselben ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelm von
Brandenburg, seine zu Regenspurg anhängig gemachte Satisfactions- wie auch die
so genannte Lockhumische Sache bestens zu secundiren. IV. 520. seqq. wird nebst
dem Churfürsten von Trier zum Commissario ernennet, wider den Juden Löw Schuch
und Complices, wegen beschuldigten Corruption am Cammer-Gerichte zu Speyer. IV.
555 nimmt in seine Residenz-Stadt Mäyntz Frantzösische Guarnison ein. IV. 667
entschuldiget sich deswegen bey dem Käyser. ibid. wird von dem Käyser ersuchet,
sämmtliche Churfürsten zu einer Zusammenkunfft nach Augspurg zu invitiren. IV.
736. demselben remonstriren die Gesandten der geistlichen Reichs Fürsten zu
Regenspurg den Schaden, der der Catholischen Religion aus der von dem Hertzog zu
Braunschweig gesuchten neundten Chur-Würde zuwachsen könte. IV. 907. seqq. wird
von denen wider die neundte Chur-Würde sich opponirenden Fürstlichen Gesandten
ersuchet, sein Reichs-Di-
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bey denselben beschweret sich der Käyser Leopold, über die von seinem Reichs-Directorio zu Regenspurg vorgenommene Neuerung, durch Communication eines unförmlichen Reichs-Schlusses an den Frantzösischen Gevollmächtigten daselbst. IV. 53. 54 eyfert, daß man so saumselig sey in Befestigung des Friedens mit der Cron Franckreich. IV. 173. seqq. entschuldiget sich gegen Chur Bäyern, daß er wegen des unterbliebenen Armistitii mit der Cron Franckreich zu dem Türcken-Krieg nach seinem Wunsch nicht habe concurriren können. IV. 231. seqq. demselben notificiret der Käyser, daß der König in Franckreich den Stillstand zu brechen suche. IV. 420 ersucht den Käyser, daß er der freyen Reichs Ritterschafft zu den von ihr gesuchten Voto auf Reichs- und Cräyß-Tägen helffen möge. 469 ersuchet den Bischoff von Bamberg und andere Reichs-Fürsten, daß sie die freye Reichs Ritterschafft in ihrem erwehnten Suchen secundiren möchten. IV. 473 denselben ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, seine zu Regenspurg anhängig gemachte Satisfactions- wie auch die so genannte Lockhumische Sache bestens zu secundiren. IV. 520. seqq. wird nebst dem Churfürsten von Trier zum Commissario ernennet, wider den Juden Löw Schuch und Complices, wegen beschuldigten Corruption am Cammer-Gerichte zu Speyer. IV. 555 nimmt in seine Residenz-Stadt Mäyntz Frantzösische Guarnison ein. IV. 667 entschuldiget sich deswegen bey dem Käyser. ibid. wird von dem Käyser ersuchet, sämmtliche Churfürsten zu einer Zusammenkunfft nach Augspurg zu invitiren. IV. 736. demselben remonstriren die Gesandten der geistlichen Reichs Fürsten zu Regenspurg den Schaden, der der Catholischen Religion aus der von dem Hertzog zu Braunschweig gesuchten neundten Chur-Würde zuwachsen könte. IV. 907. seqq. wird von denen wider die neundte Chur-Würde sich opponirenden Fürstlichen Gesandten ersuchet, sein Reichs-Di-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/695>, abgerufen am 02.07.2024.
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