wollen iedoch Eure Käyserliche
Majestät allergnädigst geruhen, die gerechteste Repraesentation dahin anzuhören,
wie daß diese vorgeschützte vermeyntliche gütliche Unterhandlung (1.) zu ihrer
völligen Perfection niemahlen kommen, weder (2.) von dem Grafen von Paar
selbsten, abgeredter Massen, bis auf diese Stunde unterschrieben, noch (3.)
genehm gehalten, auch (4.) zu keiner Execution gelassen, sondern (5.) öffent-
und gerichtlich von ihme selbsten darwider gesprochen, protestirt, selbe auch
allenfalls Autoritate Caesarea zu rescindiren, für null und nichtig zu erklären,
(wie aus dem Gegentheile, Graf Paarischen Anschlusses, sub Lit. A. Eure
Käyserliche Majestät sich referiren zu lassen, allergnädigst geruhen wollen)
allerunterthänigst gebeten worden, und dahero (6.) obangezogener Vergleich gantz
von keinen Kräfften de Jure erkannt werden kan noch mag; Dahero gelanget an Eure
Käyserliche Majestät mein allerunterthänigstes Bitten, dieselben geruhen, dero
allerhöchstem Justiz-Eyfer und Welt-gerühmten AEquanimität nach, in Decisione
dieses in Post-Sachen unter beeden litigirenden Theilen noch schwebenden
Rechts-Handels, sowohl auf die, auf dem Anno 1641, aus denen in Collegio
Electorali vorgestellten Motivis errichteten heilsamen Reichs-Abschied, mit Euer
Käyserlichen Majestät allergnädigstem Consens geschlossene, und so heilig
beschworne Königliche Wahl-Capitulation, bey abfassender allergnädigsten dero
Käyserlichen Resolution, wie es an sich selbsten billich und recht ist,
allergnädigst zu reflectiren, und sothane Differenz, vermög obgedachter
Capitulation, als durch welche der vom Grafen von Paar angezo-
wollen iedoch Eure Käyserliche
Majestät allergnädigst geruhen, die gerechteste Repraesentation dahin anzuhören,
wie daß diese vorgeschützte vermeyntliche gütliche Unterhandlung (1.) zu ihrer
völligen Perfection niemahlen kommen, weder (2.) von dem Grafen von Paar
selbsten, abgeredter Massen, bis auf diese Stunde unterschrieben, noch (3.)
genehm gehalten, auch (4.) zu keiner Execution gelassen, sondern (5.) öffent-
und gerichtlich von ihme selbsten darwider gesprochen, protestirt, selbe auch
allenfalls Autoritate Caesarea zu rescindiren, für null und nichtig zu erklären,
(wie aus dem Gegentheile, Graf Paarischen Anschlusses, sub Lit. A. Eure
Käyserliche Majestät sich referiren zu lassen, allergnädigst geruhen wollen)
allerunterthänigst gebeten worden, und dahero (6.) obangezogener Vergleich gantz
von keinen Kräfften de Jure erkannt werden kan noch mag; Dahero gelanget an Eure
Käyserliche Majestät mein allerunterthänigstes Bitten, dieselben geruhen, dero
allerhöchstem Justiz-Eyfer und Welt-gerühmten AEquanimität nach, in Decisione
dieses in Post-Sachen unter beeden litigirenden Theilen noch schwebenden
Rechts-Handels, sowohl auf die, auf dem Anno 1641, aus denen in Collegio
Electorali vorgestellten Motivis errichteten heilsamen Reichs-Abschied, mit Euer
Käyserlichen Majestät allergnädigstem Consens geschlossene, und so heilig
beschworne Königliche Wahl-Capitulation, bey abfassender allergnädigsten dero
Käyserlichen Resolution, wie es an sich selbsten billich und recht ist,
allergnädigst zu reflectiren, und sothane Differenz, vermög obgedachter
Capitulation, als durch welche der vom Grafen von Paar angezo-
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wollen iedoch Eure Käyserliche
Majestät allergnädigst geruhen, die gerechteste Repraesentation dahin anzuhören,
wie daß diese vorgeschützte vermeyntliche gütliche Unterhandlung (1.) zu ihrer
völligen Perfection niemahlen kommen, weder (2.) von dem Grafen von Paar
selbsten, abgeredter Massen, bis auf diese Stunde unterschrieben, noch (3.)
genehm gehalten, auch (4.) zu keiner Execution gelassen, sondern (5.) öffent-
und gerichtlich von ihme selbsten darwider gesprochen, protestirt, selbe auch
allenfalls Autoritate Caesarea zu rescindiren, für null und nichtig zu erklären,
(wie aus dem Gegentheile, Graf Paarischen Anschlusses, sub Lit. A. Eure
Käyserliche Majestät sich referiren zu lassen, allergnädigst geruhen wollen)
allerunterthänigst gebeten worden, und dahero (6.) obangezogener Vergleich gantz
von keinen Kräfften de Jure erkannt werden kan noch mag; Dahero gelanget an Eure
Käyserliche Majestät mein allerunterthänigstes Bitten, dieselben geruhen, dero
allerhöchstem Justiz-Eyfer und Welt-gerühmten AEquanimität nach, in Decisione
dieses in Post-Sachen unter beeden litigirenden Theilen noch schwebenden
Rechts-Handels, sowohl auf die, auf dem Anno 1641, aus denen in Collegio
Electorali vorgestellten Motivis errichteten heilsamen Reichs-Abschied, mit Euer
Käyserlichen Majestät allergnädigstem Consens geschlossene, und so heilig
beschworne Königliche Wahl-Capitulation, bey abfassender allergnädigsten dero
Käyserlichen Resolution, wie es an sich selbsten billich und recht ist,
allergnädigst zu reflectiren, und sothane Differenz, vermög obgedachter
Capitulation, als durch welche der vom Grafen von Paar angezo-
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wollen iedoch Eure Käyserliche Majestät allergnädigst geruhen, die gerechteste Repraesentation dahin anzuhören, wie daß diese vorgeschützte vermeyntliche gütliche Unterhandlung (1.) zu ihrer völligen Perfection niemahlen kommen, weder (2.) von dem Grafen von Paar selbsten, abgeredter Massen, bis auf diese Stunde unterschrieben, noch (3.) genehm gehalten, auch (4.) zu keiner Execution gelassen, sondern (5.) öffent- und gerichtlich von ihme selbsten darwider gesprochen, protestirt, selbe auch allenfalls Autoritate Caesarea zu rescindiren, für null und nichtig zu erklären, (wie aus dem Gegentheile, Graf Paarischen Anschlusses, sub Lit. A. Eure Käyserliche Majestät sich referiren zu lassen, allergnädigst geruhen wollen) allerunterthänigst gebeten worden, und dahero (6.) obangezogener Vergleich gantz von keinen Kräfften de Jure erkannt werden kan noch mag; Dahero gelanget an Eure Käyserliche Majestät mein allerunterthänigstes Bitten, dieselben geruhen, dero allerhöchstem Justiz-Eyfer und Welt-gerühmten AEquanimität nach, in Decisione dieses in Post-Sachen unter beeden litigirenden Theilen noch schwebenden Rechts-Handels, sowohl auf die, auf dem Anno 1641, aus denen in Collegio Electorali vorgestellten Motivis errichteten heilsamen Reichs-Abschied, mit Euer Käyserlichen Majestät allergnädigstem Consens geschlossene, und so heilig beschworne Königliche Wahl-Capitulation, bey abfassender allergnädigsten dero Käyserlichen Resolution, wie es an sich selbsten billich und recht ist, allergnädigst zu reflectiren, und sothane Differenz, vermög obgedachter Capitulation, als durch welche der vom Grafen von Paar angezo-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 589. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/625>, abgerufen am 25.11.2024.
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